Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III. HAUPTTEIX,. 
von deutscher Seite gegründet wurden, gehörten fast aus 
nahmslos Gesellschaften, die bis dahin ihren Standort voll 
kommen im rheinisch-westfälischen Industriegebiet gehabt 
hatten. Ihren Besitz an Kohlenbergwerken und Hütten 
werken im rheinisch-westfälischen Gebiet haben diese Ge 
sellschaften auch nach Gründung großer Unternehmungen 
in Lothringen nicht abgestoßen, im Gegenteil vergrößert, 
denn durch die Verbindung der lothringischen Erzberg 
werke und der Kohlenzechen im Ruhrgebiet in eigenem 
Besitz war ihre Produktion am besten gesichert. Nun diesen 
Unternehmungen der lothringische Besitz entrissen ist, ver 
wenden sie die Entschädigung, die sie für diesen 'Verlust 
vom Reich erhalten, zur Erweiterung ihrer Unternehmun 
gen in Rheinland-Westfalen. Die Auszahlung der Vor 
entschädigung wurde auch folgerichtig von der Reichs 
regierung an die Bedingung geknüpft, daß diese Summe 
zur Erhöhung unserer Kohlenproduktion verwandt werde, 
und daß vor allem aus diesen Mitteln Arbeiterwohnungen 
gebaut werden sollten. Ganz besonders wurde diesen Ge 
sellschaften die Verpflichtung auf erlegt, ihre aus Elsaß- 
Lothringen vertriebenen Arbeiter und Angestellten wenn 
irgendmöglich in ihren rechtsrheinischen Betrieben wieder 
zu beschäftigen und anzusiedeln. 
Die Erfüllung dieser Bedingungen wird von der Reichs 
regierung überwacht. So muß diese in der Entschädigung 
der Vertriebenen getroffene Maßnahme sowohl im Hin 
blick auf die gesamte Volkswirtschaft als auch auf die 
Vertriebenen selbst als eine in jeder Beziehung zweck 
mäßige anerkannt werden. Dies wurde auch von den 
Flüchtlingen zugegeben. Erbitterung herrschte nur darüber, 
daß nicht auch in anderen Punkten das Reichsministerium 
in dieser Weise vorging. Eine ausreichende und rasche 
Vorentschädigung von kleinen Unternehmern, Kaufleuten 
und Angehörigen freier Berufe mußte ebenfalls als volks 
wirtschaftlich zweckmäßig erachtet werden, von der psy 
chischen Seite ganz abgesehen. 
Es ist nicht zu verkennen, daß die Feststellung der 
Schäden, die ein großindustrielles Unternehmen durch die
	        
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