Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDERÜNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 163 
lung Elsaß-Lothringens den Standpunkt vertritt, daß die 
elsaß-lothringischen Beamten mittelbare Reichsbeamte sind. 
Diesem Standpunkt ist der Professor der Universität Straß 
burg Dr. M. Merk in einem Gutachten vom 5. Pebruar 
1919 — also auch nach .den neuesten Verfassungsände 
rungen in Elsaß-Lothringen — beigetreten; ihm hat sich 
die Eechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Uni 
versität Freiburg am 23. Februar 1919 angeschlossen 1 ). 
Die 'Reichsregierung ist dieser Auffassung nicht ent 
gegengetreten, aber sie hat sie auch nicht förmlich an 
erkannt. Sie zahlte den vertriebenen elsaß-lothringischen 
Beamten ihr Gehalt, das sie in Elsaß-Lothringen als Landes 
oder als Gemeindebeamte erhalten hatten, weiter, aber 
mit dem Bemerken „vorläufig bis zur endgültigen Rege 
lung“. Nicht als Recht, sondern als Gnade erschien somit
	        
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