WANDERÜNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 163
lung Elsaß-Lothringens den Standpunkt vertritt, daß die
elsaß-lothringischen Beamten mittelbare Reichsbeamte sind.
Diesem Standpunkt ist der Professor der Universität Straß
burg Dr. M. Merk in einem Gutachten vom 5. Pebruar
1919 — also auch nach .den neuesten Verfassungsände
rungen in Elsaß-Lothringen — beigetreten; ihm hat sich
die Eechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Uni
versität Freiburg am 23. Februar 1919 angeschlossen 1 ).
Die 'Reichsregierung ist dieser Auffassung nicht ent
gegengetreten, aber sie hat sie auch nicht förmlich an
erkannt. Sie zahlte den vertriebenen elsaß-lothringischen
Beamten ihr Gehalt, das sie in Elsaß-Lothringen als Landes
oder als Gemeindebeamte erhalten hatten, weiter, aber
mit dem Bemerken „vorläufig bis zur endgültigen Rege
lung“. Nicht als Recht, sondern als Gnade erschien somit