WANDERÜNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 163
lung Elsaß-Lothringens den Standpunkt vertritt, daß die
elsaß-lothringischen Beamten mittelbare Reichsbeamte sind.
Diesem Standpunkt ist der Professor der Universität Straßburg
Dr. M. Merk in einem Gutachten vom 5. Pebruar
1919 — also auch nach .den neuesten Verfassungsänderungen
in Elsaß-Lothringen — beigetreten; ihm hat sich
die Eechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität
Freiburg am 23. Februar 1919 angeschlossen 1 ).
Die 'Reichsregierung ist dieser Auffassung nicht entgegengetreten,
aber sie hat sie auch nicht förmlich anerkannt.
Sie zahlte den vertriebenen elsaß-lothringischen
Beamten ihr Gehalt, das sie in Elsaß-Lothringen als Landesoder
als Gemeindebeamte erhalten hatten, weiter, aber
mit dem Bemerken „vorläufig bis zur endgültigen Regelung“.
Nicht als Recht, sondern als Gnade erschien somit