Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  163

lung  Elsaß-Lothringens  den  Standpunkt  vertritt,  daß  die
elsaß-lothringischen  Beamten  mittelbare  Reichsbeamte  sind.

Diesem  Standpunkt  ist  der  Professor  der  Universität  Straßburg ­
  Dr.  M.  Merk  in  einem  Gutachten  vom  5.  Pebruar

1919  —  also  auch  nach  .den  neuesten  Verfassungsänderungen ­
  in  Elsaß-Lothringen  —  beigetreten;  ihm  hat  sich
die  Eechts-  und  Staatswissenschaftliche  Fakultät  der  Universität ­
  Freiburg  am  23.  Februar  1919  angeschlossen 1 ).
Die  'Reichsregierung  ist  dieser  Auffassung  nicht  entgegengetreten, ­
  aber  sie  hat  sie  auch  nicht  förmlich  anerkannt. ­
  Sie  zahlte  den  vertriebenen  elsaß-lothringischen
Beamten  ihr  Gehalt,  das  sie  in  Elsaß-Lothringen  als  Landesoder ­
  als  Gemeindebeamte  erhalten  hatten,  weiter,  aber
mit  dem  Bemerken  „vorläufig  bis  zur  endgültigen  Regelung“. ­
  Nicht  als  Recht,  sondern  als  Gnade  erschien  somit
            
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