Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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I.  HAÜPTTEIL.

sehen  zwangen!  War  diese  Liquidation  auch  militärische
Notwendigkeit?
So  achtete  das  „ritterliche“  Frankreich  den  Art.  6
des  Waffenstillstandsvertrages.
Unter  dem  Druck  der  drohenden  Sequestration  und
Liquidation  verkauften  viele  Deutsche  ihr  Hab  und  Gut
weit  unter  dem  Werte  und  verließen  „freiwillig“  Elsaß-Lothringen.
  Diese  Freiwilligkeit  wußten  die  Franzosen
durch  verschiedene  Maßnahmen  zu  fördern.
Sofort  nach  der  Besetzung  Elsaß-Lothringens  hatten
sie  eine  Sonderung  der  „reinen“  von  den  „unreinen“  Elementen ­
  der  elsaß-lothringischen  Bevölkerung,  d.  h.  der
alteingesessenen  von  der  aus  Deutschland  eingewanderten
Bevölkerung,  vorgenommen,  indem  sie  den  Paßzwang  einführten, ­
  und  durch  besondere  Merkmale  der  Pässe  in
Farbe  und  Aufdruck  die  Altdeutschen  oder  deren  Abkömmlinge ­
  kennzeichneten.  So  waren  sie  in  der  Lage,
die  altdeutsche  Bevölkerung  in  jeder  Hinsicht  anders  zu
behandeln,  als  die  einheimische 1  2  3  4 ).

der  Staatsanwaltschaft  von  dem  Präsidenten  des  örtlich  zuständigen ­
  Landgerichts  erlassen  wird.
Straßburg,  den  17.  April  1919.
Siehe  Mitteilungen  des  Ausschusses  vertriebener  Elsaß-Lothringer
(Organ  des  Hilfsbundes  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Reich),  1.  Jahrg.,
Nr.  18,  1919.
1)  Die  elsaß-lothringische  Bevölkerung  wurde  durch  dieses  Paßystem
  in  vier  Kategorien  eingeteilt;
1.  Elsaß-Lothringer,  die  bereits  vor  1870/71  in  Elsaß-Lothringen  als
französische  Staatsbürger  lebten,  und  deren  Abkömmlinge.
2.  Elsaß  -  Lothringer,  deren  Vater  oder  Mutter  der  unter  1)  genannten ­
  Kategorie  angehörten.
3.  Ausländer,  ausgenommen  die  Staatsangehörigen  der  bisher  Frankreich ­
  feindlichen  Staaten.
4.  Deutsche  Staatsangehörige,  die  seit  1870/71  nach  Elsaß-Lothringen
eingewandert  sind,  und  deren  Abkömmlinge.
Je  nach  Zugehörigkeit  zu  einer  dieser  vier  Kategorien  erhielt  der  Bewohner ­
  Elsaß  -  Lothringens  eine  A-,  B-,  C-  oder  D-Karte.  Eine  Beurteilung ­
  dieser  „Kulturtat“,  die  sich  in  dieser  Abstempelung  von
Menschen  in  höhere  und  niedere  Klassen  äußert,  gehört  nicht
hierher.
            
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