Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDEEUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  85
regierung  gefordert  wurde.  Bereits  am  22.  Februar  beschloß ­
  das  Reichskabinett,  im  Reichsministerium  des  Innern
eine  Abteilung  für  die  elsaß-lothringischen  Angelegenheiten  -
zu  errichten.  An  die  Spitze  dieser  Abteilung  wurde  als
Ministerialdirektor  ein  Altelsässer,  der  bisherige  elsaßlothringische
  Direktor  der  direkten  Steuern,  berufen.  Am
27.  Februar  wurde  in  der  Nationalversammlung  ein  Notgesetz ­
  für  elsaß-lothringische  Angelegenheiten  in  1.,  2.
und  3.  Lesung  angenommen  (RGBl.  Jahrg.  1919,  S.  257).
Dieses  Gesetz  übertrug  bis  auf  weiteres  die  dem  Statthalter ­
  und  den  Verwaltungsbehörden  Elsaß-Lothringens  zustehenden ­
  Befugnisse  auf  den  Reichsminister  des  Innern.
Ausführendes  Organ  wurde  die  im  Reichsministerium  des
Innern  neu  gegründete  Abteilung  für  Elsaß-Lothringen.
Ihr  Tätigkeitsbereich  umfaßt  keineswegs  nur  die  Fragen,
die  im  Zusammenhang  mit  den  nach  Deutschland  eingewanderten ­
  Elsaß-Lothringern  auftauchten,  sondern  sämtliche ­
  Aufgaben,  die  sich  bei  der  Durchführung  des  Friedensvertrages ­
  ergeben,  soweit  diese  sich  auf  EIsaßiLothringen
beziehen,  insbesondere  die  Erfüllung  der  in  Ausführung
des  Friedensverträges  geschlossenen  Abkommen,  wie  z.  B.
das  gemäß  Art.  62  des  Friedensvertrags  geschlossene  Pensionsabkommen, ­
  das  gemäß  Art.  58  geschlossene  Finanzabkommen ­
 1 ).  Für  unsere  weiteren  Betrachtungen  kommt
jedoch  diese  Ministerialabteilung  nur  insoweit  in  Betracht,
als  sie  bei  der  Hilfe  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
Bedeutung  erlangt  hat.
Wenn  im  folgenden  von  der  Tätigkeit  und  der  Stellung
dieser  Ministerialabteilung  zu  andern  Hilfsstellen  für  die
vertriebenen  Elsaß-Lothringer  gesprochen  wird,  darf  nicht
übersehen  werden,  daß  diese  Abteilung  nur  als  Organ  des
Reichsministers  des  Innern  tätig  ist,  und  sämtliche  wichtigen ­
  Entscheidungen  durch  den  Reichsminister  des  Innern
selbst  getroffen  werden.
1)  Welche  Fülle  von  Arbeit  in  dieser  Abteilung  zu  leisten  ist,
erhellt  schon  aus  der  Tatsache,  daß  am  1.  September  1920  in  ihr
300  Beamte  beschäftigt  waren.  Sämtliche  Stellen  sind  mit  aus  Elsaß-Lothringen
  vertriebenen  Beamten  besetzt.
            
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