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Die Gesamtwirtsohaft.
Im Rahmen der Auffassung, daß die jeweilige Gesamtmarktlage als Konjunktur
zu gelten habe, liegt noch eine dritte Auslegung, die jedoch mehr in der
Wirtsohaftspraxis anzutreffen ist; nämlich eine solche Marktlage, bei der die einzelnen
Wirtschaftsbetriebe im Begriffe sind, ihre eigene Lage zu verbessern, in der
sich also die Preise oder die Umsätze, also die Gewinnaussichten, im Sinne der Erwerbswirtschaft
günstig entwickeln. Konjunktur in diesem Sinne ist somit gleichbedeutend
mit einer guten Geschäftslage, die freilich nicht immer für alle Wirtsehaftsbetriebe
im nämlichen Augenblick gleichmäßig gut zu sein braucht. Gestaltet
sich dagegen die Marktlage im Sinne der Wirtschaftsbetriebe ungünstig,
fallen die Preise, sinken die Erwerbsmöglichkeiten und -aussichten, so pflegt man
von Depression des Wirtschaftslebens zu sprechen. Konjunktur und Depression
stehen sich also hier gegenüber wie gute und schlechte Geschäftslage, gesehen
vom einzelnen Wirtschaftsbetrieb aus.
Auf der anderen Seite will man wieder nicht die gesamten Bewegungsvorgänge,
die zu einer bestimmten Gesamtmarktlage führen, als Konjunktur gelten lassen.
Man unterscheidet vielmehr: 1. sog. strukturelle Veränderungen der Marktlage,
die einmalig auf treten und einen Wandel in den Grundlagen der Gesamtwirtschaft
herbeiführen und je nach Umfang, Bedeutung und zeitlicher Folge besonders
schwere Störungen in dem Marktgeschehen heraufbeschwören können. 2. Saisonbedingte
Veränderungen, besser: Schwankungen in der Gesamtmarktlage, die
regelmäßig wiederkehren und meist von äußeren Anlässen hervorgerufen werden
(z. B. Erntearbeiten, Weihnachtsgeschäft). Endlich 3. konjunkturelle Bewegungsvorgänge
im engeren Sinne, d. h. solche, die zwar in gewisser Folge wiederkehren,
aber in unregelmäßigen Zeitabständen in einem freien, nicht vorher genau feststellbaren
Rhythmus in Erscheinung treten.
Wir wollen die letzteren Vorgänge als Konjunktur im eigentlichen Sinne bezeichnen
(und an sie denken, wenn wir im folgenden von Konjunktur sprechen).
Dann ergibt sich, daß die jeweilige Gesamtmarktlage und der in der Gesamtwirtschaft
in die Erscheinung tretende Ablauf das Ergebnis der drei Entwicklungsreihen;
Struktur, Saison und Konjunktur im engeren Sinne ist. Natürlich ist das
nicht so zu verstehen, daß diese drei Veränderungen in jedem Augenblick insgesamt
wirksam sein müssen; sie stellen zunächst nur gedanklich getrennte Teile
der gesamten Bewegungsvorgänge dar, die sieh in Wirklichkeit in ihren Wirkungen
jeweils beeinflussen, verstärken, absehwächen oder gar aufheben können. Jedenfalls
ist es erforderlich, die Möglichkeit dieser drei Entwicklungsreihen zu berücksichtigen,
wenn man versuchen will, ein möglichst zutreffendes Bild von der jeweiligen
Gesamtmarktlage oder von den Vorgängen, die zu einer bestimmten Lage
der Gesamtwirtschaft geführt haben, zu erhalten.
Bei dieser Begriffsabgrenzung ist noch etwas anderes von Bedeutung, nämlich:
die Aussonderung der strukturellen und der saisonbedingten Vorgänge einschließlich
ihres Beitrages zur Entwicklung und Gestaltung der Gesamtmarktlage (Konjunktur
im weiteren, allgemeineren Sinne) bedeutet zugleich, daß die konjunkturellen
Veränderungen übrig bleiben für die Vorgänge der Marktwirtschaft an
sich, d. h. für das Suchen und Finden von Angebot und Nachfrage. Konjunktur
in diesem engeren Sinne — also frei gemacht von Struktur und Saison — stellt
den Rhythmus dar, indem sich die Idee der Marktwirtschaft vollzieht, d.h. durch
den sie zu dem ihr innewohnenden Ausgleich gelangt. Allerdings pflegt man hierbei
noch zwischen Roh- und Rein-Schwankungen zu unterscheiden, eine Unterscheidung,
die darauf beruht, daß man als eigentliche Schwankungen (Rein-Konjunktur)
nur die Veränderungen gelten lassen will, die sich über die allgemeine Entwicklungslinie
hinaus einstellen. Die Richtung der Konjunktur, die sich aus der
Bevölkerungs- oder Reichtumsentwicklung ergibt, wird als Trend bezeichnet.