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Die Gesamtwirtschaft.
der Politik, des Willens der den Staat darstellenden Menschen. Das Vorhandensein
aber und die Wirksamkeit einer das gesellschaftliche Zusammenleben ordnenden
und beherrschenden Gewalt sind eine nicht wegzudenkende Voraussetzung
eines jeden ursprünglichen und sich weiter entwickelnden Wirtschaftslebens.
Das ist zu berücksichtigen, wenn man die Frage nach dem Verhältnis von
Wirtschaft und Staat stellt; die Antwort kann daher nicht allein von derWirtschaft
her erfolgen, sondern muß in erster Linie vom Staat aus gegeben werden, der in
freier politischer Willensbildung seine höchsten Staatszwecke selbst bestimmt und
dementsprechend auch Inhalt und Richtung der gesellschaftlichen Wirtschaft umgrenzt
und festlegt. Aus diesem Grunde lassen sich die Wandlungen im Verhältnis
von Staat zur Wirtschaft am leichtesten aus den verschiedenen Staatsauffassungen
der einzelnen Zeitalter erklären und verstehen.
Im Altertum hat es eine Frage des Verhältnisses von Staat zur Wirtschaft gar nicht gegeben,
weil eine Wirtschaft — in dem heute verstandenen Sinn — nicht bestanden hat. Der
antike Staat war in erster Linie eine politische Angelegenheit. Die festgefügte Sozialordnung
wies eine scharfe Scheidung zwischen herrschenden und dienenden Schichten auf, welche
letzteren in der Regel als Sklaven die wirtschaftliche Tätigkeit als eine Beschäftigung minderen
Ansehens oblag. Es gab Aufstände der Sklaven, der unterdrückten Bauern und im Mittelalter
der Handwerksgesellen gegen ihre Beherrscher, die Zünfte oder adeligen Grundherren, Aufstände,
deren Beweggründe zweifellos wirtschaftlicher Natur waren, die aber keinen Gegensatz
von Staat und Wirtschaft bedeutet haben, weil keine inneren Beziehungen, keine Interessengemeinschaft
zwischen den Wirtschaftsständen, Landwirtschaft, Gewerbe und Handel
festzustellen war.
Mit dem Beginn des merkantilistischen Zeitalters erhält das Verhältnis von Staat zur
Wirtschaft ein neues Gesicht. Der durch den politischen Absolutismus verkörperte Staat war
um Förderung des wirtschaftlichen Wohlstandes in jeder Form bemüht, in erster Linie freilich
um seiner selbst willen, da die mittelalterlichen Einrichtungen, wie die Lehnsmiliz durch Söldnerheere,
die Selbstverwaltung und die Lehnsverfassung durch ein bezahltes Berufsbeamtentum
ersetzt werden mußten. Da Heer, Verwaltung, Steuersystem und Staatskredit eine rein
geldwirtschaftliche Verfassung erhielten, war die Erhöhung seines Geldeinkommens ein wesentliches
Ziel des Staates. Die Wirtschaftstätigkeit der Untertanen wurde durch ein „System der
landesfürstliohen Wohlstandspolizei“ (O n c k e n) bestimmt.
Gegen diese staatliche Bevormundung lehnt sich dann in den Jahren der französischen
Revolution das wohlhabend gewordene Bürgertum unter dem Eindruck der Lehren des
Rationalismus und des Naturrechts auf; die Physiokraten und die englische Schule der
Klassiker beherrschten über ein Jahrhundert mit ihren Ideen die Staatspraxis im westeuropäischen
Kulturkreis. Das Bürgertum wollte selbständig werden und verlangte, in
wirtschaftlicher Hinsicht rein individualistischen Anschauungen folgend, Beseitigung aller
Hemmungen und Eingriffe des Staates in das Wirtschaftsleben. Dem Staate werden nur
beobachtende Aufgaben zugedacht. Die Staatszweoke werden eingeschränkt auf die Gewährleistung
der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und der unbehinderten Entfaltungsmöglichkeit
des Individuums. Die wirtschaftliche Betätigung müsse ungehemmt dem Erwerbsstreben
des Einzelnen überlassen bleiben, der freie Wettbewerb, das freie Spiel der
Kräfte führe schließlich zur wirtschaftlich besten Produktion, zum größten Wohlstand aller.
Staat und Wirtschaft stehen also in dieser Zeit des Liberalismus zum mindesten gleichberechtigt
nebeneinander, wenn nicht sogar die Wirtschaft ein Übergewicht gegenüber dem
Staate erhält, indem sie von ihren eigenen Belangen und ihren Gesetzmäßigkeiten die Aufgaben
und Ziele des Staates bestimmen zu können glaubt. Es wurde dem Staat die Fähigkeit und
die Möglichkeit abgesprochen, auf dem Gebiete der Wirtschaft etwas Entscheidendes leisten
zu können.
Dieses Verhältnis von Staat zur Wirtschaft ändert sich auch nicht, als sich von der Wirtschaft
her Zusammenschlüsse, wie die Kartelle und Gewerkschaften, bilden, die eine Regelung
des freien Wettbewerbs bezwecken: der Staat nimmt dieses Geschehen ohne Einspruch hin.
Dennoch steht die Wirtschaft nicht ohne Verbindung mit dem Staat da. Durch den Übergang
zum Schutzzoll, die Beteiligung an der Bisenbahnverstaatlichung sowie durch Subventionen
an die Schiffahrt greift der Staat schon frühzeitig in die Wirtschaft ein. Noch mehr ist das
der Fall, als der Staat den Schutz der Schwachen übernimmt und diese Aufgabe durch weitgehende
staatliche Sozialpolitik zu lösen versucht. Auf diese Weise entstand in Deutschland
bis zum Kriege eine Mischung von Wirtschaftsfreiheit und staatlichen Eingriffen in der Weise,
daß zwar nicht mehr von einem reinen Liberalismus die Rede sein konnte, wohl aber dessen
Grundlagen noch vorhanden waren. Es ist bezeichnend, daß sich der Sozialismus und die