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Die Gesamtwirtschaft.
und Zusammenklang der in den Verbänden zusammengeschlossenen Wirtschaftsbetriebe
mit der Wirtschaftspolitik der Regierung gegeben, also eine unmittelbare
Verbindung zur Politik hergestelit. Der Reichswirtschaftsminister hat es zwar abgelehnt,
in diesen seinen Maßnahmen die Verwirklichung des ständischen Auf baus
der Wirtschaft zu sehen. Doch der Name besagt noch nichts; in Wirklichkeit ist
dies ein Weg, auf dem die nationalsozialistische Idee von der ständischen Wirtschaft
verwirklicht werden kann.
Die genaue Abgrenzung der Aufgaben der Wirtschaftsverbände, ihre Arbeitsweise wie
ihre Abgrenzung nach unten (Wirtschaftsbetriebe) und oben (Staat) werden sich erst allmählich
entwickeln. Das gilt auch für die Abgrenzung ihrer Arbeit gegenüber den bezirklichen
Zusammenschlüssen (Industrie-, Handels- und Handwerkskammern), die soeben in die Reichswirtschaftskammer
zusammengefaßt worden sind.
Anhang; Die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik.
Wenn der nationalsozialistische Staat den Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich
der privaten Initiative überläßt, so beansprucht er doch für sich die
Führung der Gesamtwirtschaft. Diese Führung äußert sich in vierfacher Weise:
1. indem der Staat die Grundgesetze für die Wirtschaft aufstellt (wie sie oben
unter 3 dargelegt worden sind); 2. indem der Staat Einrichtungen schafft, die
helfen sollen, jenen Grundgesetzen Geltung zu verschaffen (vgl. 4. ständischer Aufbau
der Wirtschaft); 3. indem der Staat besondere Hinweise für die Wirtschaftsausübung
und Ausrichtung der Wirtschaft im ganzen (wie ihrer einzelnen Teile)
auf die politische Zielsetzung gibt; 4. indem der Staat mit Maßnahmen oder Verordnungen
eingreift, wo er glaubt, daß die Beteiligten selbst nicht in der Lage
sind, die Zielsetzungen zu erfüllen.
Die Hinweise, Ausrichtungen und Zielsetzungen sind in dem Programm der
NSDAP enthalten, das bereits erwähnt wurde; sie werden ferner in richtunggebenden
Ansprachen und Reden von seiten der Partei und der Regierung fortlaufend
der Öffentlichkeit übermittelt. Besonders zahlreich sind die gesetzlichen Maßnahmen,
durch die der Staat die Wirtschaftsbetriebe (oder die Einzelpersonen)
anhält, ihr Verhalten entsprechend einzurichten, und auf Grund deren der Staat
selbst zur Wirtschaft greift, um die Gesamtwirtschaft im Sinne seiner Politik zu
gestalten.
Abschließend sollen im folgenden die wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen,
die der nationalsozialistische Staat seit seiner Machtübernahme in Angriff
genommen hat, kurz angeführt werden:
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist der Staat mit großen Arbeitsbesohaffungsplänen
beispiel- und anstoßgebend, z. T. auch durch große finanzielle Beihilfen hervorgetreten.
Vorwiegend sollen diese Maßnahmen einer schnellen Unterbringung möglichst vieler Volksgenossen
in eine Arbeitsstelle dienen. Zu diesem Zweck sind besondere Gebiete herausgegriffen
worden; Fernstraßennetz, Verbesserung der Wege, Wasser- und Wasserstraßenbau,
Erneuerung des Alt-Hausbesitzes, Bodenverbesserungen und Siedlung, Förderung der
Motorisierung des Verkehrs und der Elektrifizierung der Haushalte und der Landwirtschaft
u. a. m. Bei der Aufbringung der Mittel ist die Regierung von den vielen uferlosen
Plänen, die bestanden, abgerückt; die endgültige Regelung der zunächst kurzfristig aufgenommenen
Geldmittel durch Rückzahlung (Haushalt) und durch spätere Umwandlung in
Anleihen ist vorgesehen. Daneben sind die Ziele einer besseren Ausnutzung deutscher Rohstoff-
und Energiequellen in Angriff genommen worden, indem eine genauere Kenntnis der
deutschen Bodenschätze (wie Erdöl, Erz) und Bodenerzeugnisse und eine bevorzugte Benutzung
dieser Rohstoffe und eine Vereinheitlichung und Verbilligung der Elektrizitätspreise
erstrebt wird. Die Forderungen auf dem Gebiet der Elektrizitäts-Versorgung gipfeln in
einer Verstaatlichung dieses Industriezweiges. Durch das Gesetz über den Verkehr mit
industriellen Rohstoffen (22. März 1934) wird der Wirtsohaftsminister ermächtigt, Beschaffung,
Verteilung, Lagerung, Absatz und Verbrauch von industriellen Rohstoffen und
Halberzeugnissen zu überwachen und zu regeln. Dies geschieht durch die sog. Überwachungsstellen,
die nach den verschiedenen Warenarten gegliedert sind. Alle diese Maßnahmen