Gesamtwirtsohaft und Staat.
131
hängen eng mit den Fragen des deutschen Außenhandels zusammen. Hier heben sich folgende
Ziele ab, die nach Daitz als Autarjdebestrebungen der NSDAP zu betrachten sind: 1. Die
Unabhängigkeit der Lebensgrundlagen des deutschen Volkes muß gewahrt bleiben, 2. die
darüber hinausgehenden Bedürfnisse müssen aus Gebieten befriedigt werden, die durch
haltbare politische Bündnisse und Freundschaften gesichert sind, 3. außerhalb der Grenzen
sollen ■—• soweit möglich — nur solche Güter beschafft werden, die im Notfall entbehrlich
sind, 4. kein Land soll seine Erzeugnisse im Außenhandel billiger verkaufen, als es sie erzeugt.
Diese Ziele haben dazu geführt, daß der Staat — durch Zölle, Einfuhrverbote und Kontingentierung
— die Einfuhr gewisser Erzeugnisse, vor allem der Landwirtschaft, erschwert und
verhindert hat, oder durch Förderung inländischer Erzeugung oder den bevorzugten Anund
Abbau sonst im Ausland beschaffte Waren überflüssig zu machen versucht. Hierher
gehört neben der Vortreibung der Erdöl- und Brzlageruntersuehungen vor allem das Bestreben,
etwa die Einfuhr raffinierter Erdöle zugunsten der Rohöle, welche im Lande selbst
raffiniert werden, zurückzudrängen, die Herstellung künstlichen Benzins oder künstlicher
Faserstoffe (Wollstra, Vistra) als Woll- und Baumwollersatz, die Verwendung von Kautschuk
oder sonstigen Rohstoffen (Kupfer, Leder usw.) einzuschränken usw. Doch stehen diese
Fragen wiederum im engsten Zusammenhang mit der deutschen Zahlungsbilanz, die durch
das Aufhören der Kredite und der Ausfuhrüberschüsse bei Fortdauer hoher Zahlungsverpflichtungen
an das Ausland seit langem passiv ist und dadurch einen fortgesetzten Goldund
Devisenabfluß zur Folge hatte. Diese Sorgen um die Aufrechterhaltung der internationalen
Zahlungsfähigkeit, welche sowohl vom Standpunkt Deutschlands als Schuldner
als auch als Rohstoffbezieher unbedingt notwendig ist, haben im Verein mit der Unterstützung
der Arbeitsbeschaffung in den Exportindustrien und sonstigen mit dem Außenhandel in enger
Verknüpfung arbeitenden Gewerbezweigen (Handel, Schiffahrt usw.) zu Maßnahmen der Ausfuhrförderung
geführt. So sind bei 19 Industrie- und Handelskammern Außenhandelsstellen
gebildet worden, welche durch dauernde enge Verbindung mit den amtlichen Stellen im Ausland
und Inland den am Export beteiligten Firmen durch Auskunft und Beratung helfen
sollen.
Die bisher geschilderten Maßnahmen betrafen in der Hauptsache Gebiete, die durch besondere
Verhältnisse — Arbeitsbeschaffung, internationale Schuldverpflichtungen, Außenhandel
— wichtig und vordringlich geworden waren. Daneben sind jedoch durch eine große
Zahl von Anordnungen in der Wirtschaft die im Programm der Partei gesetzten großen Ziele
durchzuführen versucht worden, wobei allerdings immer darauf geachtet wurde, daß durch
diese Eingriffe die Wirtschaft nicht lahmgelegt, sondern eher noch gefördert wurde.
Die Gewinnbeteiligung an Betrieben war schon von Feder selbst vor der Machtübernahme
vorwiegend als eine allgemeine Preissenkung ausgelegt worden. Diese Preissenkung
wurde mittelbar durch eine Senkung der Steuern und Abgaben und das Verbot der Preiserhöhungen
insbesondere auf den Gebieten, die durch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in
eine bessere Konjunktur kamen, erzwungen. Andererseits wurden ebenso alle Veränderungen
der Lohnsätze verhindert und auch der feste Wille ausgesprochen, in Zukunft keinerlei Lohnsenkungen
zuzulassen. Die Brechung der Zinsknechtschaft wird auf dem Wege der Zinssenkung
in die Wege geleitet; im übrigen ist sie durch einen sehr weitgehenden Gläubigerschutz
durchgeführt, welcher vor allem die landwirtschaftliche Verschuldung betrifft. Die
Schaffung des Reichserbhofgesetzes hat durch die Unveräußerlichkeit und Unbeleihbarkeit
der Erbhöfe die Spekulation in landwirtschaftlichen Grundstücken sehr eingeengt, auf der
anderen Seite aber ist durch eine entsprechende Handels- und Marktpolitik für Hebung und
Festigung der Preise in der Landwirtschaft gesorgt worden und damit die Bauernschaft unter
besonderen Schutz gestellt worden.
In der Frage der Warenhäuser hat sich der Standpunkt der Partei zwar grundsätzlich
nicht gewandelt, tatsächlich sind aber — mit Rücksicht auf die Gesamtwirtschaft — stärkere
Eingriffe bisher vermieden worden. Lediglich die Restaurations- und Erfrischungsräume
sind eingeschränkt und dieselbständigenHandwerksbetriebe in Warenhäusern verboten worden.
Der Schutz und die Förderung des Mittelstandes, vor allem des Handwerks und des Einzelhandels,
ist durch eine Reihe von weiteren Maßnahmen vorgetrieben worden (Einzelhandelssperre,
Rabattgesetz).
Um einer Zersplitterung in der Führung der Wirtschaft vorzubeugen, gibt das Gesetz über
wirtschaftliche Maßnahmen (3. Juli 1934) dem Reichswirtschaftsminister die Vollmacht,
„alle Maßnahmen zu treffen, die zur Förderung der deutschen Wirtschaft sowie zur Verhütung
und Beseitigung wirtschaftlicher Schädigungen erforderlich sind“. Das Gesetz billigt dem
Wirtschaftsminister das Recht zu, bei Zuwiderhandlung gegen die Maßnahmen Strafen zu verhängen.
Es ist verständlich, daß angesichts dieser Vollmachten die Dauer des Gesetzes zeitlich
sehr beschränkt wurde (20. Oktober 1934). Der Wirtschaftsminister hatte von seinen Vollmachten
verschiedentlich Gebrauch gemacht. Am 30. Juli 1934 erließ er die Verordnung über
Mitteilungspflicht in der Energiewirtschaft. Auf Grund dieser Verordnung werden die Ünter-9*