Die Lehre.
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zu Anfang des 19. Jahrhunderts wieder unter; nur an den Handelsschulen wird
weiter Wirtschaftshetriebskunde getrieben.
Ein Versuch, in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, eine wissenschaftliche
Privatwirtschaftslehre aufleben zu lassen, schlägt fehl. Anfang des 20. Jahrhunderts
wird dieser Entwicklung (und Vernachlässigung der Privatökonomie) durch
die Gründung der Handelshochschulen eine Grenze gesetzt: die ausgesprochene
Absicht ist die Schaffung einer Wirtschaftsbetriebslehre. Und die Feststellung
ist wichtig, daß sich die Wiederaufrichtung dieser Lehre ohne Anknüpfung an
den abgerissenen Eaden der Kameralwissenschaften und ohne Anknüpfung an
die mittlerweile weiter ausgebaute Nationalökonomie vollzieht. Die Schaffung
der neuen Wirtschaftsbetriebslehre (über Handelswissenschaft, Handelsbetriebslehre,
Privatwirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre) geht vor sich unter
Benutzung der handelsschulmäßig betriebenen Handelstechnik und unter Zusammentragung
des Urmaterials aus der mittlerweile gewaltig angewachsenen
Wirtschaftspraxis. Die Wirtschaftsbetriebslehre ist also eine neue Schöpfung,
die sich unabhängig von der Nationalökonomie, der Volkswirtschaftslehre, vollzogen
hat. Es ist klar, daß den Umständen zufolge dieser eigenartige Weg gegangen
werden mußte, und es ist verständlich, daß hierbei Wege beschritten werden
mußten, die die eingangs erwähnte Gegenüberstellung Wirtschaftsbetriebslehre
und Gesamtwirtschaftslehre herbeigeführt haben, und die jetzt die Präge:
was nun ? auf werfen.
Wir wollen nicht der Meinung beitreten, daß Wirtschaftsbetriebslehre und
Volkswirtschaftslehre zwei verschiedene Wissenschaften seien, die sich durch die
Art ihrer Zielsetzungen unterscheiden. In einer Gesamtwirtschaft können die
einzelnen Wirtschaftsbetriebe grundsätzlich nichts anderes tun, als sich den Zielen
der Gesamtwirtschaft anzupassen. Für sie gelten die gleichen Fragen wie für die
Gesamtwirtschaft: was ist und was soll sein ? Es ist deshalb verständlich und richtig,
wenn in den älteren Lehrbüchern die Volkswirtschaftslehre als die Lehre
der Gesamtheit der Einrichtungen, die der Bedürfnisbefriedigung des ganzen
Volkes dienen, bezeichnet, und demzufolge vieles, was den Wirtschaftsbetrieb angeht,
mitbehandelt wird. Der Mangel war eben, daß die einzelnen Wirtschaftsbetriebe
immer nur so weit herangezogen wurden, als es für die Gesamtdarstellung
notwendig war. Hierbei kam die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb zu kurz — und sie
mußte über den Umweg der Handelshochschulen systematisch gestaltet werden.
Das einzige, was aus dieser Entwicklung geschlossen werden könnte, ist, daß der
umfangreiche Stoff, der sich in den einzelnen Wirtschaftsbetrieben vorfindet, zu
einer Arbeitsteilung in der Aufbereitung der Wissenschaft zwingt. Diese Arbeitsteilung
kann aber nur bedeuten, daß die Gesamtwirtschaftslehre (Volkswirtschaftslehre)
das Zusammenwirken der Wirtschaftsbetriebe und die sich hieraus ergebenden
Rückwirkungen auf die Volksgemeinschaft, die Wirtschaftsbetriebslehre den
Aufbau und das Leben der einzelnen Wirtschaftsbetriebe ins Auge faßt. Hierbei
ist eine Abgrenzung weder in der Breite noch in der Tiefe statthaft: die Wirtschaftsbetriebslehre
hat die Ergebnisse und Zielsetzungen der Gesamtwirtschaftslehre
ebenso zu berücksichtigen, wie die Gesamtwirtschaftslehre in ihren Ergebnissen
nicht ohne die Feststellungen der Wirtschaftsbetriebslehre auskommen
kann. Also eine gebietsmäßige und nicht eine mengenmäßige Arbeitsteilung
muß gefordert werden.
Bei einer solchen Auffassung wird zugleich eine andere Streitfrage gelöst. Es
ist im Schrifttum (und in den Prüfungsordnungen) üblich, die sog. Betriebswirtschaftslehre
in eine Lehre vom Innenbetrieb und in eine solche vom Außenbetrieb
zu trennen. Unter letzterer wird der Verkehr von Betrieb zu Betrieb verstanden;
im einzelnen: der Geld-und Zahlungsverkehr, der Warenverkehr sowie