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Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb.
Wirtschaftskunde nicht Wirtschaftswissenschaft ist und nicht sein will. Manchmal freilich
glaubt ein Verfasser sein Machwerk als Wirtschaftswissenschaft anpreisen zu müssen, obwohl
es in Wirklichkeit nur eine unvollkommene Wirtschaftskunde ist. Bei dem gewaltigen Anschwellen
des Schrifttums über die Wirtschaft kann man nicht genug auf diesen Unterschied
hinweisen.
Von Wissenschaft ist endlich die Interessenvertretung, der Interessentenstandpunkt, zu
unterscheiden. Auch diese Unterscheidung ist für die wirtschaftliche Praxis wichtig. Bei der
Wahrnehmung von Interessen handelt es sich darum, alles das herauszustellen, was sich dem
beabsichtigten Zweck als nützlich erweist, und Zurückstellung aller solcher Umstände, die
abträglich erscheinen. Dabei ist es möglich, die Art der Darstellung sowie die Beweisführung
nach wissenschaftlichen Methoden und in wissenschafthoher Weise vorzunehmen. Diese Wissenschaft
im Dienste der Interessentenvertretung ist natürlich keine Wissenschaft, wohl aber ist
sie gefährlich, weil hier die Wissenschaft mißbraucht wird. Natürlich kann die Wissenschaft
in den Dienst der Interessenvertretung gestellt werden, wenn sie sich bemüht, die Dinge nach
ihren eigenen Gesetzen zu behandeln. Ebenso läßt sich nichts gegen die Wahrnehmung berechtigter
Interessen sagen: auf den richtigen Ausgleich kommt es an (und nicht auf das
Niederboxen des schwächeren Gegners). Wer mit diesen Dingen zu tun hat, muß sich des
Unterschiedes zwischen Interessenwahrnehmung, Wissenschaft und wissenschaftlicher Mithilfe
(oder Verbrämung) bewußt sein.
3. Wirtschaftsbetriebslehr© und Gesamtwirtschaftslehre. Man sollte meinen,
daß eine solche Gegenüberstellung überflüssig wäre: die Gesamtwirtschaft ist
nichts anderes als das Zusammenwirken der einzelnen Wirtschaftsbetriebe und
die einzelnen Wirtschaftsbetriebe sind nichts ohne die Gesamtheit. Jedenfalls
liegt ein zusammengehöriger Sachbereich vor, der eine einheitliche wissenschaftliche
Behandlung ermöglichen sollte. In Wirklichkeit besteht diese einheitliche
Wissenschaft von der Wirtschaft nicht; es wird nicht nur über die mögliche
Abgrenzung zwischen den beiden Lehren, sondern auch über die Verschiedenartigkeit
der wissenschaftlichen Behandlung des ihnen zugrunde liegenden Sachbereichs
gestritten. Zum Teil liegt dies an der geschichtlichen Entwicklung der Lehre von
der Wirtschaft, zum Teil an der ruckweisen Inangriffnahme des Ausbaus der
einzelnen Teile dieser Lehre.
Den Vorläufer der deutschen Lehre von der Wirtschaft stellen die Kameralwissenschaften
dar, die sich zu Anfang des 18. Jahrhunderts aus dem Bedürfnis
des Staates nach geeigneten Beamten entwickelt hatten. In Verfolg merkantilistischer
Ideen nahm der Staat tätigen Anteil an der Gestaltung der Gesamtwirtschaft
wie an der einzelner Wirtschaftsbetriebe. Er verfügte selbst über Wirtschaftsbetriebe
(Landwirtschaft, Forsten), die zu verwalten waren und Einnahmen
für die Staatszwecke lieferten. Durch entsprechende Maßnahmen suchte der Staat
die eigene Wirtschaft auszugestalten, auf fremde Wirtschaften fördernd einzuwirken.
Die Summe der hierzu erforderlichen Kenntnisse wurde in der Kameralwissenschaft
in den Hauptabteilungen: Wirtschaftspolitik (Polizeiwissenschaft),
Privatökonomik (Wirtschaftsbetriebslehre) und Finanzwissenschaft (Haushaltslehre
des Staates) zusammengefaßt. Der Rahmen dieser Kameralwissenschaften
wurd,e im 19. Jahrhundert durch die starke Entwicklung der Handels- und Gewerbe-
(Industrie-) Betriebe sowie durch die Änderung der Wirtschaftspolitik des
Staates gesprengt. Während die Land- und Forstökonomie an besonderen Hochschulenweiter
gepflegt werden, für die sich ausbreitende Technik später besondere
Anstalten und Hochschulen geschaffen wurden, verschwindet die Privatökonomie
mehr und mehr von der Bildfläche. An ihre Stelle tritt unter stärkster Einwirkung
der englischen Wirtschaftslehre eine Volkswirtschaftslehre, Nationalökonomie
genannt, die eine von staatlichen Einflüssen freie Gesamtwirtschaft zum Gegenstand
ihrer Lehre macht. Grundsätzlich hätte die Wirtschaftsbetriebslehre in
dieser Nationalökonomie Platz finden können; das Augenmerk der neuen Lehre
richtet sich jedoch mehr auf die Vorgänge in der Gesamtwirtschaft als auf das,
was dieser Gesamtwirtschaft Inhalt und Leben gibt. Die Anfänge einer Wirtsohaftsbetriebslehre,
dargestellt in der kameralistischen Privatökonomik, gehen