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Die Lehre vom Wirtsohaftsbetrieb.
1701 der „Probierstein der Buchhalter“, 1706 „Der allzeit fertige Handelskorrespondent“,
1707 „Die Kaufmanns-Börse“, 1710 „Der russische Kaufmann“, 1711 „Messen und Märkte“,
1715 die „Wohl unterwiesenen Kaufmanns-Jung und Getreuen und Gebebten Handelsdiener“.
1717 kündigt er ein Werk „Der Gelehrte Kaufmann“ an und 1723 erscheint dann sein Hauptwerk,
das „Dreifach gülden Kleeblatt der werten Kaufmannschaft“ (Trifolium mercantile
aureum).
Grammateus, Gottlib, Neudörffer, Goessens, Stevinsind weitere Schriftsteller
desgleichen Zeitabschnittes; zu erwähnen sind noch J. E. Kruse „Allgemeiner und besonders
hamburgischer Kontorist“ und Bohn „Wohlerfahrener Kaufmann“, die 1713 und 1719 in
Hamburg erschienen. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgte sodann eine weitere Anregung
durch die Kamerabsten, als deren bedeutendster Vertreter G. L. Ludovici, Prof, der
Vernunftlehre, an der Universität Leipzig wirkte. Br gab 1756 ein Lexikon heraus, das in
fünf starken Bänden alles umfaßte, was zur kaufmännischen Tätigkeit gehörte und als das
beste Wörterbuch seiner Zeit gelten kann nebst einem Anhang, dem „Grundriß eines vollständigen
Kaufmannssystems, nebst den Anfangsgrunden der Handlungswissenschaft zu
Wasser und zu Lande“. In diesem Anhang stellt er sehr scharfsinnig ein System der Handelswissenschaft
auf und behandelt in 732 Paragraphen viel Handelskunde, wobei er sich auf
Savary und Marperger stützt. Ludovici stellt insofern eine Wende in der Entwicklung
dar, als mit ihm der Zeitraum der unsystematischen Einzeldarstellungen allmählich abgeschlossen
wird und Versuche wissenschaftlicher Zusammenstellungen in großer Zahl einsetzen.
Zugleich mit Marperger und Ludovici setzt aber auch eine wahre Lehrbuchsohreiberei
ein, eine Vielschreiberei, welche nur teilweise wertvoll ist und sich vorwiegend in
Wiederholungen und Zusammenstellungen aus der Handelskunde, dem Recht, der Geographie,
dem Münzwesen und der Volkswirtschaft ergeht. Als typisch, aber immerhin wertvoll und
daher fast ein Jahrhundert lang geschätzt, ist Johann Christian Nelkenbreohers „Allgemeines
Taschenbuch der Maß-, Gewichts- und Münzkunde, der Wechsel-, Geld- und Fondcourse“
(1762) zu erwähnen.
Zu nennen ist auch der in Hamburg wirkende Johann Georg Büsch, der dort eine
recht fruchtbare Lehr- und Forsohungstätigkeit entfaltete; sein Hauptwerk „Theoretischpraktische
Darstellung der Handlung“ (1804) in vier Teilen — schon von Smith beeinflußt
und stark von Volkswirtschaft durchsetzt — ist zwar recht breit, aber doch noch lesenswert.
Nachdem Jung bereits 1785 in seinem „Lehrbuch der Handlungswissenschaft“ eine erste
systematische Verarbeitung geboten hatte, erschien dann jedoch 1804 das wohl beste Werk
dieser Art von Johann Michael Leuchs: „System des Handels“, eine Handelswissenschaft,
der an Geschlossenheit, Tiefe und Vollständigkeit nur wenige Werke der älteren und neueren
Betriebswirtschaftslehre gleichzusetzen sind. Leuchs faßt die Handelswissenschaft im weiten
Sinn auf, indem er sowohl eine Staatshandelswissenschaft als auch eine Privathandelswissenschaft
grundsätzlich behandelt, aus denen er aber das nur Beschreibende der Warenkunde,
Handelsgeographie, Handelsgeschichte und Literaturkunde als Handelskunde absondert.
Seine Privathandelswissenschaft umfaßt die Tauschmittellehre, die Verhaltenslehre, die
Handelslehre, die Kontorwissenschaft, die Spekulationslehre u.a.; besonders die Wahrscheinliohkeits-
und Spekulationslehre ist vorzüglich und noch heute lehrreich zu lesen.
Mit Leuchs ist jedoch der Höhepunkt erreicht; die Entwicklung geht abwärts aus vielen
Gründen, die hier nicht noch einmal dargestellt werden können (s. aber S. 138). Zwar stellt
Rau 1825 seinen Plan auf, der die Gleichberechtigung der „bürgerlichen Ökonomie“ mit der
„öffentlichen“ Wirtschaftslehre anerkennt, doch fand die Gewerbe- und Handelslehre, die
von den üniversitätsprofessoren zugunsten der Nationalökonomie stark vernachlässigt worden
war, keine Aufnahme an den Hochschulen, wie es schon Marperger und Ludovici gefordert
hatten.
Erst im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts entsteht wiederum nach und nach eine Art
Handelsbetriebslehre. Hier ist zunächst das schon 1854 in Frankreich erschienene Buch von
J. 6. Courcelle-Seneuil: „Traitc des entreprises industrielles, commerciales et agricoles“
anzuführen, welches 1868 in der Übersetzung von Eberbach unter dem Titel „Theorie und
Praxis des Geschäftsbetriebes in Ackerbau, Gewerbe und Handel“ herauskam und lange Zeit
als Lehrbuch sehr geschätzt war. 1869 veröffentlichteA.Lindwurm, nachdem er schon 1866
in einer Schrift für eine schärfere Abgrenzung von Staats- und Privatwirtschaftslehre eingetreten
war, sein Buch über „Die Handelsbetriebslehre und die Entwicklung des Welthandels“,
eine im ganzen laienhafte Darstellung einer eigenen Werttheorie, das nur wegen
des Titelwortes bedeutsam bleibt, da von nun an diese Beziehung allgemein wurde. Auch die
„Praxis des Geschäftslebens“ von Picning (Leipzig 1869) stellt mehr eine geschäftliche
Morallehre als eine Betriebslehre dar.
Dagegen war die ein Jahr früher (Berlin 1868) erschienene,, Allgemeine Gewerkslehre“ von
Emminghaus, Prof, der Wirtsohaftslehre am Polytechnikum Karlsruhe, ein durchaus in
sich abgerundetes und für die damalige Zeit erstaunliches Buch, das seine besondere Stärke
aus der Beschränkung auf die Industrie zieht. Ähnlich ist auch das Werk von Haushofer