Das Schrifttum.
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„Der Industriebetrieb“ zu werten, das 1874 seine erste und 1904 seine zweite Auflage erlebte.
Um die Wende des Jahrhunderts setzt jedoch mit dem Ausbau der Handelshochschulen eine
neue Entwicklung ein.
2. Das neuere Schrifttum über die Allgemeine „Betriebswirtschaftslehre“. Das
kaufmännische Unterrichtswesen, das inzwischen stark entwickelt worden war,
drängte zum Ausbau. Dieser wurde besonders vom „Deutschen Verband für das
Kaufmännische Unterrichtswesen“ betrieben, auf deren Veranlassung Ehrenberg
1898 in einer Denkschrift die Schaffung von Handelshochschulen forderte
(eine Forderung, die schon von Lindwurm 1860 erhoben worden war und in
der Zeit von 1899 an in schneller Folge erfüllt wurde).
Der gleiche Verband veranstaltete kurz darauf ein Preisausschreiben „Wie ist
die Handelsbetriebslehre zur selbständigen Bedeutung zu erheben aus dem
als einzige wertvolle Arbeit die von Gomberg hervorging über: „Handelsbetriebslehre
und Einzelwirtschaftslehre“, 1903. Er fordert darin eine Einzelwirtschaftslehre,
in die er auch die Gemeinwirtschaften einbeziehen will.
Neben Gomberg ist besonders Ehrenberg zu nennen, der zwar weniger
durch geschlossene wissenschaftliche Veröffentlichungen als durch seine langjährigen
Auseinandersetzungen mit den Nationalökonomen der Lehre vom Wirtschaftsbetrieb
einen starken Anstoß gegeben hat. 1910 erscheint dann Hellauer:
„System der Welthandelslehre“ als erstes neueres geschlossenes Werk über den
Handelsverkehr, welches Import, Export, Märkte, Börsenverkehr, Kaufabschlüsse
u.ä. behandelt und somit eine ausgesprochene Handelsverkehrslehre darstellt, die
als solche ausgezeichnet ist. Kurz darauf (1911) veröffentlichte Schär erstmalig
seine „Allgemeine Handelsbetriebslehre“ I.Bd., in der Handelsbetrieb und Handelsverkehr
beschrieben werden, ohne daß immer eine genaue Trennung erfolgt.
Stark durchsetzt mit volkswirtschaftlichen Betrachtungen, denen der reiche Stoff
nicht immer glücklich eingeordnet ist, stellt das Buch besonders in seinen privatwirtschaftlichen
Abschnitten (Warenkunde, Kalkulation, Lagerdauer usw.), eine
bedeutende Leistung dar, die heute wieder in vieler Hinsicht sehr zeitgemäß
geworden ist.
Dies muß ebenso gelten von Nicklisch, dessen 1912 erstmalig erschienenes
Buch über „Allgemeine Kaufmännische Betriebslehre als Privatwirtschaftslehre
des Handels (und der Industrie)“ durch die abstrakte und stark philosophisch
unterbaute Darstellung zwar schwer lesbar ist, aber doch als eigentlich erste,
streng wissenschaftliche Gesamtdarstellung dieses Gebietes angesehen werden
muß. Das Werk von Schär ist unter gleichem Titel mit geringen Umarbeitungen
und Zusätzen zuletzt 1923 erschienen, während Nicklisch wesentliche Erweiterungen
vornahm, den Titel mehrfach wechselte und es zuletzt ohne grundlegende
systematische Änderungen als „Die Betriebswirtschaft“ 1930—33 herausbrachte.
Als letztes noch vor dem Krieg erschienenes Werk ist das von Dietrich
„Betrieb-Wissenschaft“ (1914) anzuführen, in dem Erwerbswirtschaft gleich Betrieb
gesetzt wird und dieser in größter Ausführlichkeit sowohl der dargebotenen Tatsachen
als auch der eigenen Meinung dargestellt wird. Da der Verfasser eine eigene
Wissenschaft vom Betriebe begründen will, konnte die Berücksichtigung des vorhandenen
wissenschaftlichen Schrifttums gering bleiben; er stützt sich fast ganz
auf wertvolle Tatsachen, was das Buch recht lesenswert macht. Es ist im Grunde
bedauerlich, daß es sich so wenig Verbreitung hat schaffen können.
Schär, Nicklisch und Dietrich werden bei einem Versuch der methodischen
Ordnung der betriebswirtschaftlichen Forschung (S chö npf lug) als Hauptvertreter
der „normativen“ Richtung angesehen, einer Richtung, welche schon im
frühitalienischen und frühdeutschen handelswissenschaftlichen Schrifttum in der
Abwehr von Angriffen seitens der Philosophie und Kirche eine sittlich betonte