Nach der Betriebsgestaltung.
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im Auge zu behalten. Das ist z. B. nicht der Fall, wenn die großen Wirtschaftsbetriebe
in der Kreditgewährung vor den kleineren und mittleren Wirtschaftsbetrieben
bevorzugt werden. Allerdings ist es oft schwierig, zu entscheiden, wo
der unberechtigt große Kredit anfängt und der berechtigte kleine Kredit aufhört,
oder welcher Wirtschaftsbetrieb oder Geschäftszweig eine bevorzugte Behandlung
erfahren soll.
IY. Nach der Betriebsgestaltung.
1. Die Größe. Mit Bezug auf die Größe spricht man von Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben.
Es gibt jedoch kein eindeutiges Merkmal, nach dem die Unterscheidung
bei der großen Zahl und den vielen Arten von Wirtschaftsbetrieben vorgenommen
werden kann. Die Reichsstatistik behilft sich damit, daß sie die Zahl
der Arbeiter als Einteilungsmaßstab nimmt: 1—5 Arbeiter gleich Kleinbetrieb,
6—50 Arbeiter gleich Mittelbetrieb, 51—1000 Arbeiter gleich Großbetrieb.
Daß das willkürliche Einschnitte sind, ist der Reichsstatistik natürlich nicht
fremd; die Zahl der Arbeiter kann in einzelnen Fällen tatsächlich die Grenzen
zwischen Klein-, Mittel- und Großbetrieben treffen; doch braucht dies nicht immer
der Fall zu sein. Will man zu einer der Wirklichkeit entsprechenden Abgrenzung
kommen, so bleibt nichts anderes übrig, als den Inhalt der einzelnen Begriffe zu
umschrieben. (Dietrich.)
Beim Kleinbetrieb liegen folgende Merkmale vor: eine räumlich begrenzte
Betriebsstätte, einfache Tätigkeiten, also keine oder nur geringe Arbeitsteilung,
wenige Arbeitskräfte, geringes Kapital. Hiernach kann auch der Kleinbetrieb
mit Maschinen arbeiten, ebenso Güter'in einer gewissen Massenhaftigkeit hersteilen
(die von den einzelnen Käufern ebenfalls in größeren Mengen gebraucht
werden — Backwerk). Auch diese Abgrenzung läßt eine Mannigfaltigkeit der
Güter zu: Kolonialwaren. Beispiele des Kleinbetriebes sind: die große Zahl der
Handwerksbetriebe, die offenen Ladengeschäfte, viele Baugeschäfte sowie ein
großer Teil der Industriebetriebe.
Entsprechend ist die Umschreibung des Großbetriebs: Räumliche Ausdehnung
der Betriebsstätte, weitgehende Durchführung der Arbeitsteilung, eine große Zahl
von Arbeitern und Angestellten, erhebliches Kapital, ausgedehnte Anwendung von
Kraft- und Werkzeugmaschinen, zunehmende Arbeitsteilung sowohl in der Ausführung
als auch in der Leitung. Dazu kommen die Güter, die hergestellt werden:
entweder in großer Massenhaftigkeit (Flaschen) oder in besonderer Größe und
Zusammengesetztheit (Lokomotiven). Solche Großbetriebe sind anzutreffen im
Bergbau, in der Eisengewinnung, in der Herstellung von Maschinen und Apparaten,
in der Textilindustrie und insbesondere im Verkehrswesen. Großbetriebe sind
endlich im Geld- und Kapitalverkehr (Banken) sowie im Klein- und Großhandel
vertreten.
Die Reichsstatistik führt als Riesenbetriebe auf: Betriebe über 1000 Arbeiter;
hier kann man die Zahl gelten lassen. Betriebe mit 1000 Personen weisen alle jene
Merkmale des Großbetriebes auf, die oben angeführt worden sind. In einzelnen
Fällen wird man schon von Riesenbetrieben sprechen können, wenn die Zahl von
1000 nicht erreicht wird, so z.B. im Gastwirtschaftsgewerbe, vor allem im Bankwesen.
Ein besonderes Unterscheidungsmerkmal, das sich leicht in den Rahmen der
obigen Umschreibungen einfügen läßt, ist das Verhältnis von anordnender zu
ausführender Arbeit:
im Kleinbetrieb ist die Leitung und Ausführung der Arbeit noch nicht getrennt:
der Handwerker arbeitet selbst im Betriebe mit, ebenso der kleine Fabrikant;
der Kleinhändler ist selbst Verkäufer oder hilft beim Verkauf;