Die betriebliche Personal Verfassung.
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eine zunächst vorsichtige Handhabung. Aber auch die völlige Umstellung der
Anschauungen, die das Gesetz im Gegensatz zu den früheren Auffassungen vom
Betriebsleben von allen Beteiligten verlangt, lassen dies zunächst ratsam er
scheinen, besonders aber so lange, als die notwendige Erziehungsarbeit an allen
Betriebsangehörigen noch nicht wirksam werden konnte.
e) Die Erziehung und die Auswirkung in der Zukunft. Nach der
übereinstimmenden Ansicht sowohl der Schöpfer des Gesetzes und der national
sozialistischen Führer als auch der in den Betrieben tätigen Unternehmer, Ar
beiter und Angestellten ist das Gesetz nur ein äußerer Rahmen und eine An
weisung für die Gesinnung, nach der im nationalsozialistischen Staat die Betriebs
gemeinschaft erzielt werden soll. Daraus folgt aber, daß die Betriebsangehörigen
zu dieser Gesinnung erst erzogen werden müssen. „Die Erziehungsarbeit an wirt
schaftenden Menschen, die im Kampf um die Existenz stehen, bedarf jedenfalls
noch sehr großer Anstrengungen und einer sehr langen Zeit“. (Mansfeld, Kom
mentar, S. 15.)
Das Gesetz stützt sich auf eine Annahme, auf die Annahme nämlich, daß eine
Betriebsgemeinschafb im vorgesehenen Umfang bereits vorhanden sei. Diese An
nahme trifft jedoch wohl nur in den seltensten Fällen zu; in der überwiegenden
Mehrzahl muß in den Betrieben der Sinn und das Gefühl für die großen und
befreienden Ziele des Gesetzes erst geschaffen werden. Es erhebt sich darum die
Frage, wie und von welchen Stellen diese Erziehungsarbeit, die sehr ins einzelne
gehen muß, geleistet werden soll.
Als einheitliche Gemeinschaft aller schaffenden Deutschen mit der ausdrück
lichen Aufgabe der Erziehung am arbeitenden Menschen besteht die Deutsche
Arbeitsfront; diese ist in erster Linie berufen, erzieherisch im Sinne des AOG. zu
wirken. Besonders heikel ist dabei die Frage der Erzieher. Man wird im wesent
lichen auf die Selbsterziehung vor allem der leitenden Betriebsangestellten zurück
greifen müssen, da es doch sehr schwierig ist, eine größere Zahl geeigneter
Personen zu finden, die neben der weltanschaulichen Zielsetzung und dem
sozialen Ernst noch über die nötige Wirtschaftskenntnis und langjährige Er
fahrung verfügen. Gerade die letzten Fähigkeiten sind aber bei der Durch
führung der im AOG. vorgesehenen Ziele unentbehrlich; denn es sollen durch die
Betriebsgemeinschaft die allgemeinen Betriebszwecke zum gemeinen Nutzen von
Volk und Staat gefördert werden.
Es ist daher verständlich, daß der Führer der DAF., Dr. Ley, immer wieder
— und mit Erfolg — auf die Notwendigkeit des Eintritts von Unternehmern und
höheren Angestellten in die DAF. hinweist. In der DAF. soll nach einem Wort
Dr. Leys die Betriebsgemeinschaft praktisch geübt werden, was selbstverständlich
nicht ohne die Teilnahme der mit betrieblicher Befehlsgewalt ausgestatteten Per
sonen möglich ist. Besondere Schwierigkeiten bestehen bei der Erziehung älterer,
langj ährig erfahrener und erprobter Betriebsführer zu einer echten, nicht irgend
wie erzwungenen Betriebsgemeinschaft.
Die Frage der Erziehung, die nicht verwechselt werden darf mit der fachlichen
Schulung und Ausbildung, ist gerade deshalb so schwer zu umreißen, weil es sich
um eine, den ganzen Menschen umfassende weltanschauliche Beeinflussung handelt.
Für den politischen Bereich stehen in den vielfachen Gliederungen der national
sozialistischen Partei (SA,, SS., HJ., BDM., NSDStB., Jungvolk u. a.) erprobte
Schulungsgemeinschaften zur Verfügung, welche von zukünftigen Betriebsführern
und Betriebsangehörigen in absehbarer Zeit wohl vollständig durchlaufen werden.
Ob allerdings diese politische Gemeinschaftsschulung auch für die harte Wirklich
keit der Betriebsgemeinschaft genügen wird, muß erst erprobt werden. Von der
DAF. ist daher auch schon der Versuch der Einrichtung einer besonderen Betriebs