Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Organisation.

gemeinschaftsschulung  gemacht  worden,  welche  den  Zweck  hat,  Betriebsführer
und  Arbeiter  zu  einer  unlösbaren  Gemeinschaft  zu  verbinden.  Damit  werden  die
erfolgreichen  Schulungsverfahren  der  Partei  auch  auf  eine  außerhalb  der  Partei
stehende  Gemeinschaft,  den  Betrieb,  angewendet.
Die  Berichte  der  einzelnen  Treuhänder  über  die  Auswirkung  des  Gesetzes  in  der  Praxis
beweisen,  daß  bei  vorsichtiger  und  allmählicher  Einführung  das  beabsichtigte  Ziel  einer  Befriedung ­
  des  betrieblichen  Lebens  erreichbar  ist.  Der  erste  und  gesunde  Grundgedanke  des
Gesetzes,  zunächst  alle  Streitigkeiten  und  Meinungsverschiedenheiten  im  Betriebe  selbst  auszugleichen ­
  zu  versuchen,  bevor  sie  an  die  ordentlichen  Arbeitsgerichte,  den  Treuhänder  der
Arbeit  oder  die  sozialen  Ehrengerichte  gewiesen  werden,  hat  zwar  schon  zu  einer  Verminderung
der  Streitigkeiten  geführt,  doch  sind  auch  die  vor  den  Gerichten  und  den  Treuhändern  der
Arbeit  verhandelten  Fälle  immer  noch  recht  zahlreich.  Das  mag  einmal  daran  liegen,  daß
der  Geist  des  Gesetzes  noch  nicht  überall  klar  genug  erkannt  wurde  und  daß  auch  über  die
Auslegung  einzelner  Bestimmungen  des  Gesetzes,  das  absichtlich  allgemein  gehalten  ist,  noch
Zweifel  bestanden.  In  bisher  16  Durchführungsverordnungen  (bis  Anfang  Juli  1936)  sind  daher
die  Einzelheiten  zu  klären  und  die  Schaffung  einer  einheitlichen  Eechtsauffassung  sicher  -
zustellen  versucht  worden.
Darüber  hinaus  besteht  nach  wie  vor  als  wichtigste  und  —  vorläufig  —  noch  nicht  restlos
gelöste  Frage,  die  Verbindung  der  Wirtsohafts-  und  Sozialpolitik;  durch  die  organisatorischen
Vorarbeiten,  besonders  die  Schaffung  der  Reichsarbeits-  und  Wirtschaftskammern  bei  der
DAF.  sind  zwar  die  äußeren  Vorbedingungen  geschaffen  worden.  Die  Feuerprobe  einer  einheitlichen ­
  und  im  Sinne  der  Gesamtwirtschaft  günstigen  Auswirkung  jedoch  wird  sie  erst  in
Zeiten  eines  konjunkturellen  Tiefstandes  erbringen  können.  Man  wird  hoffen  dürfen,  daß  bis
dahin  der  Geist  des  Zusammenwirkens  allseitig  soweit  gediehen  ist,  daß  auch  dann  keine
Gefahren  entstehen.

C.  Die  Organisation.
(Bearbeitet  von  Dr.  W.  Riester 1 .)
I.  Wesen  und  Aufgabe  der  Organisation.
1.  Begriff  der  Organisation.  Wenn  wir  umreißen  wollen,  was  unter  Organisation ­
  in  Wirtschaftsbetrieben  verstanden  wird,  so  stoßen  wir  auf  eine  Fülle  von
unterschiedlichen  Auslegungen.  Organisation  ist  auf  allen  Gebieten  menschlicher
Betätigung  anzutreffen:  Kriege  werden  organisiert  und  Karnevalvergnügungen,
Kunstauktionen  und  Gottesdienste,  Vereine,  Parteien  und  Tagungen,  Kartelle
und  Zusammenschlüsse,  Einkauf  und  Absatz,  Fertigung  und  Rechnungswesen;  es
gibt  eine  Organisation  der  Leitung,  der  Überwachung  und  der  Verwaltung.
Doch  stoßen  wir  schnell  auf  Unklarheiten,  Umkehrungsmöglichkeiten;  Wird
eine  Organisation  geleitet,  überwacht,  verwaltet  ?  Oder  wird  die  Verwaltung,  die
1  Die  folgende  Arbeit  stellt  einen  Versuch  dar,  ein  Gebiet,  das  zwar  vielfach  im  Schrifttum
behandelt  wurde,  sich  aber  immer  wieder  als  ein  mehr  oder  minder  unübersehbares  Gewirr
von  Tatsachen,  Handlungen,  Anweisungen,  Akten  zeigte,  einer  begrifflichen  und  systematischen ­
  Prüfung  zu  unterwerfen,  mit  dem  Ziel,  das  organisatorisch  Wesenhafte  zu  erkennen
und  darzustellen.  Es  wird  also  ein  System  der  wirtschaftsbetrieblichen  Organisation  gegeben,
abgeleitet  aus  allgemeinen  organisatorischen  Gesetzen  und  angewendet  vorzugsweise  auf  das
Gebiet  der  kaufmännischen  Betriebsarbeit.
Das  Schwergewicht  liegt  dabei  auf  einer  logischen  Entwicklung  der  organisatorischen  Verfahrensweisen; ­
  es  wird  gezeigt,  daß  auch  auf  dem  Gebiet  der  Organisation  in  gleicher  Weise
Verfahren,  treibende  Kräfte  und  Widerstände  zu  erkennen  sind,  wie  in  allen  anderen  Bereichen ­
  betrieblicher  Arbeit,  und  wie  sich  eine  Klärung  nur  aus  der  Betrachtung  der  wirklichen ­
  Vorgänge  gewinnen  läßt.  So  ergeben  sich  auch  die  Grenzen  zwangsläufig  aus  der
Sache  selbst;  ein  Ergebnis,  das  eines  weiteren  Ausbaus  bedürftig  und  würdig  ist.
Die  Arbeit  ist  im  Juli  1934  beendet  worden;  nach  diesem  Zeitpunkt  haben  Nordsieck
(Grundlagen  der  Organisationslehre,  Stuttgart  1934)  und  Hennig  (Betriebswirtschaftliche
Organisationslehre,  Berlin  1934)  Arbeiten  veröffentlicht,  die  das  gleiche  Gebiet  mit  ähnlichen ­
  Zielsetzungen  und  teilweise  gleichen  Verfahren  und  Ergebnissen  erkennen  lassen.
Trotzdem  hoffe  ich,  mit  dieser  Darstellung  einen  Beitrag  zu  geben,  der  die  beiden  anderen
Arbeiten  ergänzt  und  —  in  mancher  Hinsicht  —  eine  weitere  Klärung  bringt.  (W.  Riester.)
            
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