Die Ordnung als organisatorisches Verfahren.
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Reihung eine sehr einfache und bequeme, in vielen Fällen aber sehr unübersicht
liche Anordnung der Dinge ist, während die Schaltung eine wesentlich bessere
Übersicht gewährt, aber oft Schwierigkeiten bietet im Auffinden, Erkennen und
Anwenden geeigneter Merkmale 1 , so liegt dies eben an den genannten Schwierig
keiten, welche im Grunde auf die Unterschiede zwischen der äußerlichen (räum
lichen, zeitlichen) und der begrifflichen Ordnung zurückgehen. Vollkommene
Ordnung herrscht nur dann, wenn die begriffliche mit der äußerlichen dem be
sonderen Zweck entsprechend verbunden worden ist. Dies ist zwar theoretisch
immer möglich, geht aber praktisch über das Maß des Tragbaren oft hinaus und
führt dann zur Pedanterie.
So bleiben als wesentliche Ordnungsarten die abstrakte, gedankliche oder gei
stige Ordnung, d.h. die Ordnung nach Merkmalen der begrifflichen Inhaltsgleich
heit oder Verwandtschaft und die konkrete, gegenständliche Ordnung, welche
lediglich durch die Gleichheit der äußerlichen, gegenständlichen Gesichtspunkte,
wie etwa das Beieinanderliegen oder die Gleichzeitigkeit äußerlicher Merkmale
(Größe, Form, Gewicht, Farbe usw.), gekennzeichnet ist 2 . Dabei müssen zur Er
möglichung und Förderung der Kenntlichkeit und Deutlichkeit die begrifflichen,
abstrakten Merkmale durch besondere Kennzeichen als äußerliche Ordnung her
vorgehoben und festgehalten werden; dies geschieht durch Sinnbilder oder Sym
bole und sonstige Abmachungen verschiedener Art zur Kennzeichnung der zu
ordnenden Erscheinungen.
3. Zweck und Anwendungsgebiete der Ordnung. Zweck allen Ordnens ist die
Schaffung einer besseren Übersicht und vor allem einer besseren Kontrolle, die
Hebung und Förderung der Aufmerksamkeit, der Pünktlichkeit und der Zuver
lässigkeit sowie die Steigerung der Leistung durch die Ermöglichung schnellerer
Erledigung und besserer Auffindbarkeit der einzelnen Arbeitsmittel. Außerdem
werden Ersparnisse erzielt an Zeit und Kosten, da durch eine gute Betriebsordnung
einwandfrei nicht nur die äußere Lage der einzelnen Geräte und Hilfsmittel, son
dern auch die Zeitpunkte der einzelnen Arbeitsvorgänge (Arbeitsbeginn und -ende,
Pausen, Materialausgabe, Konferenzen, Postverteilung) und die vorgeschriebenen
Verhaltungsregeln bekannt sind. Vor allem hinsichtlich des Schriftverkehrs ist die
Auffindbarkeit der einzelnen Vorgänge von besonderer Wichtigkeit; sie findet
ihren Ausdruck in der Registratur, von der die Kenntnis und Anwendung der
Ordnungsmittel und -methoden ihren eigentlichen Ausgang genommen hat. Be
kannt ist die Hervorhebung gemeinsamer Vorschriften und Bekanntgaben an die
Betriebsmitglieder in den sog. Hausgesetzen, in der Geschäftsordnung, der Arbeits
ordnung und der Hausordnung. In der Geschäftsordnung werden aus dem Wust
der verschiedenartigen Anweisungen und Unterweisungen gleichartige und gleich
bleibende Dinge herausgegriffen und zu Regeln verdichtet, daraus weiter die
Befugnisse für leitende Mitglieder des Betriebes genau umschrieben, die Arbeits
gebiete abgegrenzt und kenntlich gemacht, die Zuständigkeit nach einheitlichen
Plänen festgelegt und die allgemeine Kenntnis mit betrieblichen Einrichtungen
vermittelt. Jedes leitende Mitglied des Betriebes muß wissen, welche Hilfsmittel
zur Verfügung stehen, welche besonderen Einrichtungen vorhanden sind, wo und
wie es seine Arbeitsmittel finden und verwenden kann 3 . Auf diese Weise können
Unsicherheiten und Reibungen vermieden, Kompetenzstreitigkeiten und zeitrau
bende Rückfragen ausgeschaltet, widersprechende Anordnungen beseitigt werden.
Im allgemeinen enthält die Geschäftsordnung folgende Bestimmungen: die Aufzählung der
einzelnen Verwaltungs- und Dienststellen und die Angabe ihrer Zuständigkeit und Zusammen-
1 leCoutre; S. 96. 2 Sanner: S. 2.
3 Vogt: 1. Bd., S. 108ff. — Leitner: Wirtsohaftslehre .... S. 72, 81. — Herzog:
Handbuch .... S. 192ff.