Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Ordnung  als  organisatorisches  Verfahren.

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werden  müssen  und  die  Voraussetzungen  dazu  notwendig.  Endlich  muß  das  Besuchs-
  und  Meldewesen  geordnet  sein,  die  Begleitung  von  Besuchern,  die  Ausstellung ­
  von  Ausweisen  für  Besichtigungen  festgelegt  werden 1 ,  für  die  oft  besondere ­
  Stellen  gebildet  werden,  welche  die  hin  und  wieder  riesigen  Besucherströme ­
  in  festgelegte,  gleichbleibende  Bahnen  leiten.  (Bei  der  Adam  Opel  AG.  sind
außer  den  Geschäftsbesuchern  jährlich  etwa  12  000  Neugierige  zu  befriedigen,  was
in  großzügiger  Weise  und  natürlich  auch  im  Geschäftsinteresse  geschieht.)
Für  genau  voraussehbare  Pflichten  und  regelmäßig  in  gleicher  Weise  wiederkehrende ­
  Obliegenheiten,  die  ohne  besonderen  Befehl  erledigt  werden  sollen,  werden ­
  Dienstanweisungen  herausgegeben  oder  nach  eingehenden  Arbeitsstudien
Arbeitsanleitungen  für  besondere  Arbeiten,  etwa  Buchhaltung,  Lager  Verwaltung,
Expedition,  Schriftverkehr,  Registratur,  Maschinenbehandlung,  Werkzeugbenutzung ­
  usw.  zusammengestellt  (s.  auch  das  Punktions-  (Unterweisungsmeister-)
System  nach  Taylor).  Hier  sind  bereits  deutliche  Hinweise  auf  die  Arbeitsteilung
erkennbar,  deren  Darstellung  dem  nächsten  Abschnitt  Vorbehalten  bleibt.  Die
richtige  Reihenfolge  der  Arbeiten  und  die  Feststellung  eines  bestimmten  Tagesprogramms ­
  und  Tagespensums  ist  zwar  nur  bei  verhältnismäßig  sehr  starren
Arbeiten  möglich  (bei  Behörden),  jedoch  sind  auch  in  Großbetrieben  derartige
Festlegungen  wichtig,  da  sie  nicht  nur  eine  Kontrolle  der  einzelnen  Tätigkeiten,
sondern  auch  der  sie  erledigenden  Personen  ermöglicht,  „das  Einarbeiten  von
Neulingen  wesentlich  erleichtert  und  den  Betrieb  unabhängig  von  den  einzelnen
Angestellten  macht“ 1  2 .  Für  besonders  verantwortungsvolle  Tätigkeiten,  wie  z.B.
die  Tätigkeit  des  Vorstandes,  die  Revision  eines  Großbankbetriebes  oder  das
Einkaufswesen  in  Warenhäusern,  sind  sehr  genaue  Dienstanweisungen  vorgesehen ­
 3 .  Diese  schriftlichen  Ordnungen  werden  häufig  durch  bildliche  Darstellungen
(Schaubilder,  Funktionspläne)  ergänzt,  welche  die  Beziehungen  zwischen  den
Personen,  Dienststellen,  Gegenständen,  Handlungen,  zeitlichen  Folgen  usw.  zeichnerisch ­
  darstellen 4 .  Als  Beispiel  sei  eine  Vorstands-Geschäftsordnung  aus  der
Praxis  angeführt.
Geschäftsordnung  für  den  Vorstand,  erlassen  vom  Aufsichtsrat  der
Das  Direktorium  der  Gesellschaft  setzt  sich  zur  Zeit  zusammen  aus:  dem  Vorsitzenden  des
Vorstandes,  Herrn  Dr  dem  stellvertretenden  Vorsitzenden,  Herrn  F  der
technischen  Oberleitung,  welche  gebildet  wird  aus  den  Herren  S  und  W  den
ordentlichen  Vorstandsmitgliedern  und  denjenigen  Prokuristen,  denen  gemäß  §  15  des  Gesellschaftsvertrages ­
  vom  Aufsichtsrat  die  Stellung  „Stellvertretender  Direktor“  übertragen  ist.
Dem  Vorsitzenden,  Herrn  Dr  ist  die  Befugnis  zur  alleinigen  Vertretung  der  Gesellschaft ­
  vom  Aufsichtsrat  erteilt  worden;  hieraus  erhellt  seine  Stellung  gegenüber  den  übrigen
Mitgliedern  des  Vorstandes;  sie  entspricht  der  des  Aufsichtsrates  zu  ihm  gemäß  §  14,  Abs.  1
des  Gesellschaftsvertrages.  Es  liegt  ihm  die  oberste  Leitung  des  gesamten  Geschäftsbetriebes
ob,  insbesondere  in  bezug  auf  die  Einteilung  der  Geschäftsführung,  die  Zuweisung  der  Ressorts ­
  usw.
Zu  seinem  Stellvertreter  ist  vom  Aufsichtsrat  Herr  F  ernannt  worden.  —  Die
Einteilung  der  Geschäftsführung  usw.  wird  der  Vorsitzende  nach  vorhergehender  Beratung
mit  den  in  Frage  kommenden  Vorstandsmitgliedern  vornehmen  und  sie  dem  Aufsichtsratsvorsitzenden ­
  zur  Kenntnis  und  Genehmigung  unterbreiten.  —  Abänderungen  bedürfen  der
Zustimmung  des  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats,  sofern  sie  nicht  vorübergehender  Natur  oder
unerheblich  sind.  Eine  vorläufige  Geschäftseinteilung  des  Vorstandes  wird  hier  beigefügt.
Versetzungen  eines  Vorstandsmitgliedes  oder  eines  Abteilungsleiters  sind  vom  Vorsitzenden
1  Czekalla  gibt  (Die  Hausgesetze  ...,  S.  32-—49)  eine  Reihe  von  Beispielen  und  Vordrucken ­
  an.
2  Grull:  S.  17.
3  Czekalla  gibt  auf  S.  52—71  eine  Anweisung  zur  Führung  der  Buchhaltung,  auf  S.71—83
Bestimmungen  über  Annahme,  Überweisung  und  Entlassung  von  Arbeitern,  auf  S.  83—86
über  den  Versand.  Weitere  Beispiele  sind  enthalten  in  Czekalla:  Die  Einkaufsabteilung.  —
Die  Organisation  der  Registratur.  —  Die  Organisation  des  Lagerwesens.  —  Sämtlich  Berlin.
4  S.  hierzu  Nordsieck:  Schaubildliche  Erfassung  ...  Gfür  O-Sohriftenreihe,  Bd.  4,1932.
            
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