Die Leitung.
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gleichzeitig durch Zusammenlegen von Verkauf und Verpackung kostensparend
wirken (Kleinpreisgeschäfte, auch in entsprechenden Abteilungen der Warenhäuser).
Eine andere Möglichkeit ist die Einrichtung einer Zentralkasse durch
Rohrpostleitungen zu den einzelnen Verkaufstischen: der Betrag wird in Kapseln
von der Verkäuferin zur Kasse gegeben, die Kapsel kommt mit Wechselgeld und
Quittung zurück 1 . Ein Berliner Kaufhaus hat einige Male den Versuch gemacht,
zur Weihnachtszeit sämtliche Kassen in einem zentral gelegenen Raum in der Nähe
des Ausgangs unterzubringen, um so einen besseren Verkaufsfluß zu haben. Die
dadurch über den Normalbestand notwendig werdenden Läuferinnen und Träger,
die Warenfahrstühle usw. verteuerten jedoch die offenbaren Vorzüge derart, daß
der Versuch aufgegeben wurde.
c) Die Sicherung und Überwachung der Organisation vollzieht
sich auf dem Wege der Kontrolle. An dieser Stelle soll nur auf ihre Bedeutung
und Notwendigkeit bezüglich der organisatorischen Formgebung hingewiesen
werden. Ihre eigentliche Behandlung erfolgt in D II.
VI. Die Leitung.
Vorbemerkung. Alles menschliche Gemeinschaftshandeln, besonders das bewußt
auf die Organisation bestimmter, betrieblicher Zweckaufgaben gerichtete,
setzt einen Initiator voraus, einen Antrieb, der die gedankliche Vorarbeit leistet
und sie zu einem bestimmten Plan zusammenfaßt, aber ferner auch die notwendige
Macht, d. h. die Verfügungsgewalt über menschliche und sachliche
Arbeitsmittel und Kräfte, um diesen vorbedachten Plan durchzusetzen und die
Menschen, Mittel und Verfahren nach den bezeichneten organisatorischen Spielregeln
zu handhaben. Macht ist jede Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit, einen
Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen 1 2 ; aus ihm leitet sich die Herrschaftsgewalt
ab, welche das Vorhandensein günstiger Vorbedingungen zum Gehorsam
im Falle eines Befehls bedeutet 2 . Diese Vorbedingungen sind notwendig,
um die fortlaufende Befolgung und Durchführung der organisatorischen Anordnungen
und Verfahren zu erzwingen, was wieder nur durch einen Verwaltungsstab,
durch ein System von über- und untergeordneten Personen möglich ist,
welche durch eine—geistig, geldlich oder sonstwie bestimmte — Übereinstimmung
der Ziele mit dem Führer verbunden sind 3 .
Diese Macht leitet sich im Wirtschaftsbetrieb ab aus dem Eigentum an den Arbeitsmitteln
und Geräten einerseits, welche wiederum als Recht des Inhabers auf Betriebsführung,
d. h. auf die kaufmännische, organisatorische, technische Leitung
aus der reinen Sachherrschaft des Eigentumrechts entspringen 4 . Daneben jedoch
ist die Direktionsgewalt (auch Befehls-, Weisungs- oder Anordnungsgewalt genannt)
als Summe der einseitigen Befugnisse des Betriebsinhabers gegenüber der
Gefolgschaft auf Grund des Arbeitsverhältnisses wichtig; auch sie leitet sich letztlich
aus der heute geltenden Eigentumsordnung ab und liegt begründet in dem
Wesen der abhängigen Arbeit überhaupt 5 . Zweck des Direktionsrechtes ist es,
„die vertraglich bereitgestellte Arbeitskraft so zu verwerten, wie es der Gesamtarbeitsvorgang
eines bestimmt organisierten Wirtschaftskörpers verlangt“ 8 , es erstreckt
sich demnach über Gegenstand, Ausführung, Umfang, Ort und Zeit der
Arbeitnehmerleistung 7 ; ferner über die Eingliederung in den Betrieb, d. i. Schutz
1 Se yf f ert, der dieses Verfahren mitteilt, stellt auch fest, daß es sich nichteingebürgert hat.
2 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. G. d. S. III. Abtlg-, S. 28 und 122.
3 Weber, Max: S. 154. 4 Stenschke: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers, S. 4.
6 Stenschke: S. 7. 6 Stenschke; S. 10.
7 Kaskel: Arbeitsreoht, S. llOff.