Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Leitung.

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gleichzeitig  durch  Zusammenlegen  von  Verkauf  und  Verpackung  kostensparend
wirken  (Kleinpreisgeschäfte,  auch  in  entsprechenden  Abteilungen  der  Warenhäuser). ­
  Eine  andere  Möglichkeit  ist  die  Einrichtung  einer  Zentralkasse  durch
Rohrpostleitungen  zu  den  einzelnen  Verkaufstischen:  der  Betrag  wird  in  Kapseln
von  der  Verkäuferin  zur  Kasse  gegeben,  die  Kapsel  kommt  mit  Wechselgeld  und
Quittung  zurück 1 .  Ein  Berliner  Kaufhaus  hat  einige  Male  den  Versuch  gemacht,
zur  Weihnachtszeit  sämtliche  Kassen  in  einem  zentral  gelegenen  Raum  in  der  Nähe
des  Ausgangs  unterzubringen,  um  so  einen  besseren  Verkaufsfluß  zu  haben.  Die
dadurch  über  den  Normalbestand  notwendig  werdenden  Läuferinnen  und  Träger,
die  Warenfahrstühle  usw.  verteuerten  jedoch  die  offenbaren  Vorzüge  derart,  daß
der  Versuch  aufgegeben  wurde.
c)  Die  Sicherung  und  Überwachung  der  Organisation  vollzieht
sich  auf  dem  Wege  der  Kontrolle.  An  dieser  Stelle  soll  nur  auf  ihre  Bedeutung
und  Notwendigkeit  bezüglich  der  organisatorischen  Formgebung  hingewiesen
werden.  Ihre  eigentliche  Behandlung  erfolgt  in  D  II.
VI.  Die  Leitung.
Vorbemerkung.  Alles  menschliche  Gemeinschaftshandeln,  besonders  das  bewußt ­
  auf  die  Organisation  bestimmter,  betrieblicher  Zweckaufgaben  gerichtete,
setzt  einen  Initiator  voraus,  einen  Antrieb,  der  die  gedankliche  Vorarbeit  leistet
und  sie  zu  einem  bestimmten  Plan  zusammenfaßt,  aber  ferner  auch  die  notwendige ­
  Macht,  d.  h.  die  Verfügungsgewalt  über  menschliche  und  sachliche
Arbeitsmittel  und  Kräfte,  um  diesen  vorbedachten  Plan  durchzusetzen  und  die
Menschen,  Mittel  und  Verfahren  nach  den  bezeichneten  organisatorischen  Spielregeln ­
  zu  handhaben.  Macht  ist  jede  Wahrscheinlichkeit  oder  Möglichkeit,  einen
Willen  auch  gegen  Widerstreben  durchzusetzen 1  2 ;  aus  ihm  leitet  sich  die  Herrschaftsgewalt ­
  ab,  welche  das  Vorhandensein  günstiger  Vorbedingungen  zum  Gehorsam ­
  im  Falle  eines  Befehls  bedeutet 2 .  Diese  Vorbedingungen  sind  notwendig,
um  die  fortlaufende  Befolgung  und  Durchführung  der  organisatorischen  Anordnungen ­
  und  Verfahren  zu  erzwingen,  was  wieder  nur  durch  einen  Verwaltungsstab, ­
  durch  ein  System  von  über-  und  untergeordneten  Personen  möglich  ist,
welche  durch  eine—geistig,  geldlich  oder  sonstwie  bestimmte  —  Übereinstimmung
der  Ziele  mit  dem  Führer  verbunden  sind 3 .
Diese  Macht  leitet  sich  im  Wirtschaftsbetrieb  ab  aus  dem  Eigentum  an  den  Arbeitsmitteln ­
  und  Geräten  einerseits,  welche  wiederum  als  Recht  des  Inhabers  auf  Betriebsführung, ­
  d.  h.  auf  die  kaufmännische,  organisatorische,  technische  Leitung
aus  der  reinen  Sachherrschaft  des  Eigentumrechts  entspringen 4 .  Daneben  jedoch
ist  die  Direktionsgewalt  (auch  Befehls-,  Weisungs-  oder  Anordnungsgewalt  genannt) ­
  als  Summe  der  einseitigen  Befugnisse  des  Betriebsinhabers  gegenüber  der
Gefolgschaft  auf  Grund  des  Arbeitsverhältnisses  wichtig;  auch  sie  leitet  sich  letztlich ­
  aus  der  heute  geltenden  Eigentumsordnung  ab  und  liegt  begründet  in  dem
Wesen  der  abhängigen  Arbeit  überhaupt 5 .  Zweck  des  Direktionsrechtes  ist  es,
„die  vertraglich  bereitgestellte  Arbeitskraft  so  zu  verwerten,  wie  es  der  Gesamtarbeitsvorgang ­
  eines  bestimmt  organisierten  Wirtschaftskörpers  verlangt“  8 ,  es  erstreckt ­
  sich  demnach  über  Gegenstand,  Ausführung,  Umfang,  Ort  und  Zeit  der
Arbeitnehmerleistung 7 ;  ferner  über  die  Eingliederung  in  den  Betrieb,  d.  i.  Schutz
1  Se  yf  f  ert,  der  dieses  Verfahren  mitteilt,  stellt  auch  fest,  daß  es  sich  nichteingebürgert  hat.
2  Weber,  Max:  Wirtschaft  und  Gesellschaft.  G.  d.  S.  III.  Abtlg-,  S.  28  und  122.
3  Weber,  Max:  S.  154.  4  Stenschke:  Das  Direktionsrecht  des  Arbeitgebers,  S.  4.
6  Stenschke:  S.  7.  6  Stenschke;  S.  10.
7  Kaskel:  Arbeitsreoht,  S.  llOff.
            
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