Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Aufgabenverkettung.

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So  günstig  jedoch  einerseits  eine  einheitliche  Einrichtung  und  Durchführung
gleicher  Arbeitsgänge  sich  auswirkt,  sie  darf  nicht  zu  weit  getrieben  werden  und
zu  sehr  in  die  Führung  des  laufenden  Betriebes  eingreifen,  da  dadurch  die  persönliche ­
  Entschlußkraft  gelähmt  und  Reibungen  geschaffen  würden,  weil  besonders
bei  sehr  vielseitigen  und  wechselnden  Arbeiten  eine  natürliche  Ausgleichung  und
Einordnung  sehr  schwer  zu  erreichen  ist.  „Zentralisieren  heißt,  die  .  .  .  Führung
durch  Selbstbeschränkung  machtvoller  machen 1 .“  „Freiheit  in  der  Sache,
Zwangsläufigkeit  in  der  Form,  Einheitlichkeit  im  System,  Selbständigkeit  in  der
Anwendung,  Zentralisation  des  Arbeitsganges,  Dezentralisation  der  Leistung“ 1  2
kann  daher  als  zweckmäßigste  Lösung  angesprochen  werden.
In  den  Spielarten  der  sachlichen  Zentralisation,  d.  i.  der  Begrenzung  von  Freiheit ­
  und  Selbständigkeit,  sind  erhebliche  Unterschiede  des  Grades  festzustellen 3 :
a)  Es  werden  nur  Richtlinien  über  allgemeine  Fragen  ausgegeben,  die  den  Gesamtbetrieb
angehen;  die  Abteilungen  oder  Teilbetriebe  gestalten  die  Richtlinien  aus  und  führen  sie  selbständig ­
  durch;  alle  nur  die  Teile  angehenden  Angelegenheiten  werden  unabhängig  erledigt
(bei  I.  G.  mit  weitgehender  rechtlicher  und  wirtschaftlicher  Selbständigkeit  der  Mitgliedsbetriebe ­
  :  Siemens-Rhein-Elbe-Union 4  5 ,  Schultheiß-Ostwerke-Kahlbaum 6 ).
Meist  wird  ein  Gemeinschaftsausschuß  gebildet,  der  Auskünfte  verlangen  kann  und  Einblick ­
  in  die  Bücher  hat,  Austausch  von  Betriebserfahrungen,  Richtlinien  für  gemeinsamen
Ein-  und  Verkauf  und  Finanzplan  sowie  Grundsätze  und  Anweisungen  für  Behandlung  und
Durchführung  einzelner  Geschäfte.
b)  Außer  allgemeinen  Richtlinien  werden  auch  besondere  Fragen  der  einzelnen  Betriebe
geregelt,  zum  Beispiel  Fragen  der  Neuaufnahme  von  Geschäften,  Neueinrichtungen  und  Neubeteiligungen, ­
  Aufnahme  von  Anleihen  usw.,  kurz  alle  Geschäfte,  die  den  normalen  Rahmen
überschreiten,  werden  beaufsichtigt.
c)  Alle  gemeinsamen  Angelegenheiten  werden  nach  festgelegten  Richtlinien  behandelt,
während  im  übrigen  alle  Betriebsteile  frei  handeln,  zum  Beispiel  gemeinsamer  Einkauf,
insbesondere  für  Stoffe,  die  alle  Teile  verbrauchen,  gemeinsame  Werbung  und  Verkauf,
Finanzwesen.
d)  Zentralisierte  Erledigung  gemeinsamer  Aufgaben,  sowie  Richtlinien  für  alle  übrigen
Aufgaben,  zum  Beispiel  bei  Auftragsverteilung,  Lohngestaltung,  Finanzierung  und  sozialen
Angelegenheiten  6 .
Bei  Einzelunternehmungen  ist  dieser  Grad  als  gemeinsame  Leitung  bestimmter  Sachgebiete ­
  durch  das  Kollegium  und  Einzelerledigung  der  Ressorts  zu  erkennen,  zum  Beispiel  die
Einheitlichkeit  der  Verwaltung  wird  durch  den  Generaldirektor  überwacht,  im  übrigen  besteht
selbständige  Leitung  der  Ressorts  durch  Abteilungsdirektoren;  dabei  sind  mehrere  kleine
Unterschiede  insofern  möglich,  als  der  Generaldirektor  völlig  frei  von  laufender  Arbeit  sein
kann  (Gasmotorenfabrik  Deutz) 7  oder  auch  ein  eigenes  Ressort  hat  (Roddergrube  A.-G.) 7 .
e)  Sowohl  die  gemeinsamen  als  auch  wichtige  Angelegenheiten  der  einzelnen  Abteilungen
werden  straff  zentral  geführt,  dagegen  besteht  noch  volle  Freiheit  in  einzelnen  Sachgebieten
oder  auch  zum  mindesten  lediglich  der  Zwang  zur  Einhaltung  bestimmter  Richtlinien.  Dies
ist  zum  Beispiel  der  Grundsatz  der  Organisation  bei  den  Vereinigten  Stahlwerken  A.-G.,  der
als  „betriebliche  (soll  wohl  heißen:  technische)  Dezentralisation  und  verwaltungstechnisohe
Zentralisation“  bezeichnet  wird  8 .
Hier  ist  der  Verkauf  im  allgemeinen  straff  zentralisiert  (Syndikatserzeugnisse!),  nur  die
Werkstättenerzeugnisse  haben  noch  Freizügigkeit  bei  den  Werken  behalten.  Diese  Entwicklung
wurde  durch  den  vor  2  Jahren  vorgenommenen  Umbau  noch  verfeinert  und  vertieft  durch
„Abgrenzung  der  Verantwortung  und  Wiederherstellung  der  vollen  Verantwortung  weniger
Einzelpersönlichkeiten“ 9 .  Die  Dezentralisation  der  Werksbetriebe  wurde  durch  weitgehende
wirtschaftliche  und  völlige  juristische  Verselbständigung  gesteigert,  wodurch  nicht  nur  wirt-1
  Theisinger:  Die  Führung  der  Unternehmung  als  organisatorisches  Problem.  Z.  f.  B.
H.  11  (1933),  S.  660.
2  Vogt:  Bd.  I,  S.  76,  der  auf  Rohwaldt  in  Maier-Rothschilds  Kaufmannspraxis,  Bd.II,
S.  925ff.  zurückgreift.
3  Nach  Beste:  S.  lOlff.
4  Rosendorff:  Die  rechtliche  Organisation  der  Konzerne,  S.  16ff.
5  Rosendorff:  S.  138ff.
6  Zwischen  Siemens-Halske  und  Siemens-Schuckert.  Enquete-Bericht,  S.  410.
7  Seuthe:  Die  Gliederung  der  Verwaltung  in  der  westdeutschen  Großindustrie.
8  Siehe  Deutsche  Bergwerks-Zeitung  vom  3.  Juni  1932.
9  Vogler  auf  der  außerordentlichen  Generalversammlung  am  26.  November  1933.
            
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