Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die Leitung. 
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abgehalten, die nach Brauch oder festgelegter Ordnung (seitens des Aufsichtsrats) 
einberufen werden. Ebenso sind Rundschreiben oder — bei kleinen Betrieben — 
eine gemeinsame Durchsicht der Tagespost möglich 1 . 
Obwohl der direktorialen Leitung unstreitbar erhebliche Vorteile zuzusprechen 
sind — rasche Entschlußfähigkeit, einheitliche Entscheidungen, starke persönliche 
Prägung der Organisation usw. — und andererseits der kollegialen Leitung große 
Nachteile anhaften — Zuständigkeitsstreitigkeiten, Aus- und Gegeneinander 
arbeiten, Verringerung der Stoßkraft und Entschlußfreudigkeit u. a 1 2 . —, bleibt 
der Praxis im allgemeinen kaum eine Wahl. Die Größe der Betriebe zwingt zur 
Kollegialität, wobei eine möglichst weitgehende Selbständigkeit der einzelnen 
Kollegen angestrebt, aber auch eine ganz besonders verantwortliche Stelle (eine 
Person oder ein Ausschuß) zu erhalten versucht wird. Auch ist mit dem Direk 
torialsystem ein schwerer Nachteil verbunden: die unerwünscht starke Abhängig 
keit von der Person des Leiters, so daß unter Umständen ohne ihn der Betrieb in 
Frage gestellt ist. Auch die Eehlführung ist beim Direktorialsystem leichter als 
beim gleichberechtigten Kollegium 3 , das zudem andere Vorzüge hat: Kritische 
Durcharbeitung aller Fragen, ruhige Führung, Scheu vor gewagten Geschäften 
usw. 4 . In letzter Zeit ist oft der Versuch zur Verbesserung der Leitung großer 
Betriebe gemacht worden; er wird nur über die Verkleinerung der Macht- und 
Verantwortungsbereiche Erfolg versprechen (s. jetzt die Aufgliederung der Ver 
einigten Stahlwerke A.-G. und der Linke-Hofmann-Lauchhammer-A.-G. in ein 
zelne selbständige Gesellschaften). Die Einteilung der Geschäfte des Direktoriums 
nach der Geschäftsordnung ist oft sehr weitgehend; ein Beispiel: 
Geschäftseinteilung des V erstände s. 
1. Abteilungsdirektoren: Die Leiter der Abteilungen haben die volle Verantwortung 
für die Ordnung und den geregelten Geschäftsgang auf ihrer Abteilung, sowohl bezüglich 
sämtlicher Angestellten als auch bezüglich der Arbeitnehmerschaft des Betriebes. 
Die technische Oberleitung der Gesellschaft hat die Direktoren der Abteilungen über alle 
wichtigen Vorgänge und Maßnahmen dauernd zu informieren und auch die .. . .meister der 
betreffenden Abteilung mit entsprechenden Anweisungen zu versehen. 
Zu dem Geschäftsbereich der Abteilungsleiter gehört die kaufmännische Abwicklung aller 
Bestellungen und Lieferungen für die Abteilung, auch für deren technischen Betrieb. 
Bei den im Zentralbüro zu bearbeitenden Angelegenheiten, welche die Bestellung von 
Maschinen, Neubauten und Umbauten betreffen, ist der Abteilungsleiter zu befragen und vor 
Erteilung des Auftrages sein Einverständnis einzuholen. Bei Meinungsverschiedenheiten ent 
scheidet der Vorsitzende des Direktoriums oder sein Stellvertreter. 
2. Die technische Oberleitung, bestehend aus den Herren und hat die 
Verantwortung für den gesamten technischen Betrieb in allen Abteilungen und .... 
Fabriken. Ihr liegt insbesondere die Sorge für die Heranbildung bzw. Heranziehung eines 
tüchtigen technischen Personals und ferner alle die Herstellung der Ware betreffenden An 
gelegenheiten und die Erhaltung und Weiterentwicklung aller Betriebseinrichtungen und 
Anlagen ob. Sie ist bei allen Entschließungen an die Zustimmung des Vorsitzenden oder 
seines Stellvertreters, bei solchen von besonders wichtiger geschäftlicher oder finanzieller 
Tragweite an die des Hauptaussohusses gebunden. 
3. Die Zentralverwaltung: Der Vorsitzende des Direktoriums, Herr Dr über 
nimmt — wie in der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung festgesetzt ist —- die 
oberste Leitung des Unternehmens. Er bezeichnet entweder im allgemeinen oder von Fall zu 
Fall diejenigen Angelegenheiten, über die er von den einzelnen Herren Dezernenten informiert 
zu werden wünscht, bzw. die er selbst bearbeiten oder entscheiden will. — Die Direktoren der 
einzelnen Abteilungen und die des Zentralbüros sind dafür verantwortlich, daß ihm alle wich 
tigen Vorgänge des Geschäftsbetriebes zur Kenntnis gebracht werden; der Leiter des Zentral 
büros übernimmt insbesondere die Verpflichtung, ihm aus der Post die wichtigsten Schrift 
stücke vorlegen zu lassen. — Um die Gleichartigkeit der Geschäftsgebahrung herbeizuführen 
1 Enquete-Bericht I, 3, dritter Teil, S. 49. 
2 Leitner: S. 73. 3 Theisinger: S. 667. 
4 Siehe hierzu Baumgardt, der die Leitung der ehemaligen Essener Kreditanstalt der 
artig kennzeichnet. — Rathenau: Reflexionen, S. 92.
	        
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