Die Leitung.
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abgehalten, die nach Brauch oder festgelegter Ordnung (seitens des Aufsichtsrats)
einberufen werden. Ebenso sind Rundschreiben oder — bei kleinen Betrieben —
eine gemeinsame Durchsicht der Tagespost möglich 1 .
Obwohl der direktorialen Leitung unstreitbar erhebliche Vorteile zuzusprechen
sind — rasche Entschlußfähigkeit, einheitliche Entscheidungen, starke persönliche
Prägung der Organisation usw. — und andererseits der kollegialen Leitung große
Nachteile anhaften — Zuständigkeitsstreitigkeiten, Aus- und Gegeneinander
arbeiten, Verringerung der Stoßkraft und Entschlußfreudigkeit u. a 1 2 . —, bleibt
der Praxis im allgemeinen kaum eine Wahl. Die Größe der Betriebe zwingt zur
Kollegialität, wobei eine möglichst weitgehende Selbständigkeit der einzelnen
Kollegen angestrebt, aber auch eine ganz besonders verantwortliche Stelle (eine
Person oder ein Ausschuß) zu erhalten versucht wird. Auch ist mit dem Direk
torialsystem ein schwerer Nachteil verbunden: die unerwünscht starke Abhängig
keit von der Person des Leiters, so daß unter Umständen ohne ihn der Betrieb in
Frage gestellt ist. Auch die Eehlführung ist beim Direktorialsystem leichter als
beim gleichberechtigten Kollegium 3 , das zudem andere Vorzüge hat: Kritische
Durcharbeitung aller Fragen, ruhige Führung, Scheu vor gewagten Geschäften
usw. 4 . In letzter Zeit ist oft der Versuch zur Verbesserung der Leitung großer
Betriebe gemacht worden; er wird nur über die Verkleinerung der Macht- und
Verantwortungsbereiche Erfolg versprechen (s. jetzt die Aufgliederung der Ver
einigten Stahlwerke A.-G. und der Linke-Hofmann-Lauchhammer-A.-G. in ein
zelne selbständige Gesellschaften). Die Einteilung der Geschäfte des Direktoriums
nach der Geschäftsordnung ist oft sehr weitgehend; ein Beispiel:
Geschäftseinteilung des V erstände s.
1. Abteilungsdirektoren: Die Leiter der Abteilungen haben die volle Verantwortung
für die Ordnung und den geregelten Geschäftsgang auf ihrer Abteilung, sowohl bezüglich
sämtlicher Angestellten als auch bezüglich der Arbeitnehmerschaft des Betriebes.
Die technische Oberleitung der Gesellschaft hat die Direktoren der Abteilungen über alle
wichtigen Vorgänge und Maßnahmen dauernd zu informieren und auch die .. . .meister der
betreffenden Abteilung mit entsprechenden Anweisungen zu versehen.
Zu dem Geschäftsbereich der Abteilungsleiter gehört die kaufmännische Abwicklung aller
Bestellungen und Lieferungen für die Abteilung, auch für deren technischen Betrieb.
Bei den im Zentralbüro zu bearbeitenden Angelegenheiten, welche die Bestellung von
Maschinen, Neubauten und Umbauten betreffen, ist der Abteilungsleiter zu befragen und vor
Erteilung des Auftrages sein Einverständnis einzuholen. Bei Meinungsverschiedenheiten ent
scheidet der Vorsitzende des Direktoriums oder sein Stellvertreter.
2. Die technische Oberleitung, bestehend aus den Herren und hat die
Verantwortung für den gesamten technischen Betrieb in allen Abteilungen und ....
Fabriken. Ihr liegt insbesondere die Sorge für die Heranbildung bzw. Heranziehung eines
tüchtigen technischen Personals und ferner alle die Herstellung der Ware betreffenden An
gelegenheiten und die Erhaltung und Weiterentwicklung aller Betriebseinrichtungen und
Anlagen ob. Sie ist bei allen Entschließungen an die Zustimmung des Vorsitzenden oder
seines Stellvertreters, bei solchen von besonders wichtiger geschäftlicher oder finanzieller
Tragweite an die des Hauptaussohusses gebunden.
3. Die Zentralverwaltung: Der Vorsitzende des Direktoriums, Herr Dr über
nimmt — wie in der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung festgesetzt ist —- die
oberste Leitung des Unternehmens. Er bezeichnet entweder im allgemeinen oder von Fall zu
Fall diejenigen Angelegenheiten, über die er von den einzelnen Herren Dezernenten informiert
zu werden wünscht, bzw. die er selbst bearbeiten oder entscheiden will. — Die Direktoren der
einzelnen Abteilungen und die des Zentralbüros sind dafür verantwortlich, daß ihm alle wich
tigen Vorgänge des Geschäftsbetriebes zur Kenntnis gebracht werden; der Leiter des Zentral
büros übernimmt insbesondere die Verpflichtung, ihm aus der Post die wichtigsten Schrift
stücke vorlegen zu lassen. — Um die Gleichartigkeit der Geschäftsgebahrung herbeizuführen
1 Enquete-Bericht I, 3, dritter Teil, S. 49.
2 Leitner: S. 73. 3 Theisinger: S. 667.
4 Siehe hierzu Baumgardt, der die Leitung der ehemaligen Essener Kreditanstalt der
artig kennzeichnet. — Rathenau: Reflexionen, S. 92.