Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Diese Behauptung muß man wohl etwas skeptisch auffassen. 
Hirsch führt unter anderem M a t a j a dafür an, der von den Groß 
betrieben im Detailhandel gesagt hat, daß 
„ein großes Unternehmen sich auf Ordnung, Pünktlichkeit, gleicher Be 
handlung der einzelnen Personen, reellen Leistungen aufbauen muß; nur das 
kleine, welches in der Menge verschwindet, vermag zu hoffeu, im Trüben fischen 
zu können, ohne seinen Ruf zu verlieren, weil es eben gar nicht bekannt ist". 
Zweifellos hat dieser Ausspruch. M a t a j a s einige Berechtigung. 
Doch kaun man keineswegs so weit gehen wie H i r s ch, denn der Druck 
der Konkurrenz und das Streben nach Gewinn kann allmählich eine 
Warenverschlechterung hervorrufen. Was die Uebervorteilung anbe 
trifft, so soll es in den kapitalistischen Filialbetrieben nicht selten 
vorkommen — ich zitiere hier die Worte eines Filialrevisors —, 
daß Angestellte Waren derselben Qualität zu verschiedenen Preisen 
und auch häufig Mindergewichte verabfolgen, sei es, daß sie dadurch 
etwa ausgesetzte Prämien im Falle einer gut ausfallenden Inventur 
erlangen wollen oder Veruntreuungen (das Ansichnehmen von 
Zigarren, ferner von Eßwaren für Frühstück und Abendessen) wie 
der wetr machen wollen. Derartiges rst natürlich auch in den konsum 
genossenschaftlichen Verteilungsstellen denkbar. Dort ist aber die Kon 
trolle bedeutend schärfer als in den privaten Betrieben. Diese 
schärfere Kontrolle ist möglich, da sie den Konsumgenossenschaften nur 
verhältnismäßig geringe Kosten verursacht, weil die Mitglieder die 
Kontrolle zum großen Teil selbst besorgen. 
Weitere Unterschiede zwischen konsumgenossenschaftlichen und 
kapitalistischen Filialbetrieben können auch in bezug auf die Bar 
zahlung festgestellt werden. Allgemein wird die Borgwirtschaft 
durch das Filialsystem mit seinem eigenartigen Aufbau erschwert, 
aber nicht völlig ausgeschlossen. In der Praxis wird auch das Bar- 
zahluugsprinzip nicht überall in kapitalistischen Filialbetrieben streng 
durchgeführt. So konnte ich aus verschiedenen Geschäftsanweisungen 
für Filialleiter privater Betriebe ersehen, daß zahlungssichcren Kun 
den geborgt werden darf. Außerdem ist bei privaten Filialbetrieben 
die Abgabe der Waren mit Stundung der Beträge bis Ende des 
Monats ziemlich verbreitet. Hier haben wir also eine Abweichung 
des kapitalistischen vom konsumgenossenschaftlichen Filialbetrieb zu 
konstatieren. Wir haben allerdings auch bei den Konsumgenossen 
schaften eine Durchbrechung des Barzahluugsprinzips festgestellt, doch 
ist der Prozentsatz der auf Borg gegebenen Bedarfsgüter ganz mini 
mal, und zudem muß man berücksichtigen, daß die Mitglieder der 
Konsumgenossenschaften, im Gegensatz zu der gemischten Kundschaft der
	        
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