Die Rechnung.
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Innerbetrieblich geordnet ergibt sich (nach Römer) folgende Übersicht: 1, Kontrollen
im Einkauf (Kontrolle der Bezugsquellen auf Preise, Bedingungen usw., der Liefertermine,
der Materialien); 2. Kontrollen der Läger (Kontrollen der Mengen, eiserner Bestand, Inventur);
3. Kontrollen der Fertigung (Arbeitsvorbereitung, -tempo, Stücklisten, Fertigungsprogramm,
Ablieferungen); 4. Kontrollen des Absatzes (Yerkaufsorganisation, Kundendienst, Reklamation,
Reklame, Verkaufsbudget); 5. Kontrollen des Rechnungsdienstes (Kunden und
Lieferanten, Kontrolle auf Lieferbedingungen, Bonität nsw., dann Kontrolle der eigenen
Liquidität, des Kreditwesens, Provisionsabrechnungen, Steuerschulden, Buchhaltungsrückstände,
Anlagewerte, Dienstverträge usw.). Man sieht: der Industriebetrieb erfordert eine
weitgehende und nicht immer einfache Überwachung.
Der Bankbetrieb hat es mit Geld und Geldmitteln zu tun, die leicht unterschlagen und
verwertet werden können. Die Kontrolle ist in erster Linie eine Mengenkontrolle, die in großen
Bankbetrieben innerhalb einzelner Abteilungen (Bar-, Effekten-, Scheck-, Couponkasse) vorgenommen
wird. Eine große Bedeutung haben hier organisatorische Kontrollen: die Vorgänge
werden hintereinander von mehreren Personen erledigt; jeder Beamte leistet nur eine
Teilarbeit und kontrolliert zugleich seinen Vor- oder Nachmann. Dazu tritt eine eigene
Revisionsabteilung, die die Arbeitsergebnisse sämtlicher Abteilungen regelmäßig prüft.
Weitere Hilfsmittel bilden die Einrichtungen der Doppelunterschriften sowie der Versendung
von Kontoauszügen an Kunden, die als Außenstehende die Kontrolle unterstützen, endlich die
umfassenden Kontrollen durch das Rechnungswesen.
Für die Kontrolle von Handelsbetrieben gilt im großen und ganzen dasselbe wie für die
kaufmännische und Vertriebskontrolle in Industriebetrieben. Eine Kontrolle in Verkehrsbetrieben
kann sowohl technischer als auch kaufmännischer Art sein. Im Vordergrund steht
die Kontrolle der Betriebssicherheit, also eine technische Angelegenheit. Daneben ist aber die
Tarifkontrolle nicht minder wichtig: für den eigenen Betrieb wie auch für die gesamte (Volks-)
Wirtschaft. In Versicherungsbetrieben erstreckt sich eine Kontrolle zum großen Teil
auf Umstände und Erscheinungen, die in der Außenwelt liegen; Versicherungsmathematik
und Statistik sind hier die Hilfsmittel.
Wie in den vorbehandelten Wirtschaftsbetrieben jeweils besondere Umstände das Gesicht
der Kontrollen formen, ist es auch in allen noch verbleibenden; namentlich in Bergbau-, dann
in Landwirtschaftsbetrieben u. a.
III. Die Rechnung.
Die Rechnung bezweckt: ziffernmäßige Festhaltung des Vermögens und dessen
Veränderungen. Im zweiten Buch sind die kaufmännischen Rechnungsverfahren:
Buchhaltung und Bilanz sowie die Kostenrechnung als Mittel der Unternehmungsführung
behandelt worden. Im nachfolgenden soll gezeigt werden, in welcher
Weise die Rechnung für die Feststellung und Überwachung der Betriebs-Wirtschaftlichkeit
verwendet wird und verwendet werden kann. Soweit hierbei
die erwähnten Unternehmungsrechnungen in Betracht kommen, sei ausdrücklich
vermerkt, daß es in diesem Hauptteil — D des dritten Buches — darauf ankommt,
ihre Eignung und Verwendung als Mittel für die Erfassung der Betriebs-Wirtschaftlichkeit
zu zeigen. (Es ist natürlich, daß dies nicht ganz ohne Wiederholungen
vor sich gehen kann — vielleicht für den Leser nicht einmal unerwünscht.)
1. Die Buchhaltung. Was zunächst die einfache Buchhaltung anlangt, so
hatten wir ihr Wesen dahin gekennzeichnet, daß sie eine Rechnung über Mengen
ist, die die Höhe des Vermögens oder dessen Einzelbestandteile sowie deren Veränderungen
in Mengen festhält. Als Mengenrechnung steht die einfache Buchhaltung
am Anfang aller Rechnungen im Wirtschaftsbetriebe. Sie ist hier als erste
Wirtschaftsrechnung entstanden (und lange vor der Entstehung der Unternehmung
und der Erfindung der doppelten Buchhaltung gewesen). Indem sie die Änderungen
des Betriebsvermögens der Menge nach aufzeichnet und damit die Vorgänge
im Betrieb widerspiegelt, gewährt sie Einblick und Überblick in den Betriebsablauf.
So ist die einfache Buchhaltung nicht nur Wirtschaftsrechnung
(2. Buch), sondern grundsätzlich auch Betriebsrechnung, d. h. Mittel der Feststellung
der Betriebs-Wirtschaftlichkeit.
Wir erkennen dies, wenn wir uns noch einmal kurz die Entwicklung und die
Technik der einfachen Buchhaltung vergegenwärtigen. Als Ausgangspunkt für die