Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Rechnung.

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Innerbetrieblich  geordnet  ergibt  sich  (nach  Römer)  folgende  Übersicht:  1,  Kontrollen
im  Einkauf  (Kontrolle  der  Bezugsquellen  auf  Preise,  Bedingungen  usw.,  der  Liefertermine,
der  Materialien);  2.  Kontrollen  der  Läger  (Kontrollen  der  Mengen,  eiserner  Bestand,  Inventur);
3.  Kontrollen  der  Fertigung  (Arbeitsvorbereitung,  -tempo,  Stücklisten,  Fertigungsprogramm,
Ablieferungen);  4.  Kontrollen  des  Absatzes  (Yerkaufsorganisation,  Kundendienst,  Reklamation, ­
  Reklame,  Verkaufsbudget);  5.  Kontrollen  des  Rechnungsdienstes  (Kunden  und
Lieferanten,  Kontrolle  auf  Lieferbedingungen,  Bonität  nsw.,  dann  Kontrolle  der  eigenen
Liquidität,  des  Kreditwesens,  Provisionsabrechnungen,  Steuerschulden,  Buchhaltungsrückstände, ­
  Anlagewerte,  Dienstverträge  usw.).  Man  sieht:  der  Industriebetrieb  erfordert  eine
weitgehende  und  nicht  immer  einfache  Überwachung.
Der  Bankbetrieb  hat  es  mit  Geld  und  Geldmitteln  zu  tun,  die  leicht  unterschlagen  und
verwertet  werden  können.  Die  Kontrolle  ist  in  erster  Linie  eine  Mengenkontrolle,  die  in  großen
Bankbetrieben  innerhalb  einzelner  Abteilungen  (Bar-,  Effekten-,  Scheck-,  Couponkasse)  vorgenommen ­
  wird.  Eine  große  Bedeutung  haben  hier  organisatorische  Kontrollen:  die  Vorgänge ­
  werden  hintereinander  von  mehreren  Personen  erledigt;  jeder  Beamte  leistet  nur  eine
Teilarbeit  und  kontrolliert  zugleich  seinen  Vor-  oder  Nachmann.  Dazu  tritt  eine  eigene
Revisionsabteilung,  die  die  Arbeitsergebnisse  sämtlicher  Abteilungen  regelmäßig  prüft.
Weitere  Hilfsmittel  bilden  die  Einrichtungen  der  Doppelunterschriften  sowie  der  Versendung
von  Kontoauszügen  an  Kunden,  die  als  Außenstehende  die  Kontrolle  unterstützen,  endlich  die
umfassenden  Kontrollen  durch  das  Rechnungswesen.
Für  die  Kontrolle  von  Handelsbetrieben  gilt  im  großen  und  ganzen  dasselbe  wie  für  die
kaufmännische  und  Vertriebskontrolle  in  Industriebetrieben.  Eine  Kontrolle  in  Verkehrsbetrieben ­
  kann  sowohl  technischer  als  auch  kaufmännischer  Art  sein.  Im  Vordergrund  steht
die  Kontrolle  der  Betriebssicherheit,  also  eine  technische  Angelegenheit.  Daneben  ist  aber  die
Tarifkontrolle  nicht  minder  wichtig:  für  den  eigenen  Betrieb  wie  auch  für  die  gesamte  (Volks-)
Wirtschaft.  In  Versicherungsbetrieben  erstreckt  sich  eine  Kontrolle  zum  großen  Teil
auf  Umstände  und  Erscheinungen,  die  in  der  Außenwelt  liegen;  Versicherungsmathematik
und  Statistik  sind  hier  die  Hilfsmittel.
Wie  in  den  vorbehandelten  Wirtschaftsbetrieben  jeweils  besondere  Umstände  das  Gesicht
der  Kontrollen  formen,  ist  es  auch  in  allen  noch  verbleibenden;  namentlich  in  Bergbau-,  dann
in  Landwirtschaftsbetrieben  u.  a.

III.  Die  Rechnung.
Die  Rechnung  bezweckt:  ziffernmäßige  Festhaltung  des  Vermögens  und  dessen
Veränderungen.  Im  zweiten  Buch  sind  die  kaufmännischen  Rechnungsverfahren:
Buchhaltung  und  Bilanz  sowie  die  Kostenrechnung  als  Mittel  der  Unternehmungsführung ­
  behandelt  worden.  Im  nachfolgenden  soll  gezeigt  werden,  in  welcher ­
  Weise  die  Rechnung  für  die  Feststellung  und  Überwachung  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit
  verwendet  wird  und  verwendet  werden  kann.  Soweit  hierbei
die  erwähnten  Unternehmungsrechnungen  in  Betracht  kommen,  sei  ausdrücklich
vermerkt,  daß  es  in  diesem  Hauptteil  —  D  des  dritten  Buches  —  darauf  ankommt,
ihre  Eignung  und  Verwendung  als  Mittel  für  die  Erfassung  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit ­
  zu  zeigen.  (Es  ist  natürlich,  daß  dies  nicht  ganz  ohne  Wiederholungen ­
  vor  sich  gehen  kann  —  vielleicht  für  den  Leser  nicht  einmal  unerwünscht.)
1.  Die  Buchhaltung.  Was  zunächst  die  einfache  Buchhaltung  anlangt,  so
hatten  wir  ihr  Wesen  dahin  gekennzeichnet,  daß  sie  eine  Rechnung  über  Mengen
ist,  die  die  Höhe  des  Vermögens  oder  dessen  Einzelbestandteile  sowie  deren  Veränderungen ­
  in  Mengen  festhält.  Als  Mengenrechnung  steht  die  einfache  Buchhaltung ­
  am  Anfang  aller  Rechnungen  im  Wirtschaftsbetriebe.  Sie  ist  hier  als  erste
Wirtschaftsrechnung  entstanden  (und  lange  vor  der  Entstehung  der  Unternehmung
und  der  Erfindung  der  doppelten  Buchhaltung  gewesen).  Indem  sie  die  Änderungen ­
  des  Betriebsvermögens  der  Menge  nach  aufzeichnet  und  damit  die  Vorgänge ­
  im  Betrieb  widerspiegelt,  gewährt  sie  Einblick  und  Überblick  in  den  Betriebsablauf. ­
  So  ist  die  einfache  Buchhaltung  nicht  nur  Wirtschaftsrechnung
(2.  Buch),  sondern  grundsätzlich  auch  Betriebsrechnung,  d.  h.  Mittel  der  Feststellung ­
  der  Betriebs-Wirtschaftlichkeit.
Wir  erkennen  dies,  wenn  wir  uns  noch  einmal  kurz  die  Entwicklung  und  die
Technik  der  einfachen  Buchhaltung  vergegenwärtigen.  Als  Ausgangspunkt  für  die
            
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