Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Vergleichung.

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Rechnung  auf  besonderen  Verrechnungskonten  (Preisdifferenzkonten,  Abtrennung  der  Finanzgewinne ­
  oder  -Verluste,  der  Verluste  durch  Unterbeschäftigung)  verbucht  werden.  Der  Vorteil
der  Übereinstimmung  zwischen  beiden  Rechnungen  wird  somit  vielfach  durch  eine  erhebliche
Komplizierung  der  Buchhaltung  erkauft.
Einfacher  ist  die  statistische  Durchführung  der  kurzfristigen  Rechnung  neben  der  Buchhaltung, ­
  weil  in  diesem  Falle  die  Monatsrechnung  völlig  den  individuellen  Bedürfnissen  des
Betriebs  angepaßt  werden  kann,  ohne  auf  etwaigeAbweichungen  der  Erfassung  und  Bewertung,
sowie  auf  die  Pfenniggenauigkeit  der  Buchhaltung  Rücksicht  nehmen  zu  müssen.  Allerdings
wird  in  größeren  Betrieben  in  der  Regel  die  kurzfristige  Rechnung  trotz  aller  Schwerfälligkeit
und  Verwiokeltheit  doch  mit  der  Buchhaltung  verbunden,  da  das  Bedürfnis  der  Kontrollfähigkeit
  alle  anderen  Bedenken  über  wiegt.  Doch  wird  dann  die  Buchhaltung  in  erster  Linie
von  den  Zwecken  der  kurzfristigen  Rechnung  beherrscht  und  nach  deren  Erfordernissen
gestaltet.
Die  Leistungsfähigkeit  der  kurzfristigen  Erfolgsrechnung  ist  aus  theoretischen
und  praktischen  Gründen  beschränkt.  Theoretisch  sind  der  Herausstellung  von
echten  Betriebs-  und  Teilbetriebserfolgen  dadurch  Grenzen  gezogen,  daß  eine  einwandfreie ­
  Trennung  weder  von  Aufwendungen  noch  von  Leistungen  nach  betrieblichen ­
  und  außerbetrieblichen  Einflüssen  möglich  ist.  Zwar  kann  man  die  Wirkungen ­
  von  Preisveränderungen  und  Beschäftigungsgradschwankungen  aussondern, ­
  ohne  jedoch  —  wenigstens  kurzfristig  -—  feststellen  zu  können,  ob  diese
Wirkungen  durch  die  Betriebsgebarung  oder  durch  außerbetriebliche  Ursachen
hervorgerufen  worden  sind.  Die  praktischen  Grenzen  der  Verfeinerung  der  kurzfristigen ­
  Rechnung  sind  durch  die  Kosten  des  Rechnungswesens  im  allgemeinen
noch  wesentlich  enger  gezogen,  als  es  die  Theorie  zuläßt.
IY.  Die  Vergleichung.
1.  Wesen  und  Bedeutung.  Vergleichung  besagt,  daß  Tatbestände  des  Betriebes,
sei  es  seiner  Einrichtungen  oder  seines  Ablaufes,  verglichen  werden.  Die  Vorgänge
können  so  sein,  daß  verschiedene  Tatbestände  im  gleichen  Zeitpunkt  oder  der
gleiche  Tatbestand  zu  verschiedenen  Zeitpunkten  verglichen  werden.  Die  Tatbestände ­
  können  in  Mengen  oder  in  Geld  oder  in  Mengen  und  Geld  ausgedrückt
sein.  Die  Vergleichung  kann  sich  auf  einen  einheitlichen,  in  sich  geschlossenen
Betrieb  beschränken  oder  verschiedene  Teile  (Teilbetriebe)  desselben  Betriebes
oder  endlich  verschiedene  Betriebe  und  Teile  dieser  Betriebe  umfassen.  Im
letzteren  Fall  spricht  man  vom  eigentlichen  Betriebsvergleich,  der  voraussetzt,  daß
die  betreffenden  Betriebe  die  Vergleiohstatbestände  zur  Verfügung  stellen.  Das
ist  leichter  möglich,  wenn  die  verschiedenen  Betriebe  unter  einheitlicher  wirtschaftlicher ­
  Führung  stehen  (Konzerne  und  Trusts).  Die  Vergleichung,  die  sich
innerhalb  desselben  Betriebes  abspielt,  wird  auch  als  interner  Betriebsvergleich
bezeichnet.  (Wir  wollen  von  Betriebsvergleich  sprechen,  wenn  es  sich  um  die  Vergleichung ­
  von  Betrieb  zu  Betrieb  handelt;  sofern  Tatbestände  desselben  Betriebes
verglichen  werden,  sprechen  wir  von  Vergleichung.)
Ferner  sind  die  Möglichkeiten  der  Auswahl  unter  den  zu  vergleichenden  Tatbeständen ­
  sehr  groß:  es  kann  sowohl  die  Wirtschaftlichkeit  einer  einzelnen  Maschinenanlage ­
  durch  Feststellung  der  technischen  oder  thermischen  Wirkungsgrade
unter  verschiedenen  Belastungen  oder  bei  verschiedenen  sonstigen  Vorbedingungen,
wie  etwa  Tourenzahl,  Brennstoffart,  bestimmt  werden  oder  es  können  Leistungen
von  Maschinen  und  Menschen,  bezogen  auf  eine  bestimmt  festgelegte  Einheit
(Gewicht,  Fläche,  Stück)  berechnet  werden.  Durch  Einführung  von  Preisen  entstehen ­
  Kosten-  und  Preisvergleiche,  die  wieder  auf  verschiedene  Tatbestände  bezogen ­
  werden  können,  so  z.  B.  auf  die  Zahl  der  Beschäftigten,  die  Zahl  der  Arbeitsmittel, ­
  die  Leistung  von  Menschen  und  Maschinen  usw.
Die  Vergleichung  unterscheidet  sich  von  der  Rechnung  (s.  III)  dadurch,  daß
die  Rechnung  Tatbestände  (Vorgänge)  ermitteln  oder  feststellen  will.  So  ist  die
            
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