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Die Wirtschaftlichkeit.
Bestellung, ist ein eigentlicher Äbsatzvoranschlag überhaupt nicht möglich. Es
kann lediglich die gesamte Umsatzhöhe abgeschätzt werden.
Dieser so erhaltene geschätzte Umsatz wird auf die den Absatz erwirkenden
Stellen, das sind die einzelnen Verkaufsabteilungen, die Vertreter und Reisenden
aufgeteilt, sei es, daß die einzelnen Anteile als bindende Vorgaben oder lediglich
als Richtzahlen gedacht sind.
Als Nebengebiete des Ahsatzvoranschlags werden der Absatzkostenvoranschlag
und der Reklamekostenvoranschlag aufgestellt. Der letztere ist vielfach auch in
Wirtschaftsbetrieben ohne umfassendes Voranschlagssystem anzutreffen, da hier
die Notwendigkeit einer Begrenzung und zielbewußten Handhabung unbedingt
erforderlich ist.
Auf dem Absatzbudget baut sich der Produktionsvoranschlag auf. Die Brücke
wird hergestellt durch den Fertiglagervoranschlag. Es hat hier die Überlegung
einzusetzen, oh es vorteilhaft erscheint, im Hinblick auf eine gleichmäßigere Produktion
das Fertiglager als Ahsatzpuffer wirken zu lassen oder ob die starke
Kapitalbindung durch die Lagervorräte dies verbietet. Entsprechend diesen Entscheidungen
wird der Produktionsvoranschlag aufgestellt. Aus der Zahl der vom
technischen Betriebe zu erstellenden Erzeugnissen leitet sich als weitere Unterteilung
der Rohmateriallagervoranschlag, daraus der Materialeinkaufsvoranschlag
ab. Dabei ist auf den eisernen Lagerhestand und auf die wirtschaftliche Bezugsmenge
Rücksicht zu nehmen.
Zusammen mit dem Materialverbrauchsvoranschlag gehört der Lohn- und der
Gemeinkostenvoranschlag zu dem zusammenfassenden Begriff des Kostenvoranschlags.
Der Lohnvoranschlag ist wichtig für die Zahl der beschäftigten Gefolgschaftsmitglieder.
Eine Planung auf längere Sicht ist wegen der Schwierigkeiten
der Beschaffung von Arbeitskräften, sowie, im Falle rückläufiger Beschäftigung,
wegen der rechtzeitigen Innehaltung der Kündigungsfristen unbedingt erforderlich.
Bei der Veranschlagung der Lohnkosten ist auch die Überlegung zu
berücksichtigen, inwieweit die Gefolgschaft durch Zeiten unzureichender Beschäftigung
durchgehalten werden soll.
Schwierigkeiten ergeben sich bei der Veranschlagung der Gemeinkosten. Bei
der Höhe der Gemeinkosten ist hier der wichtigste Ansatzpunkt für eine Verbesserung
der Wirtschaftlichkeit. Bekanntlich ist die Höhe der Gemeinkosten
abhängig vom Beschäftigungsgrad, außerdem muß die Richtung eine Beschäftigungsgradänderung
berücksichtigt werden. Für jeden möglichen Beschäftigungsgrad
müssen daher andere Kosten veranschlagt werden. Um eine genügende Kontrolle
der Gemeinkosten durchführen zu können, ist eine weitgehende Aufgliederung
der Budgetziffern nach Kostenstellen (Abteilungen) und innerhalb dieser
nach Kostenarten notwendig. Die Entwicklung der Gemeinkosten bei wechselndem
Beschäftigungsgrad verläuft nun je nach Kostenstelle und Kostenart verschieden;
es muß daher, bevor an eine Kostenvorgabe gegangen werden kann,
durch statistische Ermittlungen der Verlauf der Gemeinkostenentwicklung bei
jeder Kostenstelle und Kostenart gefunden werden. Nunmehr können die Gemeinkosten
veranschlagt werden und zwar in mehrfacher Auflage, verschieden
durch den angenommenen Beschäftigungsgrad. Nur jeweils ein Abschnitt tritt
bei der Aufstellung des eigentlichen Voranschlags in Kraft, eben der mit dem Beschäftigungsgrad,
der sich aus dem Gesamtvoranschlag ergibt. Hasenack hat
diese Voranschläge, gestaffelt nach dem Beschäftigungsgrad, treffend als Eventualbudgets
bezeichnet.
Als dritter Teilvoranschlag ergibt sich als Zusammenfassung aller oben besprochenen
Voranschläge der Finanzvoranschlag. Er zerfällt in den Kreditvoranschlag,
den Finanzvoranschlag (im engeren Sinne) und als Gipfelpunkt in die