44
Die Menschen im Betrieb.
solche Entwicklung braucht für den Wirtschaftsbetrieb kein Nachteil zu sein; sie
hat sich vielleicht gerade deshalb ergeben, weil der Unternehmer von Rechts wegen
nicht ausreicht. Da aber mit der tatsächlichen Ausübung der Unternehmertätig
keit zugleich eine entsprechende Regelung der Gewinnverteilung und Risiko
tragung erforderlich ist, so wird das Auseinanderfallen von Unternehmer nach
dem Recht und in der Wirklichkeit wohl zu den Ausnahmen zählen oder immer
nur ein vorübergehender Zustand sein.
Mit vorstehendem ist auch die alte Streitfrage beantwortet; ob bei der Aktiengesellschaft
die Aktionäre als die Unternehmer anzusehen sind. Dies wird vielfach behauptet, indem dar
auf hingewiesen wird, daß ja die Aktionäre das Kapital der Aktiengesellschaft aufgebracht
haben und daß sie das eigentliche Risiko (Verlust dieses Kapitals) tragen. Es ist darauf zu
antworten, daß die Aktionäre nur insoweit etwas unternommen haben, als sie ihr Geld in mehr
oder weniger riskanten Aktien angelegt haben. Sie tragen das Risiko dieser Kapitalanlage,
d.h. das Risiko aus der Verwendung ihrer Kapitalien durch den Vorstand der Aktiengesell
schaft, wobei sie es in der Hand haben, dieses Risiko nach Belieben zu begrenzen (Nennwert
und Zahl der Aktien, die sie erwerben). Durch die Übernahme dieses Risikos sind sie nicht
Unternehmer des hinter der Aktiengesellschaft stehenden Wirtsohaftsbetriebes geworden.
Bei der Aktiengesellschaft ist der Vorstand — rechtlich und meist auch tatsächlich — der
Unternehmer. Dieser hat es verstanden, andere Personen zur Hergabe ihres Kapitals zu ver
anlassen und gleichzeitig das Kapitalrisiko auf diese Personen abzuwälzen (mit den erwähnten
Begrenzungen). Der Vorstand übt die Punktionen des Unternehmers aus: Verwirklichung der
kapitalistischen Unternehmung — hier in Form der Aktiengesellschaft. Überdies stehen die
Mitglieder des Vorstandes nicht außerhalb jeden Risikos; sie müssen damit rechnen, daß
sie bei Eehlschlagen ihrer Tätigkeit ihre Bezüge (siehe 4) oder gar ihre Stellung (und
ihren Ruf und ihr Ansehen) verlieren. Mit Hilfe der Aktiengesellschaft können solche Per
sonen Unternehmer werden, die nicht über genügend eigenes Kapital verfügen, kommen solche
Unternehmungen zustande, bei denen große und größte Kapitalien Voraussetzung sind.
Auch die Lesart muß als wirklichkeitsfremd zurückgewiesen werden, daß die Aktionäre
deshalb als die eigentlichen Unternehmer in der Aktiengesellschaft anzusehen seien, weil sie in
der Generalversammlung nach dem Willen des Gesetzgebers ■— stillschweigend bei Abwesen
heit — die letzte Zustimmung zu den Maßnahmen des Unternehmers gehen. Es kommt nicht
auf die — recht problematische — nachträgliche Genehmigung, sondern auf die richtige und
rechtzeitige Ergreifung der Maßnahmen an. Natürlich ist es möglich, daß in der Aktien
gesellschaft ein Aktionär als Unternehmer wirken kann (ebenso ein Mitglied des Aufsichtsrats).
Dann üben eben diese Personen die Funktionen des Vorstandes aus, sind sie tatsächlich die
Unternehmer geworden. Im übrigen ist der Aktionär wirtschaftlich als ein Gläubiger mit
besonderen Rechten anzusehen: Anteil am Gewinn mit der Folge schwankender Dividende,
Stimmrecht in der Generalversammlung, Recht auf das Auseinandersetzungsguthaben bei der
Liquidation der Gesellschaft. (Wiedenfeld: Niohts-als-Kapitalisten im wirtschaftlichen
Sinn.) Schließlich tragen auch die eigentlichen Gläubiger (im rechtlichen Sinne) ein Risiko;
daß die Zahlung der Zinsen ausbleibt oder gar die Rückzahlung des Kapitals unmöglich wird.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, daß das Wort: Kapitalismus leicht zu
Mißverständnissen führen kann, so wenn die Vorstellung aufkommt, daß es das Kapital sei,
das die Leistungen des Wirtschaftsbetriebes hervorbringe. Man übersieht, daß es immer
Menschen sind, die in der Wirtschaft tätig sind und das Kapital verwenden. Von ihnen gehen
die Pläne und Überlegungen aus, werden Entschlüsse gefaßt und Anordnungen getroffen, von
ihnen: eben den Unternehmern. Die Bedeutung dieser Tatsache bringt Schumacher darin
zum Ausdruck, daß er den (in A erwähnten) drei Faktoren: Natur, Kapital und Arbeit einen
vierten Faktor hinzufügt: den Unternehmer, durch dessen Mitwirkung erst die Verbindung
der drei — ersten -— Faktoren herbeigeführt wird.
Die andere Feststellung betrifft die Frage: ob denn der Unternehmer auch zu
gleich der Betriebsführer ist (wie in der Überschrift zu diesem Abschnitt angegeben).
Im Schrifttum finden sich hierzu ausführliche Betrachtungen, die sich jedoch nicht
einig sind. Erfreulich ist die einfache Feststellung des AOG.: Der im Betriebe
arbeitende Unternehmer ist der Betriebsführer. Wir haben die gleiche Auffassung
bereits im ersten Buche niedergelegt und wollen sie hier noch einmal näher er
läutern. Wir haben gesehen, daß Unternehmer ist, wer die Unternehmung verwirk
licht. Die Unternehmung ist eine Form der Wirtschaft, insbesondere der (gegen
wärtig bedeutsamen) Erwerbswirtschaft. Die Unternehmung hat die gedankliche
Arbeit zu leisten, die im zweiten Buche dargestellt worden ist: Aufstellung des