Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Menschen im Betrieb. 
solche Entwicklung braucht für den Wirtschaftsbetrieb kein Nachteil zu sein; sie 
hat sich vielleicht gerade deshalb ergeben, weil der Unternehmer von Rechts wegen 
nicht ausreicht. Da aber mit der tatsächlichen Ausübung der Unternehmertätig 
keit zugleich eine entsprechende Regelung der Gewinnverteilung und Risiko 
tragung erforderlich ist, so wird das Auseinanderfallen von Unternehmer nach 
dem Recht und in der Wirklichkeit wohl zu den Ausnahmen zählen oder immer 
nur ein vorübergehender Zustand sein. 
Mit vorstehendem ist auch die alte Streitfrage beantwortet; ob bei der Aktiengesellschaft 
die Aktionäre als die Unternehmer anzusehen sind. Dies wird vielfach behauptet, indem dar 
auf hingewiesen wird, daß ja die Aktionäre das Kapital der Aktiengesellschaft aufgebracht 
haben und daß sie das eigentliche Risiko (Verlust dieses Kapitals) tragen. Es ist darauf zu 
antworten, daß die Aktionäre nur insoweit etwas unternommen haben, als sie ihr Geld in mehr 
oder weniger riskanten Aktien angelegt haben. Sie tragen das Risiko dieser Kapitalanlage, 
d.h. das Risiko aus der Verwendung ihrer Kapitalien durch den Vorstand der Aktiengesell 
schaft, wobei sie es in der Hand haben, dieses Risiko nach Belieben zu begrenzen (Nennwert 
und Zahl der Aktien, die sie erwerben). Durch die Übernahme dieses Risikos sind sie nicht 
Unternehmer des hinter der Aktiengesellschaft stehenden Wirtsohaftsbetriebes geworden. 
Bei der Aktiengesellschaft ist der Vorstand — rechtlich und meist auch tatsächlich — der 
Unternehmer. Dieser hat es verstanden, andere Personen zur Hergabe ihres Kapitals zu ver 
anlassen und gleichzeitig das Kapitalrisiko auf diese Personen abzuwälzen (mit den erwähnten 
Begrenzungen). Der Vorstand übt die Punktionen des Unternehmers aus: Verwirklichung der 
kapitalistischen Unternehmung — hier in Form der Aktiengesellschaft. Überdies stehen die 
Mitglieder des Vorstandes nicht außerhalb jeden Risikos; sie müssen damit rechnen, daß 
sie bei Eehlschlagen ihrer Tätigkeit ihre Bezüge (siehe 4) oder gar ihre Stellung (und 
ihren Ruf und ihr Ansehen) verlieren. Mit Hilfe der Aktiengesellschaft können solche Per 
sonen Unternehmer werden, die nicht über genügend eigenes Kapital verfügen, kommen solche 
Unternehmungen zustande, bei denen große und größte Kapitalien Voraussetzung sind. 
Auch die Lesart muß als wirklichkeitsfremd zurückgewiesen werden, daß die Aktionäre 
deshalb als die eigentlichen Unternehmer in der Aktiengesellschaft anzusehen seien, weil sie in 
der Generalversammlung nach dem Willen des Gesetzgebers ■— stillschweigend bei Abwesen 
heit — die letzte Zustimmung zu den Maßnahmen des Unternehmers gehen. Es kommt nicht 
auf die — recht problematische — nachträgliche Genehmigung, sondern auf die richtige und 
rechtzeitige Ergreifung der Maßnahmen an. Natürlich ist es möglich, daß in der Aktien 
gesellschaft ein Aktionär als Unternehmer wirken kann (ebenso ein Mitglied des Aufsichtsrats). 
Dann üben eben diese Personen die Funktionen des Vorstandes aus, sind sie tatsächlich die 
Unternehmer geworden. Im übrigen ist der Aktionär wirtschaftlich als ein Gläubiger mit 
besonderen Rechten anzusehen: Anteil am Gewinn mit der Folge schwankender Dividende, 
Stimmrecht in der Generalversammlung, Recht auf das Auseinandersetzungsguthaben bei der 
Liquidation der Gesellschaft. (Wiedenfeld: Niohts-als-Kapitalisten im wirtschaftlichen 
Sinn.) Schließlich tragen auch die eigentlichen Gläubiger (im rechtlichen Sinne) ein Risiko; 
daß die Zahlung der Zinsen ausbleibt oder gar die Rückzahlung des Kapitals unmöglich wird. 
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, daß das Wort: Kapitalismus leicht zu 
Mißverständnissen führen kann, so wenn die Vorstellung aufkommt, daß es das Kapital sei, 
das die Leistungen des Wirtschaftsbetriebes hervorbringe. Man übersieht, daß es immer 
Menschen sind, die in der Wirtschaft tätig sind und das Kapital verwenden. Von ihnen gehen 
die Pläne und Überlegungen aus, werden Entschlüsse gefaßt und Anordnungen getroffen, von 
ihnen: eben den Unternehmern. Die Bedeutung dieser Tatsache bringt Schumacher darin 
zum Ausdruck, daß er den (in A erwähnten) drei Faktoren: Natur, Kapital und Arbeit einen 
vierten Faktor hinzufügt: den Unternehmer, durch dessen Mitwirkung erst die Verbindung 
der drei — ersten -— Faktoren herbeigeführt wird. 
Die andere Feststellung betrifft die Frage: ob denn der Unternehmer auch zu 
gleich der Betriebsführer ist (wie in der Überschrift zu diesem Abschnitt angegeben). 
Im Schrifttum finden sich hierzu ausführliche Betrachtungen, die sich jedoch nicht 
einig sind. Erfreulich ist die einfache Feststellung des AOG.: Der im Betriebe 
arbeitende Unternehmer ist der Betriebsführer. Wir haben die gleiche Auffassung 
bereits im ersten Buche niedergelegt und wollen sie hier noch einmal näher er 
läutern. Wir haben gesehen, daß Unternehmer ist, wer die Unternehmung verwirk 
licht. Die Unternehmung ist eine Form der Wirtschaft, insbesondere der (gegen 
wärtig bedeutsamen) Erwerbswirtschaft. Die Unternehmung hat die gedankliche 
Arbeit zu leisten, die im zweiten Buche dargestellt worden ist: Aufstellung des
	        
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