Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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des  Branntwein-  und  Bierverkaufs,  das  Tabakmonopol  und
drgl.  Dagegen  befürwortet  er  Monopole  der  öffentlichen
Verkehrsanstalten.
Staatliche  Fabriken  sind  nach  Kankrin  zu  staatlichen
Erwerbszwecken  »ganz  und  gar  nicht  geeignet«. 1 )  Doch
seien  sie  aus  gewissen  Rücksichten  zulässig.  So  könne  sich
der  Staat  z.  B.,  bei  Mangel  an  Initiative  seitens  der  Privaten
verpflichtet  fühlen,  sogar  »mit  Schaden  gewisse  Zweige  der
Fabrikation  emporzubringen,« 1 )  die  dann  später  in  Privathände ­
  übergehen  könne.  Auch  aus  Rücksichten  der  Unabhängigkeit ­
  dürfe  der  Staat  manche  Fabriken  für  Militärzwecke ­
  gründen.  »Bei  einer  hohen  Fabrikkultur  wird  es
aber  besser  sein,  sich  auf  die  Privatbetriebsamkeit  zu  verlassen.«*) ­

Mit  Bezug  auf  die  staatlichen  Handelsunternehmungen
heißt  es,  sie  seien  »als  Finanzquelle  noch  weniger  passend
als  Fabriken,  da  sie  noch  mehr  Fleiß  und  Spekulation  fordern
und  zugleich  Wagnisse  verlangen.« 3 )  Die  staatlichen  Handelsunternehmungen ­
  sind  deshalb  nur  als  Handelsmonopole
diskutabel,  aber  auch  diese  bringen  dem  Nationalreichtum
großen  Schaden.  Priviligierte  Handelsgesellschaften  zum
Handel  mit  den  Kolonien  seien  zuerst  vielleicht  »als  Erziehungsmittel ­
  unentbehrlich  gewesen,«  aber  es  scheine
immer  besser,  »die  Kolonien  und  Nebenländer  zu  Händen
des  Staates  zu  nehmen  und  den  Privativgewinn  bloß  durch
Ausschließung  fremder  Konkurrenten  und  durch  andere
Mittel,  nicht  aber  durch  das  Monopol  einer  Gesellschaft  zu
suchen.« 4 )  Indem  er  das  spricht,  wendet  sich  Kankrin  ganz
im  Sinne  von  A.  Smith  speziell  gegen  die  Ostindische
Kompagnie.
Was  die  Banken  anbelangt,  so  kommen  hier  natürlich
nur  die  Zettelbanken  in  Betracht.  Kankrin  stellt  sich  in
dieser  Hinsicht  auf  die  Seite  der  staatlichen  Zettelbanken.
Die  privaten  Zettelbanken  sollten  »vielleicht  gar  nicht  gei)

  Weltr.  172.  -  a )  Weltr.  173.  -  «)  Weltr.  174.  -  *)  Weltr.  175.
            
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