Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

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und  Zusammenschlußbestrebungen  zu  fördern  oder  zu  verhindern.  Die  Bildung  großer  Kartelle, ­
  die  zwar  für  die  beteiligten  Einzelunternehmen  vielfach  eine  Beschränkung  ihrer  Selbständigkeit ­
  und  damit  ihrer  kaufmännischen  Beweglichkeit  bedeuten,  erfordert  neue  Fähigkeiten: ­
  wirksame  Vertretung  der  Interessen  der  eigenen  Unternehmung,  geschickte  Behandlung ­
  der  sich  bekämpfenden  Gruppen  und  zuletzt  richtigen  Gebrauch  der  durch  die  Kartelle
erlangten  Macht.  Auf  dieser  Stufe  ist  der  Unternehmer  zum  Organisator  der  Volkswirtschaft
geworden  (Sohmoller).  Die  Beherrschung  der  technischen  und  kaufmännischen  Fertigkeiten
tritt  zurück  gegenüber  der  Fähigkeit,  das  Ganze  der  Wirtschaft  zu  übersehen  und  seinen  sinnvollen ­
  Zusammenhang  mit  dem  Gemeinschaftsleben  des  Volkes  zu  vollenden.
3.  Die  Voraussetzungen.  In  der  klassischen  Darstellung  von  Sohmoller  (S.  46)
sind  bereits  die  Voraussetzungen  erwähnt  worden,  von  denen  die  erfolgreiche
Arbeit  des  Unternehmers  abhängig  ist.  Am  Anfang  der  Voraussetzungen  steht
der  Erwerbstrieh,  d.h.  für  sich  und  die  Seinen  mit  Hilfe  des  Wirtschaftsbetriebes
ein  Geldeinkommen  zu  erzielen  und  daraus  nach  Möglichkeit  ein  Vermögen  anzusammeln. ­
  Dahinter  steht  der  Drang  nach  Selbständigkeit,  soweit  dies  im  Rahmen
der  bestehenden  Staats-  und  Wirtschaftsordnung  möglich  ist.  Der  Unternehmer
nimmt  die  Fährnisse  des  Wirtschaftsbetriebes  auf  sich,  nicht  nur  weil  die  Chance
des  Gewinnes  lockt,  sondern  auch  die  Möglichkeit  reizt,  durch  selbstverantwortliches ­
  Handeln  den  Wirtschaftsbetrieb  aufzubauen,  zu  gestalten  und  zu  entwickeln. ­
  Die  erfolgreiche  Führung  des  Wirtschaftsbetriebs  gewährt  Befriedigung,
verschafft  dem  Unternehmer  Ansehen  sowohl  bei  seinen  Mitarbeitern  als  auch  in
der  Öffentlichkeit.  Alles  dieses  vermag  den  Erwerbstrieb  zurücktreten  zu  lassen,
ihn  naturgemäß  nicht  ganz  auszuschalten.  Ein  weiteres  Kennzeichen  des  Unternehmers ­
  ist  das  Handeln,  d.  h.  durch  Geschäftsabschlüsse  die  Absichten  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  zu  verwirklichen.
Zu  allem  diesen  muß  der  Unternehmer  (als  Kaufmann,  Industrieller,  Bankier
oder  Finanzier)  in  erster  Linie  über  die  erforderlichen  Fachkenntnisse,  sowohl  über
die  allgemeinen  kaufmännischen  (technischen)  als  auch  die  besonderen  Kenntnisse
verfügen,  die  die  einzelnen  Arbeitsbereiche  betreffen  —  Kenntnisse,  die  einmal  mehr
auf  den  Warenverkehr,  das  andere  mal  mehr  auf  die  technische  Herstellung  oder
den  Zahlungs-  und  Kreditverkehr  abzielen.  Dazu  gehört  die  Kenntnis  von  den
rechtlichen  Bedingungen  und  Zusammenhängen  des  betrieblichen  Tuns,  gehört
nicht  zuletzt  die  Kenntnis  von  den  Voraussetzungen  und  Notwendigkeiten  der
Beschäftigung  von  Mitarbeitern  im  Betriebe.
Neben  den  Kenntnissen  erfordert  die  Durchführung  der  Unternehmertätigkeit
bestimmte  geistige  Eigenschaften  und  Fähigkeiten.  An  erster  Stelle  steht  die
Unternehmungslust,  d.h.  solche  Geschäfte  abzuschließen,  die  ein  —  wenn  auch
abgewogenes  —  Wagnis  in  sich  schließen.  Dazu  gehört  der  Wille,  einen  gefaßten
Plan  in  die  Tat  umzusetzen,  an  der  Durchführungeineseinmal  aisrichtigerkannten
Planes  festzuhalten,  gehört  endlich  eine  gewisse  Zähigkeit  in  der  Verfolgung  bestimmter ­
  Absichten  und  Ziele,  aber  auch  der  Entschluß,  sich  rechtzeitig  von  unerfüllbaren ­
  Möglichkeiten  loszusagen.  Man  bezeichnet  diese  Fähigkeit  als  die  Initiative, ­
  die  nach  wirtschaftlichen  Gelegenheiten  Ausschau  hält  und  zum  erfolgversprechenden ­
  Handeln  bereit  ist.  Mit  Recht  wird  diese  Initiative  als  eine  besondere ­
  Fähigkeit  betont,  über  die  gerade  der  Unternehmer  verfügen  muß.  Sie
läßt  neue  Wirtschaftsbetriebe,  neue  Verfahren,  neue  Leistungen  und  neue  Arbeitsgelegenheiten ­
  entstehen.  Der  Unternehmer  hat  endlich  als  Betriebsführer  die  Aufgabe, ­
  seinen  Mitarbeitern  ein  Führer  zu  sein,  d.h.  Entschließungen  zu  fassen,
Verantwortlichkeiten  zu  tragen  und  in  der  Ausführung  der  betrieblichen  Arbeit
ein  Vorbild  zu  sein.
An  Fähigkeiten  kommen  insbesondere  in  Betracht:  die  Kunst,  die  Kenntnisse
zu  gegebener  Zeit  anzuwenden,  also  richtig  zu  rechnen,  rechtzeitig  einzukaufen  oder
zu  verkaufen,  die  Menschen  zur  Arbeit  anzuspornen,  die  Kunst,  sich  in  allen  Lagen
            
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