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Die Menschen im Betrieb.
und zur Vermeidung von stoßweisen Beanspruchungen des Marktes durch die Löhnung
jeweils am Freitag —, der jedoch nach kurzer Zeit wieder aufgehoben werden mußte, da
die Neuregelung sich bei der Gefolgschaft nicht beliebt machen konnte.)
Die Schwächen des Zeitlohns sind jedoch unverkennbar: Da der Zeitlohn einen festen Lohn
je Zeiteinheit gewährleistet, fehlt jeder natürliche Anreiz zur Höchstleistung, und die Betriebe
müssen dazu übergehen, durch Aufseher und Meister die Arbeitsleistung überwachen zu lassen;
vielfach werden dann nur diese Aufsichtspersonen durch besondere Prämien für hohe Leistungen
ihrer Gruppe angespornt, ein Verfahren, das oft unerquickliche Folgen für die Zusammenarbeit
hat und von der Arbeiterschaft — im wesentlichen mit Recht — immer bekämpft
worden ist.
Um die Vorteile des Zeitlohns mit denen des Stücklohns zu verbinden, ohne
die Nachteile beider Lohnformen zu übernehmen, sind vor allem in den Vereinigten
Staaten eine große Zahl von Prämienlohnverfahren in Anwendung
gekommen; ihre Einführung in Europa ist jedoch nur zögernd vorgenommen
worden; lediglich Lohnprämien für Qualitätsarbeit, Materialersparnis oder Umsatz
stehen häufig in Anwendung, doch sind sie als bloße Zuwendungen anzusehen.
Alle Prämiensysteme gehen davon aus, daß Mehrlohn erst gezahlt wird, wenn
eine gewisse, genau festgesetzte Zeit für die Leistung unterschritten wird. Da
im allgemeinen die Grundzeit der Leistung eines durchschnittlichen Arbeiters entspricht,
ist ein zwar kleiner, aber psychologisch wichtiger Unterschied darin zu
erkennen, daß bei den eigentlichen Prämiensystemen die Prämie erst bei Unter -
schreitung der Grundzeit gezahlt wird, dagegen bei den Bonussystemen schon
bei Erreichung der Grundzeit oder vorher. Der Bonus kann also bei durchschnittlicher
Leistungsfähigkeit erzielt werden, die Prämie nur bei überdurchschnittlicher.
Die Unterschiede der einzelnen Systeme bestehen fast durchweg lediglich
darin, daß die Prämie in einem bestimmten Verhältnis zu der eingesparten Arbeitszeit
berechnet wird. Meist fällt die Prämie mit der eingesparten Zeit, was
bedeutet, daß nur für einen gewissen ersten Teil der Zeiteinsparung ein hoher
Anreiz besteht, während er mit weiteren Ersparnissen abnimmt; der Reiz zu übermäßigen
Anstrengungen mit seinen schädlichen Folgen für Körper und Geist des
Arbeiters und die Betriebseinrichtungen, sowie für die Güte der Leistung, soll
unterbunden werden. Bei allen Prämien- und Bonussystemen spart der Betrieb
mit besseren Leistungen nicht nur allgemeine Unkosten, sondern auch Lohnkosten.
Als das in Hinsicht auf die Berücksichtigung aller möglichen Schwächen und Ungerechtigkeiten
wohl beste Prämiensystem ist das von Bedaux anzusprechen, das in Amerika in
größeren Betrieben mit geregelter Dauerarbeit weit verbreitet ist und sich gut bewährt hat.
Es geht aus von besonders sorgfältigen Zeitstudien und Zuschlägen für Anstrengung und
Ausführungsgesohwindigkeit, Zuschuß für unverschuldete schlechte Platzausnützung, Bezahlung
von Zeitverlusten, die besonders belegt werden müssen und Gewährung eines festen
Mindeststundensatzes. Außerdem wird die Güte des Arbeitsverfahrens und des Arbeitsplatzes
dauernd überprüft und — falls unverschuldet der Arbeiter den Durchschnitt nicht erreichen
kann — dem Stundenlohn ein Methodenzuschuß zugeschlagen.
Da die Ergebnisse der Arbeit, die Bedaux auf I B, d.i. die minütliche Arbeitsmenge,
bezieht, 24 Stunden nach der Abrechnung für jeden einzelnen in der Werkstatt ausgehängt
werden, kommt sowohl der verschuldete als auch der unverschuldete Minderverdienst dauernd
zum Vorschein, was für Arbeiter und Betrieb ein Anreiz zur Abhilfe ist. Die Mehrleistungsprämien
werden nur zu 75% an die Arbeiter ausgezahlt und zu 25% als Anteil am Prämienverdienst
der Arbeiter dem Aufsiohts- und Hilfspersonal zugeführt.
Aus diesem System, das sich bemüht, möglichst allen gerecht zu werden, sind
die Schwierigkeiten und Kosten einer angemessenen Lohnfestsetzung deutlich zu
erkennen. Die bisher beschriebenen Verfahren glauben in einer Verkoppelung
zwischen Leistung und Entgelt die gerechteste Art der Entlohnung gefunden zu
haben. Die vielfachen Bestimmungsgründe des Lohns, die im Anfang dieses Abschnittes
angeführt wurden (z. B. Alter, Geschlecht, Familienstand, Gefahr, Gesundheitssohädigung,
Existenzminimum u. a. m.) ergeben jedoch, daß eine bloße
Leistungs-Entgelt-Koppelung keineswegs immer die gerechteste Art des Lohnes