Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Menschen im Betrieb. 
Bedeutung liegt nicht darin, daß einige wenige Sieger ermittelt werden, sondern in dem 
Bekenntnis zur Leistung und ihrer planmäßigen Steigerung. 
Neben der Einstellung und Ausbildung der Lehrlinge treten die Fragen der 
Beschaffung von fertig ausgebildeten Mitarbeitern meist in den Hintergrund. 
Auf Grund von Leumunds-, Ausbildungs- und Tätigkeitszeugnissen in Verbindung 
mit einer persönlichen Fühlungnahme wird vielfach eine Probeeinstellung oder 
auch die sofortige endgültige Einstellung vorgenommen. Nur selten werden Eig 
nungsprüfungen angestellt, da der Wert solcher Prüfungen sehr umstritten ist; 
psychotechnische Untersuchungen kommen vorwiegend bei Handfertigkeitsfähig 
keiten oder bei notwendiger schneller Auffassungsgabe in Frage. (Über ihre 
Zweckmäßigkeit s. C.) 
Eine betriebliche Schulung der Angestellten — obwohl vielfach erforderlich — 
ist nur in wenigen Fällen und unvollkommen durchführbar; wohl immer mangelt 
es an Zeit. Für fortstrebende Personen bleibt fast ausschließlich die außerdienst 
liche Schulung und der Selbstunterricht, Gleichwohl zwingen die Erfordernisse des 
einzelnen Betriebes oft zur Unterweisung der Angestellten, die hin und wieder 
durch besondere Kurse — innerhalb oder außerhalb des Betriebs — meist aber 
durch Unterweisungsblätter, Anschläge, Sinnsprüche u. a. vorgenommen werden. 
Wichtig ist vor allem die Fortbildung des Verkäufers (im Einzelhandel) oder 
der Bankangestellten. Sie geht in — regelmäßigen oder unregelmäßigen — Be 
sprechungsstunden vor sich, die meist zu geschäftsstillen Zeiten eingelegt werden. 
Sie kann von beobachteten Mängeln ausgehen, neue Waren oder Arbeitsweisen 
erläutern, Fragen der Menschenführung zur Beantwortung führen, Lese- und 
Lehrstoff angeben und erklären u. a. 
Außer diesen Fragen der Beschaffung und der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter hat 
die Personalverwaltung die rein arbeitsvertraglichen und durch gesetzliche Vorschriften ge 
botenen Maßnahmen zu beachten. Hier sind zu nennen die Vorschriften über die Arbeitszeit, 
über die Beschäftigung von Jugendlichen, Schwerbeschädigten, Frauen, über die Regelung 
des Arbeitseinsatzes, die Arbeitsordnung und allgemeine Arbeitsgerichtsharkeit, ferner auch 
die Bestimmungen über die Zugehörigkeit zu Krankenkassen, Alters- und Arbeitslosenver 
sicherungen. Die so notwendig werdenden Personalangaben werden vielfach von den Be 
trieben ergänzt und ausgebaut und machen eine eingehende Personalkartei und Aktensamm 
lung nötig, in denen außer den vorgesohriebenen Ausweisen und Eintragungen (über 
Steuern, Versicherungen, Familienverhältnisse, Anstellungsvertrag) weitere Vermerke mög 
lich sind: z.B. über besondere Leistungen und Fähigkeiten, Belobigungen, Verweise, dienst 
liches und außerdienstliches Verhalten, Pünktlichkeit u. a. Der Betrieb geht dabei von der 
Überlegung aus, daß die Voraussetzung jeder Menschenführung zunächst die Kenntnis der 
Angestellten sein muß; nur wenn Eigenarten und Fähigkeiten jedes einzelnen bekannt sind, 
kann eine gerechte und richtige Verwendung und Behandlung erfolgen. 
Als ein wichtiges Arbeitsgebiet der Personalverwaltung ist ferner das Beför 
derungswesen zu nennen. Die Ausarbeitung eines Systems der Belohnungen 
und Beförderungen, das einesteils die Veranlagungen und Kenntnisse der Gefolg 
schaft dem Betrieb nutzbar macht, andererseits einen Ansporn zur vollen Lei- 
stungshergabe und zur Befriedigung des Ehrgeizes der Arbeit abgibt, ist wohl eine 
der schwierigsten, aber auch der lohnendsten Tätigkeiten der Personalverwaltung. 
Nicht nur darauf kommt es an, die Leistungen zu entdecken und zu kennen, 
sondern mehr noch, sie entsprechend zu fördern und auszunutzen. Gerade hier 
ist die Überwindung gewisser Widerstände, die vielfach bei einzelnen Abteilungs 
und Betriebsleitern liegen, welche tüchtige Untergebene nur ungern verlieren, nicht 
einfach. Nicht immer genügen einfache Leistungszulagen, sondern die Anerken 
nung in anderer Weise — durch öffentliches Lob, durch Verwendung an gehobener 
Stelle, Vertrauensbeweise, höhere Dienstbezeichnungen, Urlaubszulagen, Jubi 
läumsgaben u. ä. -— muß hinzukommen, zumal die Aufstiegsmöglichkeiten an sich 
meist sehr begrenzt sind. Hier muß die Personalverwaltung mit großem Takt,
	        
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