Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

nicht  mehr  gezeigt  werden  konnte,  ihnen  viele  Abteilungen  nicht  bekannt  wurden  und  außerdem ­
  dem  Chef  des  Hauses,  dem  Direktor,  oft  die  Zeit,  aber  auch  die  Lust  fehlte,  sich  den
Lehrlingen  persönlich  zu  widmen,  obwohl  ihn  nach  wie  vor  die  vertragliche  und  gesetzliche
Regelung  dazu  verpflichtet.
Vielfach  verzichteten  daher,  um  allen  Mißhelligkeiten  aus  dem  Wege  zu  gehen,  die  großen
Unternehmungen  völlig  darauf,  eigene  Lehrlinge  einzustellen.  Doch  ist  diese  Möglichkeit
natürlich  nur  solange  gegeben,  als  aus  Kleinbetrieben  genügend  Nachwuchs  zur  Verfügung
gestellt  werden  kann.  Abgesehen  aber  davon,  daß  in  vielen  Geschäftszweigen  die  Zahl  dieser
Kleinbetriebe  nicht  mehr  ausreichte,  um  diese  Aufgabe  zu  erfüllen,  war  auch  die  Ausbildung
dort  nur  mangelhaft.  Die  Erfordernisse  des  Großbetriebs  sind  meist  völlig  anderer  Art,  so  daß
selbst  die  beste  Anlemung  im  Klein-  und  Mittelbetrieb  keinen  Ersatz  bietet  für  die  Ausbildung
im  Großbetrieb  selbst.
Andererseits  aber  ist  die  Frage  der  Ausbildung  im  Großbetrieb  —  wie  schon  oben  bemerkt
wurde  —  nicht  einfach.  Die  alte  Lehre,  die  mehr  auf  dem  Zufall  aufgebaut  war,  genügt  nicht
mehr;  die  Kenntnisse  müssen  planmäßig  erworben  und  umfassend  sein,  soll  nicht  der  spätere
Angestellte  in  seinem  beruflichen  Fortkommen  behindert  und  geschädigt  werden.  Die  weit
verbreitete  Unsitte,  den  Lehrling  entweder  nur  mit  einfachen  Arbeiten  und  Botengängen  zu
beschäftigen  oder  aber  ihn  in  einer  Abteilung,  wo  er  zu  einer  ganz  bestimmten  Arbeit  herangebildet ­
  wurde,  festzuhalten,  entspricht  weder  den  Erfordernissen  der  Betriebe  nach  gut  und
allseitig  ausgebildeten  Kräften  noch  denen  der  Mitarbeiter  nach  einer  Ausbildung,  die  sie
kenntnisreich,  allseitig  verwendungsfähig  und  dadurch  nützlich  und  selbstsicher  macht.  Zwar
sind  die  Schwierigkeiten  einer  guten  Ausbildung  in  stark  gegliederten  Betrieben,  deren  Angestellte ­
  oft  nur  mechanische  Arbeiten  verrichten  und  ein  sehr  kleines  Arbeitsgebiet  übersehen,
nicht  gering.  Die  Mängel  der  Unterweisung  entstehen  oft  nicht  nur  aus  fehlendem  Verständnis,
sondern  auch  aus  fehlenden  Fähigkeiten  und  Gelegenheiten.
Alle  diese  Gründe  geben  Anlaß,  daß  die  Klagen  über  die  mangelnde  Lehrlingsausbildung ­
  immer  lauter  erhoben  wurden.  Sie  kommen  zum  Teil  von  den  Betrieben, ­
  überwiegend  aber  von  den  Lehrlingen  oder  deren  Eltern  und  haben  dazu
geführt,  daß  neben  die  eigentliche  Praxis  sowohl  seitens  der  Betriebe  als  auch
seitens  des  Staates  besondere  Portbildungsmögliohkeiten  gestellt  wurden.  Die
theoretische  Ausbildung  soll  nun  ergänzen,  was  an  allgemeinem  Überblick  fehlt,
soll  die  einzelnen  Tätigkeiten  und  ihre  Auswirkung  verständlich  machen,  aber
auch  ihre  Bedeutung  im  Rahmen  des  Ganzen  —  des  Staates  oder  des  Betriebes  —•
festhalten  und  so  zu  einer  sinnvolleren  Einstellung  auch  zu  den  Kleinigkeiten  der
täglichen  Arbeit  verhelfen.
Nach  einer  Erhebung  des  Preußischen  Statistischen  Landesamts  gab  es  im  Jahre  1925  in
Preußen  etwa  220  000  kaufmännische  Lehrlinge  (einschl.  Bürolehrlingen  und  4000  technischen
Lehrlingen);  in  ganz  Deutschland  wird  ihre  Zahl  auf  etwa  340  000  geschätzt,  von  denen  zwei
Drittel  auf  das  männliche  und  ein  Drittel  auf  das  weibliche  Geschlecht  entfallen.  Den
größten  Teil  dieser  Lehrlinge  nehmen  die  Gewerbegruppen  Handel  und  Verkehr  auf;  fast
15%  der  männlichen  und  35%  der  weiblichen  Erwerbstätigen  in  dieser  Gruppe  waren  Jugendliche ­
  unter  20  Jahren.  Über  drei  Viertel  der  Lehrlinge  Preußens  wurden  beispielsweise ­
  allein  im  Handel  ausgebildet.  Im  reinen  Warenhandel  sind  über  22%  der  männlichen
und  fast  20%  der  weiblichen  Erwerbstätigen  Lehrlinge  gewesen.
Bei  der  großen  Bedeutung,  die  die  berufliche  Ausbildung  und  Erziehung  der  Jugend  für
ein  Land  wie  Deutschland  hat,  das  überwiegend  Verarbeitungsland  ist,  kann  es  nicht  wundernehmen, ­
  wenn  schon  frühzeitig  der  Staat  in  die  Gestaltung  des  Lehrlingswesens  eingegriffen
hat.  Das  HGB.  gibt  in  den  §§  76—82  Vorschriften,  nach  denen  der  Lehrling  in  den  kaufmännischen ­
  Arbeiten  in  zweckmäßiger  Art,  Ausdehnung  und  Reihenfolge  unterwiesen  werden
muß,  entweder  vom  Lehrherrn  selbst  oder  von  geeigneten  Vertretern.  Über  die  Dauer  der
Lehrzeit  wird  nur  gesagt,  daß  sie  nach  dem  Lehrvertrag  oder  nach  örtlichen  Verordnungen
oder  dem  Ortsgebrauch  festzusetzen  ist.
Im  allgemeinen  muß  es  überraschen,  daß  im  Gegensatz  zu  den  Lehrlingen  im  Handwerk
und  in  der  Industrie  die  kaufmännische  Lehre  seitens  des  Gesetzgebers  nur  wenig  beachtet
wurde.  Im  Laufe  der  Zeit  sind  sogar  in  der  Öffentlichkeit  hin  und  wieder  Zweifel  aufgetaucht,
ob  überhaupt  die  praktische  Lehre  im  Handelsgewerbe  beibehalten  werden  solle.  In  Ermangelung ­
  besserer  Vorschläge  ist  sie  jedoch  immer  noch  als  das  zweckmäßigste  Mittel  kaufmännischer ­
  Berufsausbildung  bestehen  geblieben.
Über  die  tatsächliche  Dauer  der  Lehrzeit  und  ihre  Einteilung  bestehen  keine
allgemeinen  Regeln;  bei  der  großen  Mannigfaltigkeit  wären  sie  auch  eher  schädlich ­
  als  nützlich.  Allgemein  dürfte  heute  die  Lehrzeit  3  Jahre  dauern;  doch  gibt
            
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