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und auf den ersten Blick hin einen befremdenden Eindruck machen
dürste, weil er sich mit gewissen, von der Theorie aufgestellten Dogmen
in Widerspruch setzt. Die Not der Zeit aber erfordert ganze Arbeit
und dürfte auch außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigen. Ich
habe mir daher das eine Ziel gesetzt, eine Steuer zu finden, die
möglichst ergiebig, möglichst einfach und möglichst gerecht ist,
und die zugleich das erholungsbedürftige wirtschaftliche Leben in
geringstem Maße belastet.
Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen:
Grundlage des ganzen Steuersystems bildet eine Ver
mögenshaftsteuer, welche von dem Gesamtvermögen des
Volkes erhoben wird, und zwar nach Maßgabe folgender einfacher
Berechnung: Jeder Steuerpflichtige hat alljährlich den Gesamtwert
seines Besitztums zu ermitteln, und zwar den Wert, den an diesem Tage
sein Besitztum darstellt. Unter Besitztum ist zu verstehen die gesamte be
wegliche und unbewegliche Habe, also Grund und Boden, Gebäude,
Maschinen und sonstige Betriebsmittel, Barvermögen, Inventar und
Mobiliar, Brillanten und Kunstgegenstände, kurzum, tatsächlich das Be
sitztum im eigentlichen und ausgedehntesten Sinne des Wortes. Von
diesem gesamten Besitztum soll der zehnte Teil als Eigentum der Gesamt
heit, das der einzelne gewissermaßen als Lehen erhalten hat. betrachtet
werden, und demzufolge hat er diesen zehnten Teil der Gesamtheit
in Form einer Steuer zu verzinsen, deren Höhe auf 5 Prozent an
zusetzen ist, wozu noch 1 Prozent Amortisation hinzukommt, so daß
die ganze Steuer jährlich 6 Prozent des zehnten Teils der gesamten
Habe des einzelnen beträgt. Wer also den Gesamtwert seines Ver
mögens an einem bestimmten Tage auf 100 000 M. beziffert, hätte
hiervon 10 Prozent mit 6 Prozent zu verzinsen und demzufolge eine
jährliche Steuer von 600 M. zu entrichten.
Neben dieser Vermögenshaftsteuer kommen nur noch zwei
Steuern in Betracht, nämlich eine Produktionssteuer, wonach
jeder Arbeitgeber 10 Prozent der von ihm gezahlten Lohnsumme
zu entrichten hat, und welche ich demnach als Lohnproduktions
steuer bezeichnen werde. Und zweitens eine Einkommensteuer,
welche aber nur die Einkommen über 25 000 M. bis zum Höchst