Full text: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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und auf den ersten Blick hin einen befremdenden Eindruck machen 
dürste, weil er sich mit gewissen, von der Theorie aufgestellten Dogmen 
in Widerspruch setzt. Die Not der Zeit aber erfordert ganze Arbeit 
und dürfte auch außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigen. Ich 
habe mir daher das eine Ziel gesetzt, eine Steuer zu finden, die 
möglichst ergiebig, möglichst einfach und möglichst gerecht ist, 
und die zugleich das erholungsbedürftige wirtschaftliche Leben in 
geringstem Maße belastet. 
Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen: 
Grundlage des ganzen Steuersystems bildet eine Ver 
mögenshaftsteuer, welche von dem Gesamtvermögen des 
Volkes erhoben wird, und zwar nach Maßgabe folgender einfacher 
Berechnung: Jeder Steuerpflichtige hat alljährlich den Gesamtwert 
seines Besitztums zu ermitteln, und zwar den Wert, den an diesem Tage 
sein Besitztum darstellt. Unter Besitztum ist zu verstehen die gesamte be 
wegliche und unbewegliche Habe, also Grund und Boden, Gebäude, 
Maschinen und sonstige Betriebsmittel, Barvermögen, Inventar und 
Mobiliar, Brillanten und Kunstgegenstände, kurzum, tatsächlich das Be 
sitztum im eigentlichen und ausgedehntesten Sinne des Wortes. Von 
diesem gesamten Besitztum soll der zehnte Teil als Eigentum der Gesamt 
heit, das der einzelne gewissermaßen als Lehen erhalten hat. betrachtet 
werden, und demzufolge hat er diesen zehnten Teil der Gesamtheit 
in Form einer Steuer zu verzinsen, deren Höhe auf 5 Prozent an 
zusetzen ist, wozu noch 1 Prozent Amortisation hinzukommt, so daß 
die ganze Steuer jährlich 6 Prozent des zehnten Teils der gesamten 
Habe des einzelnen beträgt. Wer also den Gesamtwert seines Ver 
mögens an einem bestimmten Tage auf 100 000 M. beziffert, hätte 
hiervon 10 Prozent mit 6 Prozent zu verzinsen und demzufolge eine 
jährliche Steuer von 600 M. zu entrichten. 
Neben dieser Vermögenshaftsteuer kommen nur noch zwei 
Steuern in Betracht, nämlich eine Produktionssteuer, wonach 
jeder Arbeitgeber 10 Prozent der von ihm gezahlten Lohnsumme 
zu entrichten hat, und welche ich demnach als Lohnproduktions 
steuer bezeichnen werde. Und zweitens eine Einkommensteuer, 
welche aber nur die Einkommen über 25 000 M. bis zum Höchst
	        
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