Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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und  auf  den  ersten  Blick  hin  einen  befremdenden  Eindruck  machen
dürste,  weil  er  sich  mit  gewissen,  von  der  Theorie  aufgestellten  Dogmen
in  Widerspruch  setzt.  Die  Not  der  Zeit  aber  erfordert  ganze  Arbeit
und  dürfte  auch  außergewöhnliche  Maßnahmen  rechtfertigen.  Ich
habe  mir  daher  das  eine  Ziel  gesetzt,  eine  Steuer  zu  finden,  die
möglichst  ergiebig,  möglichst  einfach  und  möglichst  gerecht  ist,
und  die  zugleich  das  erholungsbedürftige  wirtschaftliche  Leben  in
geringstem  Maße  belastet.
Zu  diesem  Zweck  wird  vorgeschlagen:
Grundlage  des  ganzen  Steuersystems  bildet  eine  Vermögenshaftsteuer, ­
  welche  von  dem  Gesamtvermögen  des
Volkes  erhoben  wird,  und  zwar  nach  Maßgabe  folgender  einfacher
Berechnung:  Jeder  Steuerpflichtige  hat  alljährlich  den  Gesamtwert
seines  Besitztums  zu  ermitteln,  und  zwar  den  Wert,  den  an  diesem  Tage
sein  Besitztum  darstellt.  Unter  Besitztum  ist  zu  verstehen  die  gesamte  bewegliche ­
  und  unbewegliche  Habe,  also  Grund  und  Boden,  Gebäude,
Maschinen  und  sonstige  Betriebsmittel,  Barvermögen,  Inventar  und
Mobiliar,  Brillanten  und  Kunstgegenstände,  kurzum,  tatsächlich  das  Besitztum ­
  im  eigentlichen  und  ausgedehntesten  Sinne  des  Wortes.  Von
diesem  gesamten  Besitztum  soll  der  zehnte  Teil  als  Eigentum  der  Gesamtheit, ­
  das  der  einzelne  gewissermaßen  als  Lehen  erhalten  hat.  betrachtet
werden,  und  demzufolge  hat  er  diesen  zehnten  Teil  der  Gesamtheit
in  Form  einer  Steuer  zu  verzinsen,  deren  Höhe  auf  5  Prozent  anzusetzen ­
  ist,  wozu  noch  1  Prozent  Amortisation  hinzukommt,  so  daß
die  ganze  Steuer  jährlich  6  Prozent  des  zehnten  Teils  der  gesamten
Habe  des  einzelnen  beträgt.  Wer  also  den  Gesamtwert  seines  Vermögens ­
  an  einem  bestimmten  Tage  auf  100  000  M.  beziffert,  hätte
hiervon  10  Prozent  mit  6  Prozent  zu  verzinsen  und  demzufolge  eine
jährliche  Steuer  von  600  M.  zu  entrichten.
Neben  dieser  Vermögenshaftsteuer  kommen  nur  noch  zwei
Steuern  in  Betracht,  nämlich  eine  Produktionssteuer,  wonach
jeder  Arbeitgeber  10  Prozent  der  von  ihm  gezahlten  Lohnsumme
zu  entrichten  hat,  und  welche  ich  demnach  als  Lohnproduktionssteuer ­
  bezeichnen  werde.  Und  zweitens  eine  Einkommensteuer,
welche  aber  nur  die  Einkommen  über  25  000  M.  bis  zum  Höchst ­
            
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