Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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nur  die  Personen  mit  einem  Jahreseinkommen  von  mehr  als
25000  Mark  erfaßt?)  Trotz  dieser  Nicht-Allgemeinheit  und  Nicht-Gleichmäßigkeit
  ist  die  Einkommensteuer  gerecht,  man  kann  sogar
sagen:  gerade  deswegen  ist  sie  gerecht,  sie  trägt  dem  allgemeinen
Volksempfinden,  daß  größere  Einkommen  besonders  zu  belasten  sind,
gebührend  Rechnung.  Was  die  volkswirtschaftlichen  Gesichtspunkte,
unter  denen  die  Einkommensteuer  zu  betrachten  ist,  betrifft,  so'  wird
sie  kaum  in  irgendeiner  Weise  störend  in  den  Gang  des  Wirtschaftslebens ­
  eingreifen;  Wirtschaftskämpfe  wird  sie  nicht  Hervorrufen.
Schon  größer  und  näherliegend  ist  die  Gefahr,  daß  die  Einkommensteuer ­
  den  Vermögensstamm  angreifen  könnte;  hier  muß  der  Steuersatz ­
  sich  eben  in  sinngemäß  vernünftigen  Grenzen  halten.  Dafür  in
dem  Maße  zu  sorgen,  wie  es  das  Gesamtinteresse  erheischt,  wird  die

*)  Es  entsteht  au  dieser  Stelle  die  Frage,  wie  die  sehr  große  Zahl
derjenigen  Gewerbetreibenden  steuerlich  zu  erfassen  sind,  die  ohne  Angestellte
arbeiten  und  unter  25000  M.  verdienen?  Hierauf  ist  zu  antworten,  daß
jeder  selbständige  Arbeiter,  dessen  Einkommen  also  nicht  schon  durch  einen
ihn  beschäftigenden  Betrieb  versteuert  wird,  selbstverständlich  sein  Einkommen
bis  zur  Höhe  von  26000  M.  mit  dem  Satz  der  Lohnumsatzsteuer  zu  versteuern
hat.  Ein  Beispiel  wird  die  Sache  am  besten  erhellen.  Ein  selbständiger
Geschäftsmann  mag  jährlich  netto  40000  M.  verdienen,  er  hat  alsdann  im
Laufe  des  Jahres  auf  25000  M.  die  zehnprozentige  Lohnprodnktionssteuer
für  seine  Person  abzuführen,  der  Mehrgewinn  von  15000  M.  wäre  mit
300000  M.  zu  kapitalisieren,  wofür  1800  M.  als  Vermögenshaftsteuer  in
Betracht  käme.  Es  verbleiben  ihm  dann  13200  M.,  wovon  er  10000  M.
verbraucht,  die  mit  2000  M.  Einkommensteuer  zu  belasten  sind.  Die  dann
noch  ersparten  1200  M.  sind  steuerfrei,  weil  diese  Ersparnis  schon  von  der
Vermögenshaftsteuer  ersaßt  ist,  und  hierfür  kommt  eine  Versteuerung  erst
im  nächsten  Jahre  in  Frage.  (Ein  ausführliches  Beispiel  ist  im  Schlußkapitel
  angegeben.)
Im  Anschluß  hieran  ist  zu  erwägen,  wie  es  um  die  unselbständigen
Personen  oder  überhaupt  um  die  in  der  Produktion  tätigen  Personen  bestellt
ist,  die  über  25000  3R.  verdienen.  Hier  würde  sich  die  Sache  folgendermaßen
stellen:  Bis  zur  Höhe  von  25000  M.  sind  alle  im  Betrieb  beschäftigten  Personen, ­
  die  Chefs  so  gut  wie  die  Prokuristen,  Angestellten  und  Arbeiter,  als
Glieder  des  Betriebes  anzusehen,  und  nicht  die  Personen  selber,  sondern  der
Betrieb  als  solcher  hat  für  diese  die  Lohnumsatzsteuer  zu  erledigen,  wodurch
der  Vorteil  entsteht,  daß  die  auf  diese  Personen  entfallende  Lohnumsatzsteuer
ebenfalls  als  Produktionskosten  in  der  Kalkulation  auftreten.  Soweit  diese
Personen  ein  höheres  Einkommen  als  25000  M.  haben,  unterliegen  sie  selbstverständlich ­
  der  Einkommenbesteuerung.
            
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