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grains troy = 0,4882 gr Feingold, verausgabte. Während
bis dahin der Goldwert der Rupie mit dem Silberpreis sich
bewegte, oder genauer, der Rupienkurs um die Goldparität
herum und mit ihr geschwankt hatte, wurde durch die Dekretierung
von 7,53344 grains troy Gold = 1 Rupie für den
ausländischen Zahlungsverkehr Indiens ein fester Punkt
nach oben, ein Kursmaximum geschaffen, denn diese Geldmenge
entspricht dem Goldgehalt von 1 / 1B £ , also 16 d.
Wer für 16 d Gold einlieferte, mußte dafür 1 Rp, oder für
je 1 £ Sterling 15 Rp, erhalten, gleichgültig, wie hoch der
Silberpreis stand. Die Goldparität der Rupie war somit
auf 16 d festgesetzt. Die Lage war im Durchschnitt des
Jahres 1893 folgende:
Silberpreis d 35,375
Silberwert der Rupie in d 13,15
Rupienkurs in d 14,82
Um das gewählte Pari von 16 d zu erreichen, mußte der
Rupienkurs sich völlig von seinem Silberwert loslösen, entsprechend
steigen und sich auf ungefähr diesem Punkte
halten. Der Kursverlauf während der Reformperiode war
nach den Ziffern von Schmalenbach 1 ) folgender:
Im Jahresdurchschnitt 1893 1894 1895 1896 1897 1898
Silherpreis d 35 a / 8 28 16 /io 29 7 /s 30 S U 27 °/ 16 26 15 /, e
Silberwert der Rupie in d 13,15 10,75 11,10 11,43 10,24 9,99
Rupienkurs in d 14,82 13,31 13,31 15,4P) 15 sl /s 2 ! ) 16 l / s! , 3 )
Am 25, Juni 1893, dem Tage des Inkrafttretens des
Währungsgesetzes, hatte der Rupienkurs bereits die Parität
von 16 d erreicht, da die Spekulation das mutmaßliche Steigen
des Kurses vorweggenommen hatte. Schon im folgenden
Monat begann der Kurs indessen wieder zu fallen, und
endgültig erreicht wurde die Parität erst 1897, Durch das
Währungsgesetz vom 15. September 1899 wurde der englische
Sovereign zum legal tender,, zum gesetzlichen Zahlungsmittel
erklärt, der Silber-Rupie aber die volle Zahlkraft
belassen, während bereits 1897 die freie Ausprägung
von Gold eingeführt worden war. Das indische Silbergeld
ist so mit dem englischen Goldgelde zu einer Einheit gell
a. a. O,
2) Ultimo Februar 1898.
3) Am Jahresende 1896,