Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

—  11  —
geblieben.  Der  Klassenunterschied  von  Kapitalist  und  Arbeiter
besteht  fort  und  damit  die  Grundlage  des  politisch  und  wirtschaftlich ­
  den  deutschen  Volksfrieden  vergiftenden  Klassenkampfes,  der
die  Aufbauarbeit,  die  jetzt  bevorsteht,  in  allergrößte  Gefahr  bringt.

Die  Arbeit  als  Werteinlage.
Der  Gedanke,  daß  durch  eine  Beteiligung  des  arbeitenden
Menschen  am  Ertrage  wirtschaftlicher  Unternehmungen  eine
die  Volkswirtschaft  fördernde  Interessengemeinschaft  zwischen
Unternehmertum  und  Arbeiterschaft  herausgebildet  werden  kann,
ist  bereits  in  weite  Kreise  des  Volkes  eingedrungen.  Der  Grundgedanke ­
  ist  dabei  der,  daß  der  Arbeiter  durch  die  Gewinnbeteiligung ­
  zu  erhöhten  Leistungen  angespornt  wird.  Aber  in  den
meisten  Fällen  ist  die  Gewinnbeteiligung  nur  als  ein  Lohnsystem
und  nicht  als  eine  besondere  Unternehmungsform  gedacht
und  ermöglicht  dem  arbeitenden  Menschen  auch  nicht  die  Teilhaberschaft ­
  am  Gesamtkomplex  des  Unternehmens.  Ursprünglich
hat  sich  die  Arbeiterschaft  gegen  jede  Gewinnbeteiligung  gesträubt.
Sie  glaubte  darin  ein  Mittel  sehen  zu  sollen,  das  ihre  großen  Organisationen, ­
  durch  die  sie  im  Lohnkampf  stark  geworden  war,  zu  zertrümmern ­
  geeignet  wäre.  Zweifellos  hat  eine  große  Anzahl  von
Vorschlägen  der  Gewinnbeteiligung  diese  Tendenz,  aber  es  ist
durchaus  nicht  notwendig,  daß  die  Beteiligung  des  arbeitenden
Menschen  am  Ertrage  wirtschaftlicher  Unternehmungen  den  Gedanken ­
  der  Arbeiterorganisationen  irgendwie  berührt,  und  das
hat  zu  dem  Erfolge  geführt,  daß  der  Allgemeine  Deutsche  Gewerkschaftsbund ­
  seine  Haltung  zur  Frage  der  Gewinnbeteiligung  bereits
merklich  geändert  hat.  Seine  Begründung  geht  darauf  hinaus,  daß
die  Notwendigkeit  einer  Steigerung  der  Arbeitsleistungen  zu  dem
notwendigen  Ausgleich  einer  Gewinnbeteiligung  geführt  hat,  und
daß  durch  die  Einführung  des  Betriebsrätegesetzes  als  Anfang
eines  konstitutionellen  Arbeitssystems  eine  Sicherheit  gegen  eine
Verschleierungstaktik  des  Kapitalisten  geschaffen  ist.  Die  bisherigen ­
  Bedenken  gegen  die  Möglichkeit  einer  wirksamen  Kontrolle ­
  der  Geschäftsführung  und  Gewinnverteilung  sind  dadurch
beseitigt.  Es  kommt  jetzt  auf  das  System  an,  das  dem  berechtigten ­
  Streben  des  arbeitenden  Menschen  nach  dem  Ertrage  seiner
Arbeit  in  gleicher  Weise  gerecht  werden  muß,  wie  dem  Kapital,
das  die  Grundlage  für  eine  produktive  Tätigkeit  der  Arbeit  bietet.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.