Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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3.  das  Streben  nach  Steigerung  der  Arbeitsleistung;
4.  Scheu  vor  den  Gewerkschaften.
Der  erste  Punkt  ist  für  die  Gewerkschaften  von  nebensächlicher
Bedeutung  gewesen  und  ein  Arbeiterstandpunkt,  der  nicht  „an
den  Edelmut  der  Arbeitgeber  appellieren“,  sondern  nur  sein  Recht
fordern  will,  ist  bis  zu  einem  gewissen  Grade  zu  verstehen,  wenn
ich  ihnen  auch  darin  entgegentreten  muß,  daß  eine  gesunde  und
gerechte  Einsicht  der  Unternehmer  ihnen  ein  erstrebenswertes
Ziel  sein  müßte.  Ich  halte  es  nicht  nur  für  wertvoller  in  der  Volkswirtschaft, ­
  wenn  beiderseitige  Einsicht  lieber  den  Weg  der  Verständigung ­
  zu  wählen  bestrebt  ist,  als  wenn  man  von  vornherein
mit  der  Macht  im  Kampfe  protzt.  Das  Klassenkampfprinzip,  auf
das  sich  die  Gewerkschaften  eingeschworen  hatten,  ist  in  der
Praxis  auch  erfreulicherweise  immer  mehr  in  den  Hintergrund
getreten  und  gerade  die  verständigungsbereite  Einsicht  der  Gewerkschaften ­
  hat  zum  größten  Teil  ihre  Erfolge  gezeitigt  und
ihre  Macht  verstärkt.  Aber  es  kommt  hier  auch  gar  nicht  auf  Edelmut ­
  an,  sondern  auf  soziale  Gerechtigkeit,  die  den  Gewerkschaften ­
  doch  immer  ein  hehres  Ziel  gewesen  ist.
Wichtiger  erscheint  mir  die  Begründung,  mit  denen  die  Gewerkschaften ­
  (laut  Korrespondenzblatt  des  Allgemeinen  Deutschen
Gewerkschaftsbundes,  30.  Jahrgang,  Nr.  9)  den  zweiten  Punkt
abtun  zu  können  glauben.  Sie  erklären,  daß  sie  ihre  Lohnforderungen ­
  nicht  als  moralische  Potenz  geltend  machen,  da
sich  „heute  die  Wissenschaft  darüber  einig  sei,  daß  es  unmöglich
ist,  den  wahren  Anteil  des  Arbeiters  an  den  von  ihm  erzeugten
Arbeitsprodukt  auch  nur  annähernd  festzustellen“.  Ich  würde
es  für  unmoralisch  halten,  weil  man  Wahrheit  und  vollkommene
Gerechtigkeit  nicht  zu  erreichen  glaubt,  das  Streben  nach  diesen
Idealen  aufzugeben,  und  um  einen  moralischen  Vorwurf  gegen  die
Gewerkschaften  vermeiden  zu  können,  glaube  ich  mir  ihre  ablehnende ­
  Begründung  mehr  aus  einer  flüchtigen  Leichtfertigkeit
mit  Redensarten  und  einer  gewissen  rechts-  und  machtpolitischen
Wichtigtuerei  erklären  zu  sollen.  Denn  einzig  und  allein  als  moralische ­
  Potenz  sind  Lohnforderungen  und  Lohnmehrforderungen
berechtigt  und  unbesiegbar  stark  werden  sie  erst  aus  dem  Streben
heraus,  eine  möglichst  gerechte  Wertung  der  Produktions  werte
des  Kapitals  und  der  Arbeit  durchzuführen.  Tatsächlich  stützen
sich  ja  auch  die  Gewerkschaften  bei  ihren  Lohnforderungen  stets
auf  dieses  moralische  Recht  und  beweisen  sich  als  praktisch  außerordentlich ­
  moralisch,  wenn  sie  auch  in  der  Theorie  das  Prinzip
            
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