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Die Produktionssteigerung als Triebfeder der Ge
winnbeteiligung — noch mehr als Folge einer gerechten, all
gemeinen Beteiligung — hat nicht nur für den Unternehmer und
für den Arbeiter außerordentliche Bedeutung, sondern noch viel
mehr für die Volkswirtschaft. Meine Meinung ist, daß unter den
gegenwärtigen Wirtschaftsverhältnissen auf gar kein Mittel
verzichtet werden kann, das in irgendeiner Weise die Pro
duktion günstig beeinflussen kann. Ist die Beteiligung aber
ein Mittel zur Produktionserhöhung und ist sie in logischer Folge
dessen eine Möglichkeit zum Wiederaufbau, so wäre es ein nicht
zu verantwortendes Verbrechen gegen das Volk, wenn man sie ab
lehnen oder auch nur verzögern wollte. Darum erscheint mir auch
die Durchführung der sozialindividualistischen Wirtschaftsform in
der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit mit der Areits-
aktie so zwingend zu sein, daß sie unbedingt und mit menschen
möglichster Beschleunigung in der deutschen Volkswirtschaft er
folgen muß.
Die Gewerkschaften geben zu, daß sich eine Steigerung der
Arbeitsleistung, mithin also eine Steigerung der Produktion
schon bei den primitivsten Systemen der Gewinnbeteiligung heraus
gestellt hat. Diese Feststellung ist das denkbar stärkste Argument
für die Berechtigung und Notwendigkeit meiner Bestrebungen.
Denn wieviel mehr an Produktionssteigerung muß bei einem so
umfangreichen und allgemeinen Prozeß der Beteiligung durch
die Arbeitsaktie sich ergeben, als bei geringer und ausschließ
licher Gewinnbeteiligung. Ich fuße auf dieser Erfahrungstatsache,
die durchschlagender als Beweis ist als alle erdenklichen
theoretischen Begründungen.
Läßt sich bei dieser Sachlage und angesichts der Not des deut
schen Volkes noch das Argument dagegen rechtfertigen, daß dem
Arbeiter aus der Beteiligung am Ertrage nicht in dem gleichen
Maße ein Profit herausspringt, wie er dem Unternehmer erwächst 1
Ich muß hier den Ausgleich vorwegnehmen, den die in einem spä
teren Kapitel behandelte Reichssteueraktie schafft, die beim
Kapitel sowohl direkt die Substanz, den gemeinen Wert, als auch
den Ertrag erfaßt, bei der Arbeit naturgemäß nur den Ertrag er
fassen kann. Auf diese Weise kommen die von den Arbeitern be
kämpften Extraprofite der Unternehmer der Allgemeinheit zu
gute und dagegen dürfte wohl auch der Arbeiter keinen begrün
deten Einwand erheben dürfen. Aber selbst wenn der Unternehmer
einen größeren Ertrag aus der Beteiligung der Arbeiter für sich