Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Die Produktionssteigerung als Triebfeder der Ge 
winnbeteiligung — noch mehr als Folge einer gerechten, all 
gemeinen Beteiligung — hat nicht nur für den Unternehmer und 
für den Arbeiter außerordentliche Bedeutung, sondern noch viel 
mehr für die Volkswirtschaft. Meine Meinung ist, daß unter den 
gegenwärtigen Wirtschaftsverhältnissen auf gar kein Mittel 
verzichtet werden kann, das in irgendeiner Weise die Pro 
duktion günstig beeinflussen kann. Ist die Beteiligung aber 
ein Mittel zur Produktionserhöhung und ist sie in logischer Folge 
dessen eine Möglichkeit zum Wiederaufbau, so wäre es ein nicht 
zu verantwortendes Verbrechen gegen das Volk, wenn man sie ab 
lehnen oder auch nur verzögern wollte. Darum erscheint mir auch 
die Durchführung der sozialindividualistischen Wirtschaftsform in 
der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit mit der Areits- 
aktie so zwingend zu sein, daß sie unbedingt und mit menschen 
möglichster Beschleunigung in der deutschen Volkswirtschaft er 
folgen muß. 
Die Gewerkschaften geben zu, daß sich eine Steigerung der 
Arbeitsleistung, mithin also eine Steigerung der Produktion 
schon bei den primitivsten Systemen der Gewinnbeteiligung heraus 
gestellt hat. Diese Feststellung ist das denkbar stärkste Argument 
für die Berechtigung und Notwendigkeit meiner Bestrebungen. 
Denn wieviel mehr an Produktionssteigerung muß bei einem so 
umfangreichen und allgemeinen Prozeß der Beteiligung durch 
die Arbeitsaktie sich ergeben, als bei geringer und ausschließ 
licher Gewinnbeteiligung. Ich fuße auf dieser Erfahrungstatsache, 
die durchschlagender als Beweis ist als alle erdenklichen 
theoretischen Begründungen. 
Läßt sich bei dieser Sachlage und angesichts der Not des deut 
schen Volkes noch das Argument dagegen rechtfertigen, daß dem 
Arbeiter aus der Beteiligung am Ertrage nicht in dem gleichen 
Maße ein Profit herausspringt, wie er dem Unternehmer erwächst 1 
Ich muß hier den Ausgleich vorwegnehmen, den die in einem spä 
teren Kapitel behandelte Reichssteueraktie schafft, die beim 
Kapitel sowohl direkt die Substanz, den gemeinen Wert, als auch 
den Ertrag erfaßt, bei der Arbeit naturgemäß nur den Ertrag er 
fassen kann. Auf diese Weise kommen die von den Arbeitern be 
kämpften Extraprofite der Unternehmer der Allgemeinheit zu 
gute und dagegen dürfte wohl auch der Arbeiter keinen begrün 
deten Einwand erheben dürfen. Aber selbst wenn der Unternehmer 
einen größeren Ertrag aus der Beteiligung der Arbeiter für sich
	        
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