Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Die  Produktionssteigerung  als  Triebfeder  der  Gewinnbeteiligung ­
  —  noch  mehr  als  Folge  einer  gerechten,  allgemeinen ­
  Beteiligung  —  hat  nicht  nur  für  den  Unternehmer  und
für  den  Arbeiter  außerordentliche  Bedeutung,  sondern  noch  viel
mehr  für  die  Volkswirtschaft.  Meine  Meinung  ist,  daß  unter  den
gegenwärtigen  Wirtschaftsverhältnissen  auf  gar  kein  Mittel
verzichtet  werden  kann,  das  in  irgendeiner  Weise  die  Produktion ­
  günstig  beeinflussen  kann.  Ist  die  Beteiligung  aber
ein  Mittel  zur  Produktionserhöhung  und  ist  sie  in  logischer  Folge
dessen  eine  Möglichkeit  zum  Wiederaufbau,  so  wäre  es  ein  nicht
zu  verantwortendes  Verbrechen  gegen  das  Volk,  wenn  man  sie  ablehnen ­
  oder  auch  nur  verzögern  wollte.  Darum  erscheint  mir  auch
die  Durchführung  der  sozialindividualistischen  Wirtschaftsform  in
der  Gleichberechtigung  von  Kapital  und  Arbeit  mit  der  Areitsaktie
  so  zwingend  zu  sein,  daß  sie  unbedingt  und  mit  menschenmöglichster ­
  Beschleunigung  in  der  deutschen  Volkswirtschaft  erfolgen ­
  muß.
Die  Gewerkschaften  geben  zu,  daß  sich  eine  Steigerung  der
Arbeitsleistung,  mithin  also  eine  Steigerung  der  Produktion
schon  bei  den  primitivsten  Systemen  der  Gewinnbeteiligung  herausgestellt ­
  hat.  Diese  Feststellung  ist  das  denkbar  stärkste  Argument
für  die  Berechtigung  und  Notwendigkeit  meiner  Bestrebungen.
Denn  wieviel  mehr  an  Produktionssteigerung  muß  bei  einem  so
umfangreichen  und  allgemeinen  Prozeß  der  Beteiligung  durch
die  Arbeitsaktie  sich  ergeben,  als  bei  geringer  und  ausschließlicher ­
  Gewinnbeteiligung.  Ich  fuße  auf  dieser  Erfahrungstatsache,
die  durchschlagender  als  Beweis  ist  als  alle  erdenklichen
theoretischen  Begründungen.
Läßt  sich  bei  dieser  Sachlage  und  angesichts  der  Not  des  deutschen ­
  Volkes  noch  das  Argument  dagegen  rechtfertigen,  daß  dem
Arbeiter  aus  der  Beteiligung  am  Ertrage  nicht  in  dem  gleichen
Maße  ein  Profit  herausspringt,  wie  er  dem  Unternehmer  erwächst  1
Ich  muß  hier  den  Ausgleich  vorwegnehmen,  den  die  in  einem  späteren ­
  Kapitel  behandelte  Reichssteueraktie  schafft,  die  beim
Kapitel  sowohl  direkt  die  Substanz,  den  gemeinen  Wert,  als  auch
den  Ertrag  erfaßt,  bei  der  Arbeit  naturgemäß  nur  den  Ertrag  erfassen ­
  kann.  Auf  diese  Weise  kommen  die  von  den  Arbeitern  bekämpften ­
  Extraprofite  der  Unternehmer  der  Allgemeinheit  zu
gute  und  dagegen  dürfte  wohl  auch  der  Arbeiter  keinen  begründeten ­
  Einwand  erheben  dürfen.  Aber  selbst  wenn  der  Unternehmer
einen  größeren  Ertrag  aus  der  Beteiligung  der  Arbeiter  für  sich
            
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