Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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dritten, einer neuen Instanz, zufließen soll, so wird auch die Gleich 
richtung der Interessen zwischen Kapital und Arbeit nicht erreicht. 
Es erfolgt keine soziale Emanzipation des Arbeiters, sondern 
er wechselt nur den Herrn, der bisher der Unternehmer war, und 
erhält als Herrn eine Doppelinstanz: Kapital und Werkgenossen 
schaft. Freiheit des Arbeiters, eines jeden einzelnen für sich, ist 
aber das Grunderfordernis einer wirtschaftlichen Übertragung der 
politischen Gleichberechtigung. Und hier wieder Verbureaukrati- 
sieren und nur die Gesamtheit der Arbeiter als Miteigentümer der 
Produktion zuzulassen, heißt, sie in dauernde Knechtschaft zu 
verführen. Der patriarchalische Unternehmer ist sogar noch eine 
gerechtere Instanz als die blinde Masse der Gesamtheit. Erzberger 
bewährt sich deshalb mit seinem scheinbar sozialen Vorschläge als 
ein täuschender Verführer der Arbeiterschaft. Sein Soli- 
darismus ist, soweit er durchführbar ist, nicht sein eigenes 
Produkt, und überhaupt kein Solidarismus soweit er sein eigenes 
Produkt ist,eine unsoziale und ungerechte Lösung, die auch 
keine Steigerung der Produktion zur Folge haben kann, weil es ein 
Trugschluß ist, in einem Massensystem die Initiative des Arbeiters 
zu wecken. Der sogenannte christliche Solidarismus ist deshalb 
keine Lösung, die in ein aufbauendes Programm aufgenommen 
werden darf. Es ist erfreulich, daß die Gewerkschaften, die die 
sozialen Schwächen dieses Vorschlages erkennen, den Erzberger- 
schen Gruppenkapitalismus ablehnen. 
Abgesehen von dem Vorschläge des Landrats v. Dewitz, der, 
wie bereits an anderer Stelle geschildert, ein Miteigentumsrecht 
in Höhe der Aufzugskosten eines arbeitenden Menschen in die 
Wirtschaft einführen will, gehen die meisten anderen Vorschläge 
an der sozialen Lösung vorbei und beschäftigen sich nur mit einer 
Gewinnbeteiligung der Arbeiter. Es handelt sich dabei um den 
Vorschlag, den Arbeiter durch die Kleinaktie zum Kleinkapi 
talisten zu machen oder um Überlassung eines Gewinnanteils an 
Arbeitergenossenschaften. Während die Arbeitsaktie die Wert 
einlage der Arbeit in die Volkswirtschaft repräsentiert, ist die 
Kleinaktie eine gekaufte Kapitalaktie, nur mit dem Unterschied, 
daß sie auf geringere Beträge, als nach dem Aktienrecht möglich 
ist, lauten soll. Geheimrat Dr. Hugenberg begründet seinen Vor 
schlag damit, daß „der Arbeiter durch seine eigene Arbeit zum 
Mitunternehmer“ werden soll. Der Begriff Arbeit ist hier indessen 
in einem anderen als dem gewöhnlichen Sinne verstanden, denn 
Hugenberg meint kein Recht der Arbeit an sich, sondern will
	        
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