Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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dritten,  einer  neuen  Instanz,  zufließen  soll,  so  wird  auch  die  Gleichrichtung ­
  der  Interessen  zwischen  Kapital  und  Arbeit  nicht  erreicht.
Es  erfolgt  keine  soziale  Emanzipation  des  Arbeiters,  sondern
er  wechselt  nur  den  Herrn,  der  bisher  der  Unternehmer  war,  und
erhält  als  Herrn  eine  Doppelinstanz:  Kapital  und  Werkgenossenschaft. ­
  Freiheit  des  Arbeiters,  eines  jeden  einzelnen  für  sich,  ist
aber  das  Grunderfordernis  einer  wirtschaftlichen  Übertragung  der
politischen  Gleichberechtigung.  Und  hier  wieder  Verbureaukratisieren
  und  nur  die  Gesamtheit  der  Arbeiter  als  Miteigentümer  der
Produktion  zuzulassen,  heißt,  sie  in  dauernde  Knechtschaft  zu
verführen.  Der  patriarchalische  Unternehmer  ist  sogar  noch  eine
gerechtere  Instanz  als  die  blinde  Masse  der  Gesamtheit.  Erzberger
bewährt  sich  deshalb  mit  seinem  scheinbar  sozialen  Vorschläge  als
ein  täuschender  Verführer  der  Arbeiterschaft.  Sein  Solidarismus
  ist,  soweit  er  durchführbar  ist,  nicht  sein  eigenes
Produkt,  und  überhaupt  kein  Solidarismus  soweit  er  sein  eigenes
Produkt  ist,eine  unsoziale  und  ungerechte  Lösung,  die  auch
keine  Steigerung  der  Produktion  zur  Folge  haben  kann,  weil  es  ein
Trugschluß  ist,  in  einem  Massensystem  die  Initiative  des  Arbeiters
zu  wecken.  Der  sogenannte  christliche  Solidarismus  ist  deshalb
keine  Lösung,  die  in  ein  aufbauendes  Programm  aufgenommen
werden  darf.  Es  ist  erfreulich,  daß  die  Gewerkschaften,  die  die
sozialen  Schwächen  dieses  Vorschlages  erkennen,  den  Erzbergerschen
  Gruppenkapitalismus  ablehnen.
Abgesehen  von  dem  Vorschläge  des  Landrats  v.  Dewitz,  der,
wie  bereits  an  anderer  Stelle  geschildert,  ein  Miteigentumsrecht
in  Höhe  der  Aufzugskosten  eines  arbeitenden  Menschen  in  die
Wirtschaft  einführen  will,  gehen  die  meisten  anderen  Vorschläge
an  der  sozialen  Lösung  vorbei  und  beschäftigen  sich  nur  mit  einer
Gewinnbeteiligung  der  Arbeiter.  Es  handelt  sich  dabei  um  den
Vorschlag,  den  Arbeiter  durch  die  Kleinaktie  zum  Kleinkapitalisten ­
  zu  machen  oder  um  Überlassung  eines  Gewinnanteils  an
Arbeitergenossenschaften.  Während  die  Arbeitsaktie  die  Werteinlage ­
  der  Arbeit  in  die  Volkswirtschaft  repräsentiert,  ist  die
Kleinaktie  eine  gekaufte  Kapitalaktie,  nur  mit  dem  Unterschied,
daß  sie  auf  geringere  Beträge,  als  nach  dem  Aktienrecht  möglich
ist,  lauten  soll.  Geheimrat  Dr.  Hugenberg  begründet  seinen  Vorschlag ­
  damit,  daß  „der  Arbeiter  durch  seine  eigene  Arbeit  zum
Mitunternehmer“  werden  soll.  Der  Begriff  Arbeit  ist  hier  indessen
in  einem  anderen  als  dem  gewöhnlichen  Sinne  verstanden,  denn
Hugenberg  meint  kein  Recht  der  Arbeit  an  sich,  sondern  will
            
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