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Tragweite und Ausbaumöglichkeit freilich die Regierung selbst noch
nicht ahnt, die sich aber in dem neuen Wirtschaftssystem mit seiner
Aktiengliederung ergeben.
Nicht als neue Steuerquelle möchte ich die aus der Gleichberechtigung
von Kapital und Arbeit sich ergebenden Mehrgewinne
empfehlen, obwohl sich auch aus der dadurch bedingten Produktionssteigerung
ohnehin erhöhte Steuereinnahmen von ganz wesentlicher
Bedeutung ergeben, sondern als Modus einer neuen
Steuererfassung, die größere Erträge bei genauerer und automatischer
Anpassungsfähigkeit an die einzelnen Betriebe schon
durchdiegewaltigeErsparnis an Steuerverwaltungskosten
ergeben. Ich muß hierbei, ehe ich das System eingehend gegliedert
darlege, noch etwas weiter ausholen.
Die Steueraktie.
Die Regierung hat die Beteiligung an Wirtschaftsunternehmungen
ins Auge gefaßt. Bei der Notwendigkeit der Erschließung
neuer Einnahmequellen wird die Beteiligung kaum vermieden
werden, so schwer sie von den betroffenen Unternehmungen
auch empfunden werden mag, zumal wenn die Beteiligung — wenigstens
nach den bisher bekannten Plänen der Regierung —nicht
allgemein durchgeführt wird, sondern sich nur auf eine bestimmte
Gruppe, die Gesellschaften, erstrecken würde, die Dividenden
zahlen. Als Anteil an der Dividende ist die Beteiligung des Reiches
gedacht und sie verliert viel von ihrer wesentlichen Bedeutung dadurch,
daß sie nur eine Kapitalisierung der Körperschaftssteuer
werden soll. Diese Unvollkommenheit erklärt sich aus dem gegenwärtigen
Wirtschaftssystem, in dem nur dort ein Anhaltspunkt für
Dividendenbeteiligung gegeben ist, wo die Gewinnverteilung in der
Form von Dividenden erfolgt. Mit der Einführung der Arbeitsaktie
aber werden sämtliche Betriebe auf Dividendenverteilung
eingestellt werden müssen. Die Arbeitsaktien verwandeln eben
jeden gleichwie gearteten Betrieb in eine Art Aktiengesellschaft,
und so wird nicht nur die Einführung der Beteiligung des Reiches
an der Wirtschaft allgemein möglich, sondern ist geradezu die Ergänzung
des neuen Wirtschaftssystems durch ein Steuersystem
gegeben, das ein Hauptstück der Besteuerungstechnik überhaupt
und wegen seiner Einfachheit ein Ersatz für viele und
verschiedenartige Steuern, ja für alle aus Wirtschaftsbetrieben