Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Tragweite  und  Ausbaumöglichkeit  freilich  die  Regierung  selbst  noch
nicht  ahnt,  die  sich  aber  in  dem  neuen  Wirtschaftssystem  mit  seiner
Aktiengliederung  ergeben.
Nicht  als  neue  Steuerquelle  möchte  ich  die  aus  der  Gleichberechtigung ­
  von  Kapital  und  Arbeit  sich  ergebenden  Mehrgewinne
empfehlen,  obwohl  sich  auch  aus  der  dadurch  bedingten  Produktionssteigerung ­
  ohnehin  erhöhte  Steuereinnahmen  von  ganz  wesentlicher ­
  Bedeutung  ergeben,  sondern  als  Modus  einer  neuen
Steuererfassung,  die  größere  Erträge  bei  genauerer  und  automatischer ­
  Anpassungsfähigkeit  an  die  einzelnen  Betriebe  schon
durchdiegewaltigeErsparnis  an  Steuerverwaltungskosten
ergeben.  Ich  muß  hierbei,  ehe  ich  das  System  eingehend  gegliedert
darlege,  noch  etwas  weiter  ausholen.

Die  Steueraktie.
Die  Regierung  hat  die  Beteiligung  an  Wirtschaftsunternehmungen ­
  ins  Auge  gefaßt.  Bei  der  Notwendigkeit  der  Erschließung ­
  neuer  Einnahmequellen  wird  die  Beteiligung  kaum  vermieden ­
  werden,  so  schwer  sie  von  den  betroffenen  Unternehmungen
auch  empfunden  werden  mag,  zumal  wenn  die  Beteiligung  —  wenigstens ­
  nach  den  bisher  bekannten  Plänen  der  Regierung  —nicht
allgemein  durchgeführt  wird,  sondern  sich  nur  auf  eine  bestimmte
Gruppe,  die  Gesellschaften,  erstrecken  würde,  die  Dividenden
zahlen.  Als  Anteil  an  der  Dividende  ist  die  Beteiligung  des  Reiches
gedacht  und  sie  verliert  viel  von  ihrer  wesentlichen  Bedeutung  dadurch, ­
  daß  sie  nur  eine  Kapitalisierung  der  Körperschaftssteuer
werden  soll.  Diese  Unvollkommenheit  erklärt  sich  aus  dem  gegenwärtigen ­
  Wirtschaftssystem,  in  dem  nur  dort  ein  Anhaltspunkt  für
Dividendenbeteiligung  gegeben  ist,  wo  die  Gewinnverteilung  in  der
Form  von  Dividenden  erfolgt.  Mit  der  Einführung  der  Arbeitsaktie ­
  aber  werden  sämtliche  Betriebe  auf  Dividendenverteilung
eingestellt  werden  müssen.  Die  Arbeitsaktien  verwandeln  eben
jeden  gleichwie  gearteten  Betrieb  in  eine  Art  Aktiengesellschaft,
und  so  wird  nicht  nur  die  Einführung  der  Beteiligung  des  Reiches
an  der  Wirtschaft  allgemein  möglich,  sondern  ist  geradezu  die  Ergänzung ­
  des  neuen  Wirtschaftssystems  durch  ein  Steuersystem
gegeben,  das  ein  Hauptstück  der  Besteuerungstechnik  überhaupt ­
  und  wegen  seiner  Einfachheit  ein  Ersatz  für  viele  und
verschiedenartige  Steuern,  ja  für  alle  aus  Wirtschaftsbetrieben
            
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