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volkswirtschaftlichen Interessen berechtigt sein kann. Auch die
ses wird dem Staate nur gegen erhebliche Widerstände durchzu
setzen gelingen, die aber überwindlich sind, weil die Steueraktie
hauptsächlich und vor allem den Zahlungsmodus für andere
Steuern darstellt. Die Steueraktie hat dadurch eine starke Ähn
lichkeit mit der Arbeitsaktie.
Eine solche Art steuerlicher Erfassung hätte außerordentliche
Vorzüge, da automatisch sich die Steuer sowohl dem Ertrage
des Kapitals, als des durch Kapital und Arbeit geschaffenen Ma
terialwertes und auch der in jedem Wirtschaftsbetrieb eingesetzten
Arbeit anpaßt. Der Steueraktienwert würde, da er in einem be
stimmten festgelegten Verhältnis zu allen im Betriebe steckenden
volkswirtschaftlichen Werten bleibt, sich mit jeder Wert- sowie
jeder Ertragserhöhung gleichfalls erhöhen, ohne daß besondere
Veranlagungen notwendig sind. Der ganze Steuerapparat
würde dadurch um so mehr vereinfacht werden, je weiter die viel
verzweigten übrigen Steuerarten in der Steueraktie aufgehen und
durch sie ersetzt werden könnten. Auch die Lasten würden ohne
Zweifel dadurch viel gleichmäßiger und gerechter verteilt werden
können, als es auf dem sonst so unterschiedlichen Wege der Ver
anlagung zu den verschiedensten Steuern geschehen könnte. So
können im Laufe der Zeit die mannigfaltigsten Steuern so weit
in die Steueraktie eingebaut werden, daß letzten Endes nur noch
die Besteuerung der Personen und der Werte nebenher noch übrig
bliebe, die nicht in volkswirtschaftlichen Betrieben wirken. Ein
wesentlich einfacherer Steuerapparat, sehr wesentliche Erspar
nisse in einem System, das ganz allgemein auf Produktions- und
Ertragssteigerung hin resultiert, das ist auch ein steuerlicher Vor
teil, der durchaus nicht unterschätzt werden darf, besonders im
Hinblick darauf, daß der große Beamtenapparat der Finanzämter
außer ordentliche Summen verschlingt. Indem die Steueraktie
in erster Linie an den Gewinnen der Arbeit und des Kapitals teil
nimmt, wird auch die Last weniger schwer empfunden, als wenn
auf das Kapital und die Betriebsmittel ebenso wie auf die Arbeits
einkommen direkt größere Lasten gelegt werden müßten. Wenn
auch gegenwärtig nicht daran gedacht werden kann, von vorn
herein in der Steueraktie alle die Steuern aufgehen zu lassen, die
sie in der weiteren Entwicklung aufsaugen und entbehrlich machen
könnten, so ist ihre Einführung doch nicht aufzuschieben, muß
vielmehr gleichzeitig mit der wirtschaftlichen Neukonstruktion
zusammen erfolgen, weil beides Bestandteile eines und desselben