Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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volkswirtschaftlichen  Interessen  berechtigt  sein  kann.  Auch  dieses ­
  wird  dem  Staate  nur  gegen  erhebliche  Widerstände  durchzusetzen ­
  gelingen,  die  aber  überwindlich  sind,  weil  die  Steueraktie
hauptsächlich  und  vor  allem  den  Zahlungsmodus  für  andere
Steuern  darstellt.  Die  Steueraktie  hat  dadurch  eine  starke  Ähnlichkeit ­
  mit  der  Arbeitsaktie.
Eine  solche  Art  steuerlicher  Erfassung  hätte  außerordentliche
Vorzüge,  da  automatisch  sich  die  Steuer  sowohl  dem  Ertrage
des  Kapitals,  als  des  durch  Kapital  und  Arbeit  geschaffenen  Materialwertes ­
  und  auch  der  in  jedem  Wirtschaftsbetrieb  eingesetzten
Arbeit  anpaßt.  Der  Steueraktienwert  würde,  da  er  in  einem  bestimmten ­
  festgelegten  Verhältnis  zu  allen  im  Betriebe  steckenden
volkswirtschaftlichen  Werten  bleibt,  sich  mit  jeder  Wert-  sowie
jeder  Ertragserhöhung  gleichfalls  erhöhen,  ohne  daß  besondere
Veranlagungen  notwendig  sind.  Der  ganze  Steuerapparat
würde  dadurch  um  so  mehr  vereinfacht  werden,  je  weiter  die  viel
verzweigten  übrigen  Steuerarten  in  der  Steueraktie  aufgehen  und
durch  sie  ersetzt  werden  könnten.  Auch  die  Lasten  würden  ohne
Zweifel  dadurch  viel  gleichmäßiger  und  gerechter  verteilt  werden
können,  als  es  auf  dem  sonst  so  unterschiedlichen  Wege  der  Veranlagung ­
  zu  den  verschiedensten  Steuern  geschehen  könnte.  So
können  im  Laufe  der  Zeit  die  mannigfaltigsten  Steuern  so  weit
in  die  Steueraktie  eingebaut  werden,  daß  letzten  Endes  nur  noch
die  Besteuerung  der  Personen  und  der  Werte  nebenher  noch  übrig
bliebe,  die  nicht  in  volkswirtschaftlichen  Betrieben  wirken.  Ein
wesentlich  einfacherer  Steuerapparat,  sehr  wesentliche  Ersparnisse ­
  in  einem  System,  das  ganz  allgemein  auf  Produktions-  und
Ertragssteigerung  hin  resultiert,  das  ist  auch  ein  steuerlicher  Vorteil, ­
  der  durchaus  nicht  unterschätzt  werden  darf,  besonders  im
Hinblick  darauf,  daß  der  große  Beamtenapparat  der  Finanzämter
außer  ordentliche  Summen  verschlingt.  Indem  die  Steueraktie
in  erster  Linie  an  den  Gewinnen  der  Arbeit  und  des  Kapitals  teilnimmt, ­
  wird  auch  die  Last  weniger  schwer  empfunden,  als  wenn
auf  das  Kapital  und  die  Betriebsmittel  ebenso  wie  auf  die  Arbeitseinkommen ­
  direkt  größere  Lasten  gelegt  werden  müßten.  Wenn
auch  gegenwärtig  nicht  daran  gedacht  werden  kann,  von  vornherein ­
  in  der  Steueraktie  alle  die  Steuern  aufgehen  zu  lassen,  die
sie  in  der  weiteren  Entwicklung  aufsaugen  und  entbehrlich  machen
könnten,  so  ist  ihre  Einführung  doch  nicht  aufzuschieben,  muß
vielmehr  gleichzeitig  mit  der  wirtschaftlichen  Neukonstruktion
zusammen  erfolgen,  weil  beides  Bestandteile  eines  und  desselben
            
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