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Wirtschaftsformen muß man um so ernster prüfen, ob die staat
lichen Defizitbetriebe nicht eine Neuorganisation erfordern, ein
Thema, das ohnehin aktuell wird, sobald die Privatwirtschaft in
einem Ausmaße vom Staate in Anspruch genommen wird, daß die
Gesamtkonstruktion der Wirtschaft in ein neues Stadium ver
schoben wird. Außerdem fragt es sich, ob nicht ohnehin das Reich
sich letzten Endes einmal von seinen Betrieben entlasten muß,
wenn diese überhaupt weiter existenzfähig sein sollen, und ob es
sich rechtfertigen ließe, erst diesen Zustand des Zusammenbruchs
zu erwarten, wo doch eine Entstaatlichung gegenwärtig einen
Wendepunkt in der Finanzlage herbeiführen könnte. So
absurd ist der Gedanke durchaus nicht mehr, sobald die Wirt
schaft ganz allgemein sozialindividualistisch orientiert und das
Reich durch die Steueraktie beteiligt ist, obwohl es in der gegen
wärtig noch geltenden Wirtschaftskonstruktion beinahe als Wahn
sinn betrachtet werden könnte, der allgemeinen Tendenz entgegen
die Entstaatlichung zu verlangen. Aber weshalb sollte man in der
heutigen Zeit, wo alle Begriffe wieder einmal zu wanken beginnen,
bei einer ohnehin notwendigen allgemeinen Reform an den Staats
betrieben Vorbeigehen, obwohl es bereits als erwiesen gelten kann,
daß gerade hier etwas unheilbar krank ist. Man kann die finan
ziellen Erträge einer solchen Umwandlung der Reichsbetriebe
zahlenmäßig so wenig genau abschätzen, daß ich mich in dieser
Hinsicht jeder Zahlenangabe enthalten muß und nur auf das Eine
hinweisen kann, daß es sich um Summen handelt, die auch den
gegenwärtigen Etatsziffern gegenüber überragende Bedeutung
haben. Wenn aber die Beteiligung des Reiches allgemein in allen
volkswirtschaftlichen Unternehmungen dem Reiche den Anteil
der Allgemeinheit am Gute des Einzelnen verkörpert, dann
haben auch die besonderen Staatsbetriebe keinen höheren Sinn
mehr, es sei denn, daß man dem Staat das Recht zubilligen wollte,
in nicht zu verantwortender bürokratischer Weise und auf Kosten
der Steuerzahler unwirtschaftlich zu wirtschaften. Niemand außer
denen, die ihre Pflicht in diesen Betrieben nicht erfüllen wollen,
braucht aus der Neuordnung für sich etwas zu fürchten, denn wenn
der ganze Apparat wieder gewinnbringend arbeitet — und daß das
in der Privatwirtschaft möglich ist, daran habe ich keinen Zweifel —,
so ist auf Grund der persönlichen Beteiligung durch die Arbeits
aktie jedem ein Gewinnanteil sicher, so daß auch ein Anreiz zu
interessierter Arbeit vorhanden ist. An der Interesselosig
keit aber gehen wir zugrunde und die Interesselosigkeit des Ein-