Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Wirtschaftsformen muß man um so ernster prüfen, ob die staat 
lichen Defizitbetriebe nicht eine Neuorganisation erfordern, ein 
Thema, das ohnehin aktuell wird, sobald die Privatwirtschaft in 
einem Ausmaße vom Staate in Anspruch genommen wird, daß die 
Gesamtkonstruktion der Wirtschaft in ein neues Stadium ver 
schoben wird. Außerdem fragt es sich, ob nicht ohnehin das Reich 
sich letzten Endes einmal von seinen Betrieben entlasten muß, 
wenn diese überhaupt weiter existenzfähig sein sollen, und ob es 
sich rechtfertigen ließe, erst diesen Zustand des Zusammenbruchs 
zu erwarten, wo doch eine Entstaatlichung gegenwärtig einen 
Wendepunkt in der Finanzlage herbeiführen könnte. So 
absurd ist der Gedanke durchaus nicht mehr, sobald die Wirt 
schaft ganz allgemein sozialindividualistisch orientiert und das 
Reich durch die Steueraktie beteiligt ist, obwohl es in der gegen 
wärtig noch geltenden Wirtschaftskonstruktion beinahe als Wahn 
sinn betrachtet werden könnte, der allgemeinen Tendenz entgegen 
die Entstaatlichung zu verlangen. Aber weshalb sollte man in der 
heutigen Zeit, wo alle Begriffe wieder einmal zu wanken beginnen, 
bei einer ohnehin notwendigen allgemeinen Reform an den Staats 
betrieben Vorbeigehen, obwohl es bereits als erwiesen gelten kann, 
daß gerade hier etwas unheilbar krank ist. Man kann die finan 
ziellen Erträge einer solchen Umwandlung der Reichsbetriebe 
zahlenmäßig so wenig genau abschätzen, daß ich mich in dieser 
Hinsicht jeder Zahlenangabe enthalten muß und nur auf das Eine 
hinweisen kann, daß es sich um Summen handelt, die auch den 
gegenwärtigen Etatsziffern gegenüber überragende Bedeutung 
haben. Wenn aber die Beteiligung des Reiches allgemein in allen 
volkswirtschaftlichen Unternehmungen dem Reiche den Anteil 
der Allgemeinheit am Gute des Einzelnen verkörpert, dann 
haben auch die besonderen Staatsbetriebe keinen höheren Sinn 
mehr, es sei denn, daß man dem Staat das Recht zubilligen wollte, 
in nicht zu verantwortender bürokratischer Weise und auf Kosten 
der Steuerzahler unwirtschaftlich zu wirtschaften. Niemand außer 
denen, die ihre Pflicht in diesen Betrieben nicht erfüllen wollen, 
braucht aus der Neuordnung für sich etwas zu fürchten, denn wenn 
der ganze Apparat wieder gewinnbringend arbeitet — und daß das 
in der Privatwirtschaft möglich ist, daran habe ich keinen Zweifel —, 
so ist auf Grund der persönlichen Beteiligung durch die Arbeits 
aktie jedem ein Gewinnanteil sicher, so daß auch ein Anreiz zu 
interessierter Arbeit vorhanden ist. An der Interesselosig 
keit aber gehen wir zugrunde und die Interesselosigkeit des Ein-
	        
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