Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Wirtschaftsformen  muß  man  um  so  ernster  prüfen,  ob  die  staatlichen ­
  Defizitbetriebe  nicht  eine  Neuorganisation  erfordern,  ein
Thema,  das  ohnehin  aktuell  wird,  sobald  die  Privatwirtschaft  in
einem  Ausmaße  vom  Staate  in  Anspruch  genommen  wird,  daß  die
Gesamtkonstruktion  der  Wirtschaft  in  ein  neues  Stadium  verschoben ­
  wird.  Außerdem  fragt  es  sich,  ob  nicht  ohnehin  das  Reich
sich  letzten  Endes  einmal  von  seinen  Betrieben  entlasten  muß,
wenn  diese  überhaupt  weiter  existenzfähig  sein  sollen,  und  ob  es
sich  rechtfertigen  ließe,  erst  diesen  Zustand  des  Zusammenbruchs
zu  erwarten,  wo  doch  eine  Entstaatlichung  gegenwärtig  einen
Wendepunkt  in  der  Finanzlage  herbeiführen  könnte.  So
absurd  ist  der  Gedanke  durchaus  nicht  mehr,  sobald  die  Wirtschaft ­
  ganz  allgemein  sozialindividualistisch  orientiert  und  das
Reich  durch  die  Steueraktie  beteiligt  ist,  obwohl  es  in  der  gegenwärtig ­
  noch  geltenden  Wirtschaftskonstruktion  beinahe  als  Wahnsinn ­
  betrachtet  werden  könnte,  der  allgemeinen  Tendenz  entgegen
die  Entstaatlichung  zu  verlangen.  Aber  weshalb  sollte  man  in  der
heutigen  Zeit,  wo  alle  Begriffe  wieder  einmal  zu  wanken  beginnen,
bei  einer  ohnehin  notwendigen  allgemeinen  Reform  an  den  Staatsbetrieben ­
  Vorbeigehen,  obwohl  es  bereits  als  erwiesen  gelten  kann,
daß  gerade  hier  etwas  unheilbar  krank  ist.  Man  kann  die  finanziellen ­
  Erträge  einer  solchen  Umwandlung  der  Reichsbetriebe
zahlenmäßig  so  wenig  genau  abschätzen,  daß  ich  mich  in  dieser
Hinsicht  jeder  Zahlenangabe  enthalten  muß  und  nur  auf  das  Eine
hinweisen  kann,  daß  es  sich  um  Summen  handelt,  die  auch  den
gegenwärtigen  Etatsziffern  gegenüber  überragende  Bedeutung
haben.  Wenn  aber  die  Beteiligung  des  Reiches  allgemein  in  allen
volkswirtschaftlichen  Unternehmungen  dem  Reiche  den  Anteil
der  Allgemeinheit  am  Gute  des  Einzelnen  verkörpert,  dann
haben  auch  die  besonderen  Staatsbetriebe  keinen  höheren  Sinn
mehr,  es  sei  denn,  daß  man  dem  Staat  das  Recht  zubilligen  wollte,
in  nicht  zu  verantwortender  bürokratischer  Weise  und  auf  Kosten
der  Steuerzahler  unwirtschaftlich  zu  wirtschaften.  Niemand  außer
denen,  die  ihre  Pflicht  in  diesen  Betrieben  nicht  erfüllen  wollen,
braucht  aus  der  Neuordnung  für  sich  etwas  zu  fürchten,  denn  wenn
der  ganze  Apparat  wieder  gewinnbringend  arbeitet  —  und  daß  das
in  der  Privatwirtschaft  möglich  ist,  daran  habe  ich  keinen  Zweifel  —,
so  ist  auf  Grund  der  persönlichen  Beteiligung  durch  die  Arbeitsaktie ­
  jedem  ein  Gewinnanteil  sicher,  so  daß  auch  ein  Anreiz  zu
interessierter  Arbeit  vorhanden  ist.  An  der  Interesselosigkeit ­
  aber  gehen  wir  zugrunde  und  die  Interesselosigkeit  des  Ein-
            
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