61
zelnen in den Staatsbetrieben ist, von geringen Ausnahmen ab
gesehen, nicht mehr zu unterbieten. Gewiß ist ein großes Feld zu
bestellen, die Aufgaben sind groß und nicht leicht, aber hat es denn
überhaupt einen Sinn, an der Zukunft des deutschen Volkes weiter
zu arbeiten, wenn Schwierigkeiten, die auf den ersten Blick hier
auftauchen, vor einer großen Neuerung abschrecken. Von sich aus
kommt nichts, und daß unser Wirtschaftssystem Reformen ver
tragen kann und sie notwendig braucht, das zeigt die große all
gemeine Unzufriedenheit nicht nur, dazu zwingen die großen Nöte,
deren man auf anderem Wege nicht mehr Herr werden kann.
Was nützen denn gegenwärtig die Reichsbetriebe überhaupt in
materieller Hinsicht. Man ist sich doch darüber einig, daß sie nicht
einmal als Pfandobjekt für Staatsanleihen gelten können, denn auch
bei der Verpfändung spielt nicht der vorhandene Materialwert die
ausschlaggebende Rolle, sondern der Nutzungswert, und auf das
Defizit sind keine Anleihen zu stützen, besonders da kein Gläubiger
die Gewähr haben würde, daß sich an der Defizitwirtschaft etwas
ändern würde. Wenn aber die Staatsbetriebe selbst zu ihrer eigenen
Reorganisation Anleihen aufnehmen wollten, so würde jeder Gläu
biger sich einen Einfluß darauf zu sichern trachten, daß das Geld
auch wirklich eine Reorganisation ermöglichte, und das wäre dann
ohnehin nicht anders als in privatwirtschaftlicher Organisation
möglich. Bei allgemein staatlich beeinflußter Wirtschaft, und wenn
der Staat überall beteiligt ist, hat die alleinige Inhaberschaft des
Staates an einzelnen Betrieben lange nicht mehr die früher ge
habte Bedeutung.
Es blieben noch einige Erläuterungen zu meinem Vorschlag eines
Gesetzes über die Steueraktie zu machen. Das Wesentliche ist
der Prozentsatz, in dem die Steueraktie zu den Werten des
Betriebes, zu seinen Erträgen und zu den Arbeitsaktienwerten zu
stehen hat. Ich habe dabei die Prozentzahl nach dem Kapital
zugrunde gelegt, obwohl ich mir bewußt bin, daß dies tatsächlich
die kleinste Zahl sein muß. Zahlenvorschläge, die nicht genau mit
all den Steuern, die verrechnet bzw. in die Steueraktienbeteiligung
einbezogen werden sollen, in Einklang gebracht worden sind, be
deuten höchst bedenkliche theoretische Schätzungen, deren ich
mich selbst auf die Gefahr hin enthalten muß, daß mir der Vor
wurf gemacht wird, ich überließe die Hauptarbeit an dem Gesetze,
das ich empfehle, anderen. Ich bin aber überzeugt, da ich zu einer
genauen rechnerischen Nachprüfung nicht in der Lage bin, daß ich
mit einem Fehler in meiner Schätzung ungleich größere Schäden