Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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zelnen  in  den  Staatsbetrieben  ist,  von  geringen  Ausnahmen  abgesehen, ­
  nicht  mehr  zu  unterbieten.  Gewiß  ist  ein  großes  Feld  zu
bestellen,  die  Aufgaben  sind  groß  und  nicht  leicht,  aber  hat  es  denn
überhaupt  einen  Sinn,  an  der  Zukunft  des  deutschen  Volkes  weiter
zu  arbeiten,  wenn  Schwierigkeiten,  die  auf  den  ersten  Blick  hier
auftauchen,  vor  einer  großen  Neuerung  abschrecken.  Von  sich  aus
kommt  nichts,  und  daß  unser  Wirtschaftssystem  Reformen  vertragen ­
  kann  und  sie  notwendig  braucht,  das  zeigt  die  große  allgemeine ­
  Unzufriedenheit  nicht  nur,  dazu  zwingen  die  großen  Nöte,
deren  man  auf  anderem  Wege  nicht  mehr  Herr  werden  kann.
Was  nützen  denn  gegenwärtig  die  Reichsbetriebe  überhaupt  in
materieller  Hinsicht.  Man  ist  sich  doch  darüber  einig,  daß  sie  nicht
einmal  als  Pfandobjekt  für  Staatsanleihen  gelten  können,  denn  auch
bei  der  Verpfändung  spielt  nicht  der  vorhandene  Materialwert  die
ausschlaggebende  Rolle,  sondern  der  Nutzungswert,  und  auf  das
Defizit  sind  keine  Anleihen  zu  stützen,  besonders  da  kein  Gläubiger
die  Gewähr  haben  würde,  daß  sich  an  der  Defizitwirtschaft  etwas
ändern  würde.  Wenn  aber  die  Staatsbetriebe  selbst  zu  ihrer  eigenen
Reorganisation  Anleihen  aufnehmen  wollten,  so  würde  jeder  Gläubiger ­
  sich  einen  Einfluß  darauf  zu  sichern  trachten,  daß  das  Geld
auch  wirklich  eine  Reorganisation  ermöglichte,  und  das  wäre  dann
ohnehin  nicht  anders  als  in  privatwirtschaftlicher  Organisation
möglich.  Bei  allgemein  staatlich  beeinflußter  Wirtschaft,  und  wenn
der  Staat  überall  beteiligt  ist,  hat  die  alleinige  Inhaberschaft  des
Staates  an  einzelnen  Betrieben  lange  nicht  mehr  die  früher  gehabte ­
  Bedeutung.
Es  blieben  noch  einige  Erläuterungen  zu  meinem  Vorschlag  eines
Gesetzes  über  die  Steueraktie  zu  machen.  Das  Wesentliche  ist
der  Prozentsatz,  in  dem  die  Steueraktie  zu  den  Werten  des
Betriebes,  zu  seinen  Erträgen  und  zu  den  Arbeitsaktienwerten  zu
stehen  hat.  Ich  habe  dabei  die  Prozentzahl  nach  dem  Kapital
zugrunde  gelegt,  obwohl  ich  mir  bewußt  bin,  daß  dies  tatsächlich
die  kleinste  Zahl  sein  muß.  Zahlenvorschläge,  die  nicht  genau  mit
all  den  Steuern,  die  verrechnet  bzw.  in  die  Steueraktienbeteiligung
einbezogen  werden  sollen,  in  Einklang  gebracht  worden  sind,  bedeuten ­
  höchst  bedenkliche  theoretische  Schätzungen,  deren  ich
mich  selbst  auf  die  Gefahr  hin  enthalten  muß,  daß  mir  der  Vorwurf ­
  gemacht  wird,  ich  überließe  die  Hauptarbeit  an  dem  Gesetze,
das  ich  empfehle,  anderen.  Ich  bin  aber  überzeugt,  da  ich  zu  einer
genauen  rechnerischen  Nachprüfung  nicht  in  der  Lage  bin,  daß  ich
mit  einem  Fehler  in  meiner  Schätzung  ungleich  größere  Schäden
            
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