IS
TIL Die steuerliche Belultung Ser vorortbemolinec uber-
lchreitet nicht Lie normalen Gcen;en.
Dah die Einkommensteuerlast unter den Gemeinden Groh Berlins, wenn
man von diesem engen Gebiet ausgeht, keinen Anlah zu einer besonderen
Mahnahme bietet, bedarf keiner Ausfuhrung. Fur das Iahr 1914
i ft j a charakteristijcherweise Charlottenburg und Wil-
mersdorf auf 110 pCt. heraufgegangen, wahrend Neu
kolln und Lichtenberg bei 100 p C t. stehen geblieben
s i n b. Dah eg etwa eine Forderung der Gerechtigkeit ware, dah in den
Gemeinden mit minderbegliterter Bevolkerung ein geringerer Zuschlags-
satz zu erheben set, als in ben reicheren Gemeinden, ist unrichtig. In Frage
konnte vielleicht kommen, ob eine Gemeinde mit Rucksicht auf ihre sinan-
ziellen Bedlirfnisse die fingierten Normalsteuersatze mit Zuschlagen belegen
muh und die andere nicEjt. Dies spielt aber in den Groh-Berliner Gemeinden
kaum eine Nolle. Es ist aber durchaus nicht durchschlagend, wenn die Vor-
orte meinen, dah schon jede hohere Anspannung der Einkommensteuerkraft
ihrer Bewohner einen Anlah zum Ausgleich gebe. Es ware nur dann der
Fall, wenn eine solche Anspannung der Steuer zur Ueberburdung flihren
wurde. Dah bei 100 pCt. Zuschlag zu der Einkommen-
steuer stehen geblieben werden muh, und eine Mehr-
leistung eine Ueberburdung darstelle, ist aber unter
keiner Bedingung anzunehmen. Hier gibt auch wiederum nicht
ein Vergleich mit anderen Berliner Vororten und besonders begiinstigten
anderen Gemeinden ein richtiges Bild, sondern nur ein Ueberblick liber die
steuerliche Belastung der Gemeindeangehorigen in ganz Preuhen. Fur 1908,
1909 und 1910 find als Durchschnittsjatze der Steuerzuschlage in Preuhen
berechnet Worden (Wilms in der kommunalen Rundschau Band 3 Seite 572)
1908 1909 1910
In 29 Grohstadten ohne Altona 157 pCt. 166,gpCt. 171,gpCt.
In 30 Stadten von 50 000 bis
100000 Einwohnern . . . 176,z - 185,« - 189,7 -
Fiir 1911 bis 1918 ist sicherlich eine Steigerung anzunehmen. Die
steuerliche Lage der Einwohner der Berliner Vororte mit ganz wenigen Aus-
nahmen, wie zum Beispiel Reinickendorf, dessen Notlage vielleicht nicht
zu leugnen ist, ist hinsichtlich der Einkommensteuer nicht nur normal, sondern
geradezu glanzend. Wenn nun eingewendet wird, es konnten die Ein-
kommensteuerzuschlage nicht erhoht werden, Weil dann eine Abwanderung zu
befiirchten set, so kann dieses spezielle Groh Berliner kommunalpolitische
Moment vollkommen gewiirdigt werden, solange es sich nicht darum handelt,
eine gesetzgeberische Mahnahme herbeizufiihren. Was aus rein
ortlichen Erwagungen gegenwartig nicht tunlich ist, wird binnen kurzem
moglich sein, sobald die durch den Verband Groh Berlin entstehenden Aus-
gaben (Waldkauf) und die Einschrankung der staatlichen Kontrolle bei Ueber-
schreitung des Normalzuschlages uberall ein Ueberschreiten der 100 PCt. notig
und moglich machen werden. Da beispielsweise nach dem Zweckverband-
gesetz die Fehlbetrage fur die Regel nach dem Gesamtsteuersoll verteilt
werden, so wird die Anteilnahme der sogenannten ostlichen Gemeinden gegen-
uber der gewaltigen Jnansprnchnahme Berlins und der westlichen Vororte
ganz zurlicktreten. Es ist daher, wie die Verhaltnisse liegen, anzunehmen,
dah die anderweiten Mehrausgaben gerade der petitionierenden Gemeinden
bei verstandiger Finanzgebahrung sich nicht in dem Mahe steigern werden,
als die Gemeinde ihre Einkommensteuerzuschlage zu erhohen in der Lage
sein wird.
Was die Grund- und Gebaudesteuer betrifft, so stellen sich
die Durchschnittszahlen:
1908 1909 1910
in 29 Grohstadten 203,g pCt. 214 pCt. 212,g pCt.
in 30 Stadten von 50 000 bis
100 000 Einwohnern. . . 213,2 - 228,5 - 226,e -
Die Gewerbesteuer verteilt sich wie folgt:
1908 1909 1910
in 29 Grohstadten 184,7 pCt. 214,1 pCt. 215,3 pCt.
in 30 Stadten von 60 000 bis
100 000 Einwohnern . . . 233,7 - 263 - 283,s -
Aus Tabelle Anhang II6 ergibt sich, dah die Fiihrerin im Streite
der ostlichen Vororte gegen Berlin: Neukolln mit 212 pCt. (fur 1910)
auch hier unter dem Staatsdurchschnitt steht, Lichtenberg (262 pCt.) nur
wenig liber ihm. Um die Steuerlast der Vororte und Berlins vergleichen
zu konnen, mlissen aber, da hier liberall statt der Steuerzuschlage ein Promille-
satz des gemeinen Wertes erhoben wird, (auch deni Wunsche der ostlichen
Vororte entsprechend) die Promillezahlen verglichen werden. Es ergibt sich
dann, moge auch hinsichtlich der Prozentsatze fur Zuschlage zur staatlich ver-
anlagten Grund- und Gebaudesteuer es den Anschein haben, als wenn die
Vororte liber dem Staatsdurchschnitt stehen, dah hinsichtlich der Belastung des
Grundbesitzes mit der G r u n d w e r t st e u e r die Vororte durchaus nicht oder
(wenn liberhaupt) so doch nicht wesentlich starker als beispielsweise Berlin
die Steuerkraft ihrer Grundbesitzer angespannt haben.*) Es gilt hier dasselbe,
was von der Einkommensteuer gesagt ist: ein Grund st lick gleichen
Wertes kann in der armen Genreinde mit demselben
*) Neukolln ist auf 3 pro Mille fiir 1914 stehen geblieben.