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auf den Unterschied zwischen katastriertem Ertrag und tatsächlichen
Einkünften vermag die Erscheinung nicht ausreichend zu erklären.
Sieht man von diesen reallastartigen Gestaltungen und von Über-
wälzungsvorgängen ab, so ist wohl kaum zu hoch gegriffen, wenn man
behauptet, daß der Grundbesitz in Italien im Durchschnitt mit 30
bis 50% seines Ertrages mit staatlichen und kommunalen Abgaben
belastet sei 1 ). Ein solcher Steuerdruck löst naturgemäß gewisse
Massenwirkungen aus. Man spricht wohl von „Beraubung“ der Grund
besitzer und von „Expropriation“ durch die Staatsgewalt, namentlich
mit Bezug auf den landwirtschaftlichen Kleingrundbesitz. Alle Schuld
mißt man dem Staate zu, da die Steuerzahler nicht immer die Staats-
von der Kommunalsteuer zu unterscheiden wissen. Daher vielfach
arge Verbitterung und Unzufriedenheit in der landwirtschaftlichen
Bevölkerung * 2 3 * * * ). Man weist darauf hin, daß der hohe Steuerdruck
den landwirtschaftlichen Fortschritt hemme, den bäuerlichen Klein
grundbesitz vielfach ruiniere und die kleinen Grundbesitzer vielfach
dazu treibe, ihr Besitztum preiszugeben, indem sie sich entweder im
Lande als Arbeiter (salariati) verdingen oder auswandern und dadurch
dem Lande Arbeitskräfte entziehen 8 ).
Endlich sei noch der Gebäudebesteuerung im besonderen
gedacht. Hier ist die Überwälzungsfrage, namentlich bei einer so
hohen Belastung wie in Italien, besonders wichtig. Werden die Beal-
steuern letzten Endes auch von den Gebäudebesitzern getragen oder
werden sie auf die Mieter überwälzt? Im letztem Eall ist die Ge
*) In dem Gemeindesteuerreformplan von Majorana vom 14. Dezember 1905
(Seite 34) ist die Gesamtbelastung des Grundbesitzes in vielen Gemeinden sogar
auf 80 °/ 0 (!) und mehr des Grundertrages geschätzt. Dagegen spricht der Kommissions
bericht vom 4. Mai 1906 — Provvedimenti per le provincie meridionali, per la
Sicilia e per la Sardegna (Nr. 358 — A, S. 39) — von einer durchschnittlichen
Belastung von 30 bis 50 °/ 0 .
Nach Leroy-Beaulieu beträgt die staatliche und kommunale Gesamt
belastung des bebauten und unbebauten Grund und Bodens in Frankreich, um
dieses zum Vergleich heranzuziehen, 15 bis 16% des Grundertrags. (Traite de la
Science des finances, 7. Auf. [1906] S. 416.) Jedoch sind alle diese Schätzungen
nur mit Vorsicht zu behandeln.
2 ) Vgl. auch Ettore Lolini, L’imposta sul prodotto dei terreni e la piccola
proprietä rurale in Italia, im „Giornale degli Economisti“, 1909 (August).
3 ) Vgl. Lolini a. a. 0.; auch Flora, II nostro sistema tribntario, in der
„Riforma Sociale“. 1898, S. 326 ff. — Etwa % der Auswanderer rekrutiert sich aus
der landwirtschaftlichen Bevölkerung, ohne die Erdarbeiter und Tagelöhner
(terrazzieri e braccianti) mit einzurechnen.